Warum ich tot sein möchte bevor ich verwirrt bin?
....weil in unserer Gesellschaft niemand vor ärztlicher Willkür geschützt ist! Die Journalistin Katrin Hummel berichtet aktuell in der FAZ einen erschütternden Fall. Eine ältere, demente Frau wird ohne ausreichende Grundlage in der geschlossenen, anstatt offenen Psychiatrie untergebracht und dort ans Bett gefesselt. Dort fristet sie ihr Dasein. Zum Glück hat sie eine engagierte Schwester, welche den Mut hat, gegen die Richter in weiß, d.h. jene Psychiater zu klagen, welche eine derart menschenunwürdige Behandlung "angeordnet" haben. Erst durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm endet das bittere Leid dieser Frau.
Diese menschenverachtende ärztliche "Behandlung" konnte nur beendet werden, weil fachlich und wissenschaftlich kompetente Gutachter und ein engagierter Rechtsanwalt den behandelnden Psychiatern widersprochen haben und das große Unrecht belegen konnten. Die alte Dame ist kein Einzelfall!
Psychiatrie: "Da war sie schon gefesselt" von Katrin Hummel (Zitate):
- Die Psychiater haben sich als Richter in Weiß aufgespielt
Doch nicht nur die Fixierung von Helga S. in den letzten vier Wochen ihres Klinikaufenthalts war rechtswidrig. Die gesamte Unterbringung der alten Dame in der geschlossenen Abteilung, so hat das Oberlandesgericht Hamm im Februar dieses Jahres durch Beschluss festgestellt und damit die Entscheidungen eines Amts- und eines Landgerichts aufgehoben, war illegal.- „Ich hätte die Polizei rufen müssen“
Nach ihrer Ankunft in der LWL-Klinik Warstein am nächsten Morgen aber wurde Helga S. sofort in die geschlossene Abteilung gebracht. Ursula F. und eine Bekannte, die sie als Zeugin mitgenommen hatte, sagen, Ursula F. habe dem heftig widersprochen, doch der Oberarzt habe ihnen erklärt, dass er die Aufnahme von Helga S. verweigere, wenn sie nicht geschlossen untergebracht werde.- „Als ich das sah, hatte ich Ohnmachtsgefühle“
Als Ursula F. an jenem Tag schließlich zu ihrer Schwester durfte, „da war sie schon gefesselt“, sagt sie und fängt fast an zu weinen. „In mir sträubte sich alles, als ich das sah, ich hatte Ohnmachtsgefühle, und dann stieg Wut in mir auf.“- Die Klinik weist die Kritik als unzutreffend zurück
Die LWL-Klinik indessen weist die Kritik des Oberlandesgerichts an der vom Stationsarzt ausgestellten Bescheinigung als unzutreffend zurück und führt aus, in medizinischen „Notfällen“ wie diesem müsse man die Patienten vor sich selbst schützen. Daher sei eine geschlossene Unterbringung nötig gewesen.- „Rechtswidrige Freiheitsentziehung“ ist kein Einzelfall
Die Unterbringung von Helga S. in der geschlossenen Abteilung, so fasst es das Oberlandesgericht Hamm zusammen, trage „den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung“ - und ist kein Einzelfall. Rolf-Dieter Hirsch, Chefarzt der Gerontopsychiatrischen Abteilung der Rheinischen Kliniken in Bonn und Präsident der Deutschen Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, schätzt, dass die Behandlung von Patienten auf geschlossenen Stationen in zehn bis fünfzehn Prozent der Fälle rechtswidrig ist.- „Rechtswidrige Freiheitsentziehung“ ist kein Einzelfall
Das Oberlandesgericht kritisiert außerdem, dass der zuständige Richter am Amtsgericht, nachdem er die unzureichende Begründung des Arztes akzeptiert hatte, auch noch darauf verzichtete, Helga S. zu besuchen und persönlich anzuhören - wie es im Gesetz vor einer geschlossenen Unterbringung geboten sei, sofern sich die Betroffenen noch verständlich machen können.
Liest man die Auszüge aus dem Bericht der engagierten Journalistin Katrin Hummel wird eines deutlich: Es steht zu befürchten, dass hilflose Menschen ohne Angehörige mit amtlichen Beistand ein solches Schicksal erleiden, ohne dass ihnen Hilfe zuteil werden kann. Sie müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen dahinvegetieren. Nur der Tod kann sie erlösen!
Angesichts der bestehenden Zustände gewinnen die von Edgar Dahl in seinem Blog LIBERTARIAN angesprochenen Fragen eine erhöhte Brisanz: Reise in die Nacht und Mein Tod gehört mir!
Katrin Hummel bestätigt leider auch meine hier: "Keine Angst vor dem Sterben, aber davor zu "krepieren"......." geäußerten Befürchtungen
Eigentlich sollte man erwarten, dass ein solcher Bericht in der FAZ von allen Medien aufgegriffen werden würde........das Gegenteil ist der Fall! Traurig....
Alter, Sterben und Tod sind in unserer Gesellschaft immer noch Tabuthemen. Wer alt und behindert ist läuft Gefahr seiner Menschenwürde beraubt zu werden.....
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