Pflanzlicher Durchbruch in der Willensforschung oder: die Kraft der Klivie
Immer wieder diskutieren Philosophen, Neurowissenschaftler und Politiker über eines der wichtigsten Güter der Menschen: Freiheit – vor allem die des Willens. Neueste Befunde einer privaten Zufallsforschung bezeugen nun: auch die Pflanzenwelt kann einen Beitrag dazu leisten.
Bis vor Kurzem dachte ich, das dunkelgrüne Gewächs, das seinen monströsen Blätterschweif großzügig auf meinem Fensterbrett verbreitet, sei eine Pflanze. Genauer – vermutete ich – wisse es das Buch Wohnen mit Blumen von Margot Schubert und Rob Herwig (BLV Verlagsgesellschaft 1982), das ich nach Jahren der Verwesung im Bücherregal meiner Mutter erst von einer zentimeterdicken Staubschicht befreien musste: „Die Gattung Clivia hat drei Arten, die alle in Südafrika beheimatet sind. In gärtnerischer Kultur ist lediglich Clivia miniata, die man im Gebiet von Natal an Hängen und in Gebirgstälern findet...“. Um drei Arten mehr bereichert die die Enzyklopädie 2.0 die Klivie und schlaumeiert die „Familie der Amaryllisgewächse (Amaryllidaceae)“ dazu. Das folgende Bild zeigt die Pflanze im Normalzustand (gemessen an langjährigen Erfahrung und dem Vergleich mit botanischer Literatur):
Bild 1: Klivie im Normalzustand. Rechte: Kalleo Pe, CC-BY-NC-ND.
Mag alles sein, doch meine jüngsten Erfahrungen belegen, dass es mit einer botanischen Erklärung des Gewächses nicht getan ist. Denn meine Klivie ist keine gewöhnliche Pflanze, sondern ein Wesen mit einer ausgeprägten Willenskraft. Was mich zu dieser Annahme treibt, ist weder botanische Expertise, noch überdimensionales Sendungsbedürfnis. Schlicht der gute alte Sehsinn brachte mich zu dieser Erkenntnis, als ich neulich einen feuchten Erdhaufen unter dem Fenstersims entdeckte. Ich wunderte mich zwar kurz, doch dann dachte ich nicht weiter darüber nach, kehrte auf und wischte weg. Gerade als ich mich aber vom Boden wieder aufrichteten wollte, erstreckte sich vor mir eine Szene, die meinem bisherigen Verständnis von Botanik gehörig den Kampf ansagte: Scherben, Erde überall auf und hinter dem Sims. Die Wurzeln der Klivie hatten sich durch eine satte, zwei Zentimeter dicke Tonschicht gebissen und räkelten sich nun geradezu schamlos in der offensichtlich mühevoll erkämpften Freiheit. Die folgenden Fotos zeugen von dem Ausmaß:
Bild 2: Wurzeln räkeln sich in der Freiheit. Rechte: Kalleo Pe, CC-BY-NC-ND.
Bild 3: Pflanzliches Durchsetzungsvermögen. Rechte: Kalleo Pe, CC-BY-NC-ND.
Nach dieser Erfahrung klingt die Beschreibung „Perle aus Südafrika“ auf der deutschen Internetseite der Südafrikanischen Kliviengesellschaft geradezu lächerlich. Zwar hat mich die Pflanze bisher regelmäßig mit prächtigen Blütenständen beschert (wie auf Bild 1 gut zu erkennen ist), allerdings spricht die Farbe orange bis rot in der Natur auch für sich: Achtung, Gefahr! In meiner gärtnerischen Naivität habe ich dieses Signal nie als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen, auch nachdem die (aus verschiedenen Nachschlagewerken gemittelte) normale Größe von 60 Zentimetern längst überschritten war. Mittlerweile dürfte das pflanzliche Wesen ein stolzes Volumen von fast zwei Kubikmetern erreicht haben. Bei einer Höhe von 3 Metern werde ich den Zoo benachrichtigen oder den Kammerjäger – oder besser die Medien? Dann werden wir Top-Star der neuen Sendung: Deutschland sucht die Super-Pflanze.
Pflanzliche Willenskraft
Mir scheint es, als beschreibe der offenbar kliviophile Theo Suchland von der Südafrikanischen Klivien-Gesellschaft das Gewächs aus Trotz wider meine Erfahrungen als „ideale Zimmerpflanze“. Unter ideal verstehe ich allerdings anderes als die subtile Übernahme einer bescheidenen Studenten-Residenz. Darum kann ich mich auch der von den Autoren in Wohnen mit Blumen beschriebenen „manchmal geäußerten Sorge“ partout nicht anschließen, „eine Klivie [könnte; LS] nach der Blüte eingehen“. Vielmehr habe ich gute Gründe zu vermuten, dass ich die erste sein werde, die eingeht, wenn das so weiter geht. Denn nur eine Pflanze mit großer Willens-, das heißt Lebenskraft ist zu so einer Aktion fähig. Das bestätigt Suchland vehement: „Natürlich ist [die Klivie; LS] fast unempfindlich gegenüber Krankheiten und Schädlingen“. Jetzt wundert mich überhaupt nichts mehr!
Nach einer Theorie des Philosophen und Arzts Albert Schweitzer, haben alle Lebewesen einen Willen zum Leben – Lebewesen sind für Schweitzer fast alles Belebte: vom Menschen über die Ameise bis zum Torfmoos. Demnach soll alles, was lebt, das Leben der anderen respektieren wie das eigene. Jedes Wesen sei schließlich „Leben, das leben will inmitten von Leben, das leben will“. Ich finde, meine Klivie könnte ruhig ein bisschen mehr Ehrfurcht vor meinem Leben haben!
Links:
Südafrikanische Klivien-Gesellschaft (engl.)
Albert-Schweitzer-Stiftung: Ehrfurcht vor dem Leben
P.s.:
Vorerst hat sich die Klivie mit einem neuen Topf und frischer Erde zufrieden gegeben. Nachts höre ich sie manchmal genüsslich schmatzen, dann kuschle ich mich noch tiefer in meine Decke und hoffe, dass sie ihre Wurzeln bei sich behält.


... geht mir jetzt die Titelmelodie von "Little Shop of Horrors" durch den Kopf? *g*
Interessant wäre doch mal, dieser Klivie eine Venusfliegenfalle zur Seite zu stellen. Vielleicht entwickelt sich da eine Freundschaft? ^^ *flitz*
Sie haben auf die Pflanze reagiert - mir fällt dazu ein Ostfriesenwitz ein:
Ein Ostfriese geht in den Aquarienbereich vom Zoo. Dort sieht er, wie ein junger Mann mit dem Finger an der Scheibe entlang fährt - und innen folgt ein Fisch diesem Finger. Der Ostfriese frägt: ´Was machen Sie da?´ - darauf der Mann: ´Ich bin Student. Das ist ein Experiment zur Verhaltensforschung: die überlegene Art zwingt der unterlegenen Art ihren Willen auf; deshalb folgt der Fisch meinem Finger´.
Bald danach geht der Student weg. Als er nach kurzer Zeit wieder zurückkommt, sieht er wie der Ostfriese vor dem Auarium steht und wortlos immer wieder den Mund auf und zu macht.
Unerwartete Lebensregungen einer fremden Kreatur - und jede nicht-vertraute Kreatur ist zuerst einmal fremd - können etwas Bedrohliches an sich haben.
Teilen von Wissen und Nichtwissen mit Anderen und Sorge tragen zur Kreatur erzeugt dann Verständnis oder lässt sogar etwas wie Liebe aufkeimen. Auch das Web hilft weiter: Für jede neue Erfahrung/Enttäuschung gibt es ja inzwischen ein Forum.
Auf der Seite klivie (clivia miniata), riemenblatt tauschen sich die Klivienumsorger beispielsweise so aus:
martin: Meine Klivie scheint sehr vermehrungs-freudig zu sein
Roli: Jedoch wurde [die Klivie] seit Jahren nicht mehr umgetopft, der Wurzelballen ragt schon so weit heraus, dass das gießen mittlerweile sehr mühsam ist.
frau doctor: aber manchmal sind zimmerpflanzen auch recht eigenwillige persönchens …
... und schon gehört man zum Kreis der Klivienumsorger.
Danke für die Anregungen. Ich muss sagen, ich zähle mich gern zu den Klivienumsorgern. Meine Erfahrung ist dabei, dass die Menschen sich (natürlich) oft viel zu viele Sorgen um ihre Pflänzchen machen. Täten sie dies nicht, würde die ein oder andere vielleicht besser gedeihen. Habe ich mich also möglicherweise zu wenig um meine Pflanze gekümmert, ihr damit zu viel Entfaltungsspielraum gewidmet? Und selbst wenn dem so ist, es sei ihr gegönnt :-)
Für ein Zitat mit Namensangabe ist ganz sicher keine Genehmigung nötig. Wer etwas veröffentlicht, muss auch damit leben, zitiert zu werden.
Ja, da haben Sie wohl völlig recht! Etwas zu publizieren und dann irgendwo ein Zitat oder auch nur eine Erwähnung dieses Werkes wiederzufinden, ist schon übel!1Elf! Empfohlen werden? Bekannt werden? Nein, wo hat man denn sowas schon gehört? Das geht ja nun wirklich gar nicht! Deshalb gehen die meisten Wissenschaftler auch rechtlich dagegen vor, wenn sie z.B. in Doktorarbeiten genannt werden, oder?
Um ganz sicher zu gehen, daß einem als Autor sowas nicht passiert, sollte man seine Werke ausschließlich im Geheimen publizieren und dann die ganze Auflage umgehend einstampfen.
Im Internet empfiehlt sich aus technischen Gründen entweder die umgehende Löschung dessen, was man eben geschrieben hat, oder aber ein Passwortschutz.
Abschließend lege ich Ihnen folgendes ans Herz: http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html (Und das berühmte Dieter-Nuhr-Zitat bzgl. Ahnung und so... ^^)
.... haben im Gegensatz zu Personen des öffentlichen Interesse ein Recht am eigenen Bild.
Das Recht am eigenen Wort verlieren hingegen alle mit der Veröffentlichung desselben.
Sehr interessant, wie Herr Suchland die gute wissenschaftliche Praxis abwandeln will. Das liegt wahrscheinlich daran, dass er ein ganz anderes Problem hat:
Nach den "Tierrechten" kommen jetzt auch noch die "Pflanzenrechte"? Oder wie muss man diesen Unfug verstehen?LG
RelativKritisch Redaktion
Sehr geehrter Herr Suchland,
es tut mir leid, wenn Sie sich durch mein Zitat verletzt fühlen. In der Tat kann ich aber meinen Kollegen nur zustimmen: Wer etwas veröffentlicht, muss damit rechnen, zitiert zu werden – ja in der Regel ist es gerade wünschenswert, den Bekanntheitsgrad im Internet mit einer Veröffentlichung zu erweitern, wie auch RelativKritischRedaktion hier schrieb: „Normalerweise legt man ja sogar wert darauf, ordentlich und vollständig zitiert zu werden.“
Um aber nicht schon wieder in dieses unselige Zitieren zu verfallen, folgen jetzt ein paar eigens ausgedachte Anmerkungen: Wichtig erscheint mir vor allem, korrekt zu zitieren – das habe ich in diesem Fall getan. Auch spricht in einem persönlichen Blogbeitrag nichts gegen einen persönlichen Kommentar dessen, was zitiert wird – unter anderem dazu sind Blogs ja überhaupt da.
Es empfiehlt sich außerdem eine Geschichte ganz zu lesen, bevor sie kommentiert wird. Wer diesem Rat nachgeht, wird in meinem Fall mitunter auf den ein oder anderen Witz stoßen und schließlich den ganzen Beitrag möglicherweise als in Ironie gebadet entlarven. Diesem Sinn gemäß ist auch der Inhalt zu verstehen.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die auf den Fotos abgebildeten Szenen nicht Resultat meiner seelischen Unausgeglichenheit sind, die ich etwa an dem armen Pflänzchen abließ... nein! Das ist alles Eigenarbeit – von der Pflanze selbst! (Wie im Übrigen auch aus dem Artikel hervorgeht, noch ein Grund, ihn erst einmal zu lesen).
Im Übrigen ist der Beitrag ein Zeugnis meiner eigenen Kliviophilie. Nach einer liebevollen (bei diesem Gewicht der Pflanze jedoch kräftezehrenden) Umtopfaktion, darf meine Klivie nun einen Topf mit etwa einem Meter Durchmesser ihr neues Zuhause nennen, in dem sie sich sichtlich wohl fühlt – und von mir freilich regelmäßig umsorgt wird.
Ich hoffe, diese Zeilen konnten zur Klärung beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Leonie Seng
P.s. Das Wort "Kliviophilie" setzt sich zusammen aus den Wörtern "Klivie" und dem griechischen "philein" für lieben, heißt also zusammen "Liebe der Klivien" (Kliviophilie klingt aber schöner - und tut bestimmt niemandem weh!).
T. Suchland hat hier behauptet, daß es seine Persönlichkeitsrechte verletze, zitiert zu werden und in diesem Zusammenhang auf das Impressum seiner website hingewiesen. So überraschend seine Intention sein mag, rechtlich richtig ist, daß das Recht am eigenen Wort unabhängig vom Inhalt und speziellen Vertraulichkeitsvereinbarungen ist, siehe BGH Urteil vom 18.02.2003, Az. XI ZR 165/ 02.
Betrachtet man den Fall des Interviews so gilt tatsächlich, daß der Interviewgeber einer Veröffentlichung zustimmen muß. Das Gleiche gilt für einen an eine Redaktion gerichteten Brief, der nicht als Leserbrief gekennzeichnet ist.
Allerdings zeigt § 201 StGB ohne Zweideutigkeit, daß der Schutzgegenstand des Rechts am eigenen Wort das und nur das nicht-öffentlich gesprochene Wort ist, für das eine generelle Veröffentlichungsvermutung gesetzlich verneint wird. § 201 StGB versteht unter einem nicht-öffentlich gesprochenen Wort das nicht an die Allgemeinheit gerichtete, nicht über einen durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus ohne weiteres wahrnehmbare gesprochene oder geschriebene Wort.
Und genau das ist der Punkt: Wer im Internet auf einer ungeschützten site veröffentlicht, redet zwar nicht zu jemand Bestimmtem, aber zur Allgemeinheit, da die site aus technischen Gründen weltweit verfügbar ist.
Nachträgliche Hinweise, daß der Autor vor dem Zitieren gefragt werden will, sind daher rechtlich irrelevant, soweit sie sich auf das Recht am eigenen Wort stützen: Der Autor hat veröffentlicht - egal, was er sonst sagt. Bei den entsprechenden Forderungen von Suchland handelt es sich folglich nicht um Ausübungen seines Persönlichkeitsrechts, sondern um seine privaten Wünsche.
Man kann diese Wünschen natürlich folgen. Man kann aber auch die Rechtunverständnisse von T. Suchland auf sich beruhen lassen.
Aber vielleicht findet T. Suchland ja auch nur, daß seine site im Moment zu wenig traffic hat.
"T. Suchland hat hier behauptet, daß es seine Persönlichkeitsrechte verletze, zitiert zu werden und in diesem Zusammenhang auf das Impressum seiner website hingewiesen."
Mag sein, dass T. Suchland Persönlichkeitsrechte im Sinn hatte. Im Impressum bezieht er sich allerdings auf das Urheberrecht. Da es sich aber hier nicht um eine Kopie von Herrn Suchlands Text handelt, sondern um ein Zitat nach Paragraph 51 UrhG, ist das Urheberrecht nicht verletzt.
Das durch Bundesgesetz geregelte Zitierrecht kann natürlich nicht durch eine einseitige Erklärung im Impressum aufgehoben werden.
"Das durch Bundesgesetz geregelte Zitierrecht kann natürlich nicht durch eine einseitige Erklärung im Impressum aufgehoben werden."
Daher war ich auf die Idee, daß wirklich das Urheberrecht gemeint ist, gar nicht gekommen. Das wäre erstens noch absurder und zweitens wehrt sich T. Suchland auch gegen die Erwähnung seines Names, was mit Urheberrechten nichts zu tun haben kann und folglich einer anderen Rechtsintuition entspringen muß.
Insgesamt würde ich einfach gar nichts machen. Da rechtlich nichts passieren kann, würde ich einfach mal ausprobieren, was geschieht und danach die ganze Sache veröffentlichen.
Erinnert sich eigentlich noch jemand daran, daß irgendwann mal per Gericht entschieden wurde, daß man die Band MODERN TALKING "fistelnde Sangesschwuchteln" nennen darf? *rofl* Soviel zur Reichweite von Persönlichkeitsrechten.
Ihr Impressum ist erstens eine Standardversion und setzt zweitens keinesfalls § 51 des Urheberrechts außer Kraft. Zitate und namentliche Nennung des Autors durch Dritte sind zulässig, ohne den Urheber fragen zu müssen. Schon erst recht in dem lächerlich geringen Umfang und der trivialen zititerten Formulierung, den Sie hier beanstanden.
Nebenbei bemerkt, dieser Satz:
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers, darf dessen Name, Informationen, Fotos und Links zur Homepage nicht verwendet werden! wurde nachträglich ins Impressum zugefügt, wie uns das Google cache zeigt.
This is Google's cache of http://www.klivie.de/index.php?id=7. It is a snapshot of the page as it appeared on 7 Jun 2011 20:57:15 GMT.
Sehr interessant, die nachträgliche Impressumsänderung. Im Ernst, dieses Verhalten ist rational nicht nachzuvollziehen. Soll Herr Suchland doch froh sein, wenn ihn überhaupt jemand zitiert. Und das ist jetzt wirklich nicht "respektlos" gemeint. ;-)
Sieht doch sehr nach einem provozierten Streisand effect aus.
LG
RelativKritisch Redaktion