Achtung Autofahrer, wie schnell können Sie.......
auf eine Gefahrensituation überlegt und vernünftig reagieren? In
Sekundenbruchteilen, innerhalb, oder über einer Sekunde...oder gar in zwei Sekunden
und mehr?
Wer zu lange braucht, der zahlt....so verlangen es die Richter des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25.06.2002 (BGH IV ZR 276/02)
und fordern vom betroffenen Autofahrer den Schaden seines
Ausweichmanövers selbst zu tragen, wenn er sich falsch entscheidet......
Überlegt
heißt darin, dass Sie - falls ein Fuchs oder Hund die Fahrbahn kreuzt -
nicht ausweichen dürfen. Hier müssen Sie draufhalten und müssen dazu noch in der
Lage sein, diese Entscheidung in Sekundenbruchteilen zu treffen. Falls
Sie doch ausweichen bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen....
Nachzulesen ist dies u.a. im Experten-Tipp von Wolfgang Büser zum Thema Wildwechsel in der dunklen Jahreszeit:
"Bremsen, ausweichen oder draufhalten? - Tiere auf der Fahrbahn:
Bundesgerichtshof verlangt Entscheidung in Sekundenbruchteilen " (Haller Kreisblatt / Neue Westfälische) .
Ich bleibe hier etwas ratlos zurück und meine
Überlegungen zum Thema dauern nicht Sekundenbruchteile, ich brauche
etliche Minuten und kann trotzdem nicht ganz verstehen, wie die Richter
zu einer solchen Schlussfolgerung gelangen können.
Außerdem zweifle ich an meinen Fähigkeiten, denn ich weiß genau: so schnell kann ich nicht reagieren. Vielleicht kann ich meine Reaktionsfähigkeit etwas trainieren, dennoch:
Mit zunehmenden Lebensalter werden - so die Wissenschaft - unsere Reaktionszeiten deutlich länger und mit der Verlängerung unserer Reaktionszeiten fangen wir bereits jenseits des 20.Lebensjahres an. Wäre schön, wenn ich hier falsch liegen würde.....
Das
heißt also: Selbst wenn ich in der Lage wäre, das Füchslein oder gar
einen Hund zu überfahren....(schrecklicher Gedanke)....., so bin ich
mir sicher, dass mein Oberstübchen eine solche Leistung in
Sekundenbruchteilen nicht schafft, ja gar nicht schaffen kann. Ob ich
das vielleicht als 15-jährige gekonnt hätte?
So frage ich mich,
wie die Richter in ihrem Urteil zu der Auffassung kamen, der Mensch
könne eine solche Entscheidung in Sekundenbruchteilen fällen?
1.War das ihre subjektive Ansicht? Oder:
2.Liegen dem Urteil gar wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde?
Nun,
ich hoffe zunächst, dass 1. zutrifft, wenn dies auch für unsere
höchstrichterliche Rechtsprechung eher peinlich wäre. Aber: Als "AHMAZ-ianerin" frage ich mich noch mehr und so gehen mir verschiedene Gedanken durch den Kopf:
Die
Richter verlangen, dass ich in Sekundenbruchteilen einen Fuchs von
einem größeren Tier - auch im Dunkeln - unterscheiden können muss. Sie
gehen dabei davon aus, dass der Fuchs an meinem Fahrzeug beim
Überfahren keinen Schaden anrichtet?
Das Leben des Tieres wird für so "wertlos" gehalten, dass ich im juristischen Sinne nur richtig handle, wenn ich es töte? Wie geht es einem Hundebesitzer, welcher in Symbiose mit seinem anhänglichen Tier gelebt hat? Ja, auch das zählt nicht....Oder, vielleicht handelt es sich beim Fuchs oder einem anderen Tier in gleicher Größe um eine Tiermutter/Tiervater und die Kleinen bleiben nun hilflos und alleine zurück.....für ein Stück "heiles" Blech?
Und was ist z.B. mit einem
kleinen Kind, das unvermittelt auf die Straße rennt? Könnte ich es für
einen Fuchs halten, insbesondere bei Dunkelheit?
![]()
Oder:(zugegeben das ist etwas konstruiert) - es könnte ein Hund sein und ich
halte drauf, der/die Hundebesitzer(in) oder ein Kind rennt dem Hund direkt
hinterher und ich "touchiere" sie/ihn/es mit dem Heck meines
Fahrzeuges........und verletze ihn/sie/es schwer. Bin ich nun etwa schuldig?
Wird man mich verurteilen, dass ich hier falsch , d.h. fahrlässig
reagiert hätte?
Haben die Richter daran gedacht, wenn Sie uns
Autofahrer eine solche Ruck-Zuck-Entscheidung zutrauen, welche
vielfältigen Konstellationen sich daraus ergeben und welche heftigen
"Nebenwirkungen" sie nach sich ziehen könnten ?
Also, bezüglich der Reaktionszeiten bin ich fündig geworden: Siehe folgende kurze und übersichtliche PDF-Datei.
Offenbar
ist davon auszugehen,(was mich doch wieder sehr beruhigt und außerdem mich mit meinem "langsamen" Oberstübchen wieder versöhnt ;-)) dass wir zwischen 1,5 und 2,5 Sekunden
Reaktionszeit benötigen, wobei die Reaktionszeiten zudem noch davon
abhängig sind, ob wir unser eigenes Fahrzeug, oder ein fremdes Fahrzeug
fahren. Sofern wir telefonieren (wohl auch mit Freisprechanlage) -
würden wir noch länger brauchen.
Je nachdem, wo, wie und wann
wir fahren, kommen noch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die
Umgebungsfaktoren (Übersichtlichkeit der Straße und Tageszeit
(Beleuchtung, Helligkeit, Dunkelheit, Sonne)) dazu.
Tja, da frage ich mich, wie "subjektiv" oder wie
"wissenschaftlich" begründet sind Richterurteile..........und was soll ich
tun bzw. kann ich tun, wenn mir demnächst ein Fuchs oder etwas anderes in der Größe eines Fuchses vor das Auto läuft.....
Bildquellen Pixelio: Fuchs: (c)Dieter Haugk - Stoppuhr (c) Claudia Hautumm - Straße (c) Matthias Balzer
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Mir scheint, diese letzte Frage haben sich auch bereits Andere gestellt, und sich dafür entschieden, derartige Situationen unter Realbedingungen möglichst oft zu trainieren.
Etwas verwandt dazu diese Beobachtung: Dachs, Dax und moradax*
Ich schlage vor, meinen ansonsten inhaltslosen Kommentar baldmöglichst wieder zu löschen.
Ihren Kommentar bzw. ihr Link finde ich ganz interessant, zeigt er/es doch, dass Wissenschaft auf die Praxis nicht im Verhältnis 1:1 übertragbar ist.....Zwar nehmen wir Bewegliches schneller wahr, jedoch scheint im Alltag evtl. durch Gewöhnung und durch das Vorhandensein vieler weiterer Wahrnehmungsreize, diese "schnellere" Form der Wahrnehmung nicht mehr zum Tragen zu kommen.
Schade, dass Sie keine Quelle für die Studien von Joshua New haben. Ich habe versucht danach im www zu recherchieren und bin leider nicht fündig geworden.
Vielleicht hatte ein Leser bzw. eine Leserin mehr Glück? ;-)))
Stimmt, pardon! Hier ist der link:
Wahrnehmung: Menschen erfassen Umwelt aus Sicht von Jäger und Gejagtem
Super - vielen Dank für das Link, welches mich noch nachdenklicher stimmt. "Wahrnehmung" scheint doch weit komplexer, als wir glauben... Dazu habe ich noch die Originalstudie hier: Category-specific attention for animals reflects ancestral priorities, not expertise gefunden.
So klar, wie es zunächst scheint, ist es wohl nicht (ganz). Der Versuchsaufbau und die gezogenen Schlussfolgerungen sind aus meiner Sicht nicht so eindeutig, wie die Autoren der Studie uns das glauben lassen möchten.
Man könnte z.B. auch annehmen, dass man die Dinge nach ihrer individuellen Relevanz erkennt. Die Autoren sehen uns da wohl eher als Jäger in Lendenschürzen ;-))
Zitat: "Man könnte z.B. auch annehmen, dass man die Dinge nach ihrer individuellen Relevanz erkennt."
Aus meiner Sicht: Trefflich formuliert!
Das evolutive Erbe aus grauer Vorzeit ist sicherlich bedeutend verhaltensprägend. Aber ich denke, wie Sie auch, dass sich der zeitgenössische Mensch nicht vollständig darauf reduzieren lässt. Dass Uropa Keule sich z.B. mit Multitasking plagen musste, ist wohl eher unwahrscheinlich (und vmtl. daher für uns heute ein Problem).
Wenn ich selbst vielleicht auch einer anderen individuellen Relevanz unterliege als die Richter, so möchte ich dennoch schon in Anbetracht notwendiger Abwägungen nicht an ihrer Stelle sein. Dann schon lieber auf der anderen Seite ... ach nee, das dann auch nicht.
das Urteil ist eindeutig gegen sinnlose Raserei. Es besagt, dass man nur so schnell fahren soll/darf, wie man die Situation überblickt und beherrscht.
Auf freier Strecke ist es sinnvoller, ein Tier zu überfahren, als durch Ausweichen ins Schleudern zu kommen und sich und andere Menschen in Gefahr zu bringen. Das klingt brutal, aber auch Menschenleben haben einen Wert; nicht nur Tiere.
... und dieses Überblicken und Beherrschen ist etwas Relatives, wie Sie ja in Ihrem Beitrag darlegen.
Ich gestehe, dass ich persönlich Tieren beim Autofahren reflexartig ausweiche, es also tatsächlich üben müsste, ein vor's Auto laufendes Tier zu überfahren (das wäre ein etwas seltsames Trainingsprogramm). Und hier spielt dann auch hinein, was man individuell wahrnimmt in solchen Situationen (evt. gefährdete Menschen, Autos hinter oder vor mir usw.), zusätzlich die infolge der fehlenden Automatik des "Draufhaltens" erforderliche längere Bedenkzeit - Punkte, die Sie ja in Ihrem Beitrag ansprachen.
Vermutlich geht es einigen anderen Menschen genauso wie mir. Die fallen dann womöglich aus dem durch das Urteil vorgegebenen "Raster".
Meine Konsequenz (auch aus anderen Gründen): Ich meide das Autofahren wo es nur geht.
(Dass nur Tiere einen Wert hätten, nicht aber Menschen, habe ich nicht andeuten wollen).
P.S.: Mit "Sie" ist natürlich Frau Armand gemeint. Bitte meine Konfusion zu entschuldigen.
Hmm, das könnte man sich tatsächlich fragen und so habe ich mir die Mühe gemacht und einmal nachgerechnet:
Bei 50 km/h [= 50.000 m/3600 s = 13,89 m/s] lege ich bereits fast 14 m in einer Sekunde zurück. Das heißt, wenn ein Wildschwein in 10 Meter Entfernung urplötzlich auf die Straße rennt, habe ich nicht einmal eine Sekunde Zeit um zu überlegen, ob ich ausweiche oder draufhalte. D.h. ich habe keine Chance in dieser Zeit eine Entscheidung zu treffen.
Ich habe noch weiter nachgerechnet:
bei 40 km/h lege ich immer noch 11,11 Meter in der Sekunde zurück
bei 30 km/h lege ich immer noch 8,33 Meter in der Sekunde zurück
bei 20 km/h lege ich immer noch 5,55 Meter in der Sekunde zurück
bei 10 km/h lege ich immer noch 2,77 Meter in der Sekunde zurück
Wie langsam muss ich fahren, wenn ich nicht rasen und ausreichend Überlegungszeit haben möchte ?
Wenn ich nun die im Beitrag genannte Studie zugrunde lege brauche ich mindestens 2 Sekunden, um mich entscheiden zu können, d.h. ich müsste unter 20 km/h fahren.
Ich höre schon das heftige Hubkonzert hinter mir und sehe, wie ich ständig links überholt werde........
Aber die Richter des Bundesgerichtshofes scheinen das von mir zu erwarten ;-))
oder sollte es vielleicht besser heißen
Iudex non calculat....(Latein im Recht
Kompliment - Durch Ihre Rechnung wird nachvollziehbar verständlich, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen sehr sinnvoll sind.
Dies ist vermutlich auch der Grund, wieso es in vielen Wohngegenden die Beschränkung auf max. 30 km/h gibt.
...wobei auch bei 30 km/h die Reaktionszeit äußerst knapp ist bzw. im Zweifelsfalle gar nicht ausreicht. (=> 2 sec. Reaktionszeit!)
Daher darf auf einer Spielstraße auch max. Schritttempo gefahren werden.
Was bleibt ist die Frage ob wir gem. dem BGH-Urteil im Wald oder an Stellen mit Wildwechselgefahr zukünftig auch nur noch "Schritttempo" fahren können bzw. dürfen....
Die Sache sieht für den Richter noch weit schlimmer aus, als in den Leserbriefen hier dargelegt.
Man hat schließlich eine Kaskoversicherung, genau für den Fall, dass man fahrlässig einen Schaden verursacht. Der Richter, der die Versicherung hier von ihrer Zahlungsverpflichtung befreien wollte, musst dem Fahrer also grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Als erstes stellt sich natürlich die Frage, ob der betreffende Fahrer überhaupt fahrlässig gehandelt hat. Unfälle sind nunmal der Preis jeder Mobilität. Wenn der Fahrer bei einem Ausweichmanöver die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren hat, ist dieses vermutlich auf Unvermögen und nicht auf überhöhte Risikobereitschaft zurückzuführen; schließlich hätte das Ausweichmanöver auch gelingen können. Andererseits garantiert eine Geradeausfahrt zumindest eine leichte Beschädigung des Autos und ZUSÄTZLICH die Gefahr vollständig die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
Grobe Fahrlässigkeit befindet sich zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wenn einer z.B. eine halbvolle Flasche Bier aus dem Fenster wirft und diese trifft jemanden, dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Stellt er hingegen die Flasche auf den Sims und der Wind schlägt das Fenster zu, dann liegt nur einfache Fahrlässigkeit vor. Erleidet er oben auf dem Balkon einen Schlaganfall und die Flasche fällt ihm aus der Hand, liegt überhaupt keine Fahrlässigkeit vor.
mfg
Luchs
Mir geht es des Öfteren so, dass ich zu dem Schluss komme: bei der Juristerei hört das Denken sowieso auf ;-)siehe: Von der Gleichheit und Ungleichheit
"Ich gestehe, dass ich persönlich Tieren beim Autofahren reflexartig ausweiche, es also tatsächlich üben müsste, ein vor's Auto laufendes Tier zu überfahren (das wäre ein etwas seltsames Trainingsprogramm)."
Sofern dazu nicht schon eine Studie existiert, so vermute ich, dass bis auf wenige Ausnahmen wir alle einen solchen "natürlichen" Ausweichreflex haben. Der passt nur nicht in das juristische Konzept ;-)
Ich versuch mal dazu zu recherchieren...
(Entschuldigung, dass meine Antwort so spät kommt, beinahe hätte ich Ihren sehr wichtigen Kommentar übersehen...)
Liebe Frau Armand,
Ihre Berechnungen in höchsten Ehren, aber lassen Sie sich nicht durch den 2-Sekunden-Wert verunsichern, denn Sie sind sicher schneller, bzw. dieser Wert ist m.E. zu hoch. Eine halbe Sekunde bis zum Reaktionsbeginn sollte für alle Autofahrer erreichbar sein, wenn sie über 100kmh auf der Autobahn fahren und vor ihnen plötzlich rote Bremslichter leuchten.
Bedenken Sie dazu einmal, wie viele Sechzehntelnoten ein Pianist pro Sekunde vom Blatt abspielen kann: circa 5 Noten sind in einer Sekunde gut lesbar und spielbar, eine Fünftelsekunde reicht zum Erkennen und Anspielen einer Note.
Schauen Sie auch auf die Geschwindigkeit, mit der beim Fußball, Tischtennis, Fechten usw. Entscheidungen gefällt werden. Eine Fünftelsekunde muß ausreichen, sonst verliert man.
Vom Autofahrer darf erwartet werden, daß er am Steuer fast so reaktionschnell wie ein durchschnittlicher Musiker oder Sportler handeln kann, also tatsächlich im Bruchteil einer Sekunde.
Die Juristen müssen eine Grenze setzen, wie lang die Reaktionszeit höchstens sein kann, zum Beispiel bei Ampelsündern, die sich mit längerer Reaktionszeit
herausreden wollen. Zwei Sekunden sind da schon sehr großzügig, finden Sie nicht? Wer so eine „lange Leitung im Oberstübchen“ hat, sollte die „Pappe“ freiwillig abgeben.
Schnell wie an der Ampel muß im Straßenverkehr überall reagiert werden, sagt der Jurist nun auch bei der toten Katze, sorry, Kollateralschaden.
Gute Fahrt wünscht
S.R.
Ja..ja, die armen Nichtmusiker ;-))Aber ich fürchte, lieber Herr Rehm, hier müssen wir uns leider bescheiden:
Die unschlagbaren musikalischen (Re-)Produziergeschwindigkeiten sind wohl, wenn ich die in diesem Paper erwähnten Studien hernehme nicht vergleichbar mit den Studien zu den Reaktionszeiten im Verkehr. Beim Musizieren wickeln wir meist motorische und langjährig trainierte Routinen ab. Selbst wenn man das Vom-Blatt-Spiel als Beispiel rekrutiert: die Musik arbeitet häufig mit Melodiefragmenten, welche oft wiederholt oder nach bestimmten Regeln variiert werden. Auch ein guter Vom-Blatt-Spieler kommt gewaltig ins Stocken, wenn er Musikformen reproduzieren soll, welche auf musikal. Formen und Muster weitgehend verzichten. (einige Kompositionen des 21. Jhdts. z.B. )
Beim Autofahren gibt es aus meiner Sicht sicherlich vergleichbare Routinen. Z.B. denken wir nicht mehr darüber nach, wie wir schalten, bremsen und lenken. Dies passiert nebenher und in Sekundenschnelle.
Wenn jedoch während der Fahrt ein unerwartetes Ereignis auftritt (selbst wenn dieses durch eine Warnung "Wildwechsel" angekündigt ist, so ist - wenn der Wildwechsel dann auftritt - das Ereignis immer noch überraschend)
Die Autoren des im (Beitrag genannten Papers im PDF-Format) gehen aufgrund ihrer Studien davon aus, dass wir in diesem Falle eine:
1. Wahrnehmungszeit
2. Entscheidungszeit
3. Bremsreaktionszeit
benötigen bis der Vorgang des "Reagierens" abgeschlossen ist.
ad 3) lt. Studien heißt es dort, wenn ein kritisches Ereignis bereits erwartet werde, sei die Bremsreaktionszeit kürzer als bei unerwarteten Ereignissen.Wer sein eigenes Auto fährt braucht länger, als wenn er ein fremdes Auto fährt. In den USA brauchen laut Studien die Menschen längere Reaktionszeiten, als in Europa ;-))))) Oh mann o mann, haben wir hier aber ein Glück......
Fasst man den Bericht über die zu diesem Thema vorhandenen Studien zusammen, so postulieren diese, dass man wohl von einer Mindestreaktionszeit von einer Sekunde ausgehen muss.........
Da sich beim Menschen - mit zunehmendem Alter - die Reaktionszeiten verlängern, dürften hier nur sehr junge Menschen mit einer Sekunde klarkommen.Allerdings haben diese dafür damit zu kämpfen, dass sie weniger routiniert Auto fahren und dadurch Aufmerksamkeitsressourcen zusätzlich beansprucht werden, welche gleichfalls eine schnellere Reaktion "blockieren" können. (Zumindest geht man in den Neurowissenschaften davon aus, dass wir über ein begrenzten Potential an Ressourcen für Aufmerksamkeits- und Informationsverarbeitungsprozesse verfügen.)
Dann kommt noch hinzu, dass lt. Forschung die Reaktionszeit auch noch abhängig von der Intelligenz eines Menschen ist.(siehe auch => Psychometrische Intelligenz und Intelligenz und Informations ... (PDF-Datei)oder Intelligenz und elementare Informationsverarbeitung(Power Point-Datei).
Wer einfach pennt, fährt ohnehin geradeaus.
Wer ausweicht, hat ja eine Entscheidung gefällt und reagiert. Es stellt sich zunächst die Frage, ob er die falsche Entscheidung gefällt hat. Wir wissen im nachhinein nicht, ob der Fahrer nicht auch bei einer Geradeausfahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hätte. Dieser Unfall hätte dann noch schlimmer ausgehen können. Wir müssen also mit Wahrscheinlichkeiten hantieren.
Aber halten wir mal der Gerichtsbarkeit zu Gute, sie könne nachweisen, dass der Fahrer mit dem Ausweichmanöver die falsche Entscheidung getroffen hätte. Dann stellt sich die Frage, ob der Fahrer vor dem Fällen der Entscheidung, also von der Wahrnehmung bis zum Entschluss die Lenkung zu "korrigieren" (ca. 0,3 s) hätte wissen können, dass dies die falsche Entscheidung ist. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit hätte er ja auch einen Unfall vollständig verhindern können. Im Vorhinein ist es noch schwerer zu entscheiden, ob diese oder jene Entscheidung falsch oder richtig ist - wir wissen es ja selbst im Nachhinein oft nicht.
Aber halten wir der Gerichtsbarkeit mal zu Gute, sie könne nachweisen, dass der Fahrer im Vorhinein hätte wissen können und müssen, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat. Dann stellt sich die Frage, ob der Fahrer auf das Wissen um die Falschheit seiner Entscheidung fahrlässig oder grob fahrlässig verzichtet hat.
Und hier ist der GANZ große Fehler der Justiz. Wir sind Menschen und wir machen Fehler. Manche Fehler sind auf Fahrlässigkeit zurückzuführen, manche geschehen einfach so. Aber obiger Fahrfehler - sofern es ein Fehler war - ist doch ganz sicher nicht auf Grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen - sofern überhaupt Fahrlässigkeit vorlag. Ich sage es noch einmal: Grobe Fahrlässigkeit befindet sich in der Nähe zum Vorsatz. Hat der Fahrer den Unfall nahezu vorsätzlich herbeigeführt? Natürlich nicht! Er ist eben nicht vergleichbar einem Mann, der eine Bierflasche aus dem Fenster wirft und trifft jemanden.
Der Jurist, der diese Urteilsverfehlung zu verantworten hat, vertritt vorsätzlich eine falsche Rechtsauffassung und befindet sich schon in der Nähe der Rechtsbeugung.
mfg
Luchs
In ca. 0,3s ist die Ungleichung zu berechen
y*WmGl + (1-y)* WmGs kleiner als x*WmA
hierbei ist WmGl die leichte Wertminderung bei Geradeausfahrt, ca. 500 Euro,
WmGs die schwere Wertminderung bei Geradeausfahrt mit anschließendem Kontrollverlust, ca. 10.000Euro
y die Wahrscheinlichkeit nicht die Kontrolle zu verlieren, ca. 95%
x die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Unfall, ca. 5%
und WmA die Wertminderung beim Ausweichen, ca. 10.000 Euro
Wir erhalten
0,95*500Euro + 0,05*10.000 kleiner als 0,05*10000Euro
also
475 + 500 kleiner als 500
Mist, dann beträgt x doch wohl eher 10%
975 kleiner als 1000
SO, jetzt stimmt´s! Na, das hätte doch JEDER in 0,3s ausrechenen können, oder? Wer das nicht kann, handelt nicht nur fahrlässig, sondern Grob Fahrlässig!
mfg
Luchs
Aufgrund welcher wissenschaftlichen Belege kommen Sie auf eine "Überlegungszeit" von 0,3 Sekunden?:
"Dann stellt sich die Frage, ob der Fahrer vor dem Fällen der Entscheidung, also von der Wahrnehmung bis zum Entschluss die Lenkung zu "korrigieren" (ca. 0,3 s) hätte wissen können, dass dies die falsche Entscheidung ist.
Ich denke, dass nämlich genau an dieser Stelle, wo Ihre Überlegungen ansetzen, wir weit mehr (Reaktions-)Zeit benötigen und Juristen sich zusätzlich Gedanken darüber machen müssen, wo "Fahrlässigkeit" beginnt oder wo das Schicksal schlicht seinen Lauf nimmt, d.h. unabwendbare Lebensereignisse auftreten, ähnlich einem Hurrikan, welchen wir auch nicht verhüten können ...
Sehr geehrte Frau Armand,
wer ausweicht, hat ja eine Entscheidung gefällt. Es ist lediglich strittig, ob sie falsch oder richtig war. Wer ausweicht hat diese Entscheidung nach meiner Schätzung in ca. 0,3s getroffen – mehr gesteht das Gericht einem auch nicht zu. (Die meisten Menschen könnten obige Ungleichung sicherlich auch nicht in 2 oder 3 s lösen.) Einen wissenschaftlichen Beleg habe ich dafür nicht. Aber ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich bin schon einmal einem Dackel ausgewichen, auf die Gegenspur gekommen, der Dackel hat auch reagiert und gerade noch rechtzeitig abgedreht, und wir haben alle wohlbehalten unseren weiteren Weg genommen. Ein anderes Mal habe ich riskant überholt (ich tue es auch nie wieder) und dabei einen Spatz totgefahren. Auch hier kann ich aus Erfahrung sagen, dass ich überlegt habe, ob ich ein wenig bremse. Dann hätte der Spatz es geschafft. Aber ich vielleicht nicht mehr.
Sie schreiben: „Ich denke, dass nämlich genau an dieser Stelle, wo Ihre Überlegungen ansetzen, wir weit mehr (Reaktions-)Zeit benötigen und Juristen sich zusätzlich Gedanken darüber machen müssen, wo "Fahrlässigkeit" beginnt oder wo das Schicksal schlicht seinen Lauf nimmt, d.h. unabwendbare Lebensereignisse auftreten, ähnlich einem Hurrikan, welchen wir auch nicht verhüten können......“
Auch wenn wir gemeinsam diese Urteilsverfehlung kritisieren, denke ich hier doch ein wenig anders. Wer ausweicht und verursacht einen Unfall hat meines Erachtens die volle Schuld, weil er fahrlässig gehandelt hat. Aber bei Fahrlässigkeit sollte die Kaskoversicherung für den Schaden eintreten - dafür hat man sie schließlich! Was ich bestreite ist das Vorliegen von „Grober Fahrlässigkeit“. Grobe Fahrlässigkeit läge z.B. vor, wenn jemand wissentlich mit einer defekten Lenkung unterwegs ist, oder mit einer defekten Bremsanlage, oder volltrunken, oder ...
Mit freundlichen Grüßen
Luchs
persönliches Ermessen?
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie, wenn es um die Frage der Reaktionszeiten geht, Ihre persönliche Anschauung (0,3 sec Reaktionszeit versus Mindestreaktionszeit 0,7-0,75 sec) an die Stelle objektiver Daten setzen? Das widerspräche doch jeglicher Logik und wir wären so wieder beim Thema bzw. der Bestätigung für "Iudex non calculat" gelandet?
"persönliches Ermessen?
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie, wenn es um die Frage der Reaktionszeiten geht, Ihre persönliche Anschauung (0,3 sec Reaktionszeit versus Mindestreaktionszeit 0,7-0,75 sec) an die Stelle objektiver Daten setzen?"
Ein zweifaches Nein. Zunächst muss das Auge ein Abbild der Gefahr liefern, dann muss dieses Abbild vom Gehirn als Gefahr erkannt werden, hierfür veranschlage ich für mich persönlich ca. 0,2s.
Dann muss das Gehirn eine Lösung finden, bzw. aus einer Reihe eingeübter Lösungsansätze die passende Lösung auswählen (Bremsen, Geradeausfahren, Ausweichen, Hupen, Beschleunigen (auch das ist prinzipiell möglich)). Hierfür veranschlage ich weitere 0,3s.
Dann muss die Lösung in die passenden Muskelkontraktionen umgesetzt werden. Bis dann wirklich die Arme die Drehung des Lenkrades verursachen, bzw. der Fuß das Bremspedal herunter drückt, vergehen schätzungsweise weitere 0,2s.
So kann ich eine Gesamtreaktionszeit von ca. 0,7s mit meinem persönlichen Zeitgefühl sehr gut vereinbaren. Ich gestehe auch, wenn ich z.B. ins Gespräch vertieft war, schon einmal wesentlich langsamer reagiert zu haben.
Was ich sagen wollte - und hier kommt das zweite nein - es ging mir um etwas ganz anderes. Kein Mensch kann in einer so kurzen Zeitspanne - maximal 0,3s - eine Entscheidung aus kalkulierter Logik fällen. Das geht auch nicht in 2 oder 3s. Wir entscheiden immer intuitiv.
"Das widerspräche doch jeglicher Logik und wir wären so wieder beim Thema bzw. der Bestätigung für "Iudex non calculat" gelandet?"
Ich bin kein Richter, sondern Naturwissenschaftler - und ich rechne oft. Wenn ich aber z.B. beim Sport einen Ball treffen will, dann verlass ich mich auf meine Intuition. Und wenn ich z.B. auf der Autobahn abschätze, ob ich den LKW noch vor der Abfahrt überholen kann, oder nicht, dann fang ich auch nicht an zu rechnen, sondern verlasse mich auf mein Timing.
Ich denke eigentlich dass das Gericht schon dadurch zu widerlegen ist, dass Grobe Fahrlässigkeit immer eine alternative Verstandesmöglichkeit voraussetzt. In so kurze Zeit kann aber unser Verstand nicht reagieren. Schon allein deshalb kann allenfalls Fahrlässigkeit, aber keine Grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
mfg
Luchs
Wenn Sie Naturwissenschaftler sind wundert mich dann schon, dass Sie die von mehreren Studien gemessenen Reaktionszeiten (siehe diese PDF-Datei unterster Wert 0,7 sec.)dann durch Ihre eigenen Annahmen ersetzen?
Ich bin nicht nur Naturwissenschaftler, sondern war in früheren Jahren auch ein guter Kampfsportler. Ich habe selbst mal an einer Sudie teilgenommen.
Auf einem schwarzen Bildschirm erschien irgendwo ein gelber, roter oder grüner Fleck. War der Fleck rot, und nur dann, musste man auf einer Pedalerie vom Gas auf die Bremse wechseln. Meine mittlere Zeit bis zum Ansprechen der Bremse betrug 0,24s (beste Zeiten um 0,18s). Die Versuchsleiterin meinte, das wäre keine Reaktion mehr, sondern schon Präkognitation ;-) und hat mich aus der Statistik geworfen.
mfg
Luchs
Ich hatte vor einigen Jahren schon einmal einen Wildschaden (hört sich ziemlich euphemistisch an oder?).
Dabei sprang direkt vor meinem Wagen ein Reh auf die Fahrbahn. Glücklicherweise blieb mir damals überhaupt keine Zeit zum nachdenken oder regieren, da es zu nah am Auto war.
Ich möchte nicht wissen wie ich sonst gehandelt hätte und was vielleicht passiert wäre wenn ich versucht hätte auszuweichen.
Schockiert war ich jedoch darüber, welche Wucht ein Auto hat. Das Reh wurde einfach im hohen Bogen wieder von der Fahrbahn in den Wald geschleudert ohne dass mein Wagen auch nur ein bisschen geschlingert hätte. Er ist einfach gerade aus weitergefahren.
Sehr geehrter Herr Bennett, als Zauberkünstler gehören Sie vermutlich zu jenen Menschen,welche eine besondere Reaktionsschnelligkeit besitzen. Wie man an Ihrem Beispiel sieht: Die Richter scheinen offenbar ein klares Fehlurteil jenseits jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis und Lebenserfahrung ....ausgesprochen zu haben ;-)