Die Einzigartigkeit des Autors

BLOG: Con Text

Wörter brauchen Gesellschaft.
Con Text

Es wird immer wieder ausgerufen: Das Ende des Genies. Am lautesten im Moment in der Urheberrechtsdebatte. Nicht der Autor habe seinen Text geschrieben, sondern der Leser konstruiere ihn. Oder die Gesellschaft habe zu einem Text geführt, der Autor ist nicht Schöpfer, sondern nur noch ein besserer Sekretär.

In der Naturwissenschaft finden wir ein ähnliches Muster. Auch dort sieht man den täglichen kleinen Fortschritt in Artikeln, die von vielen Autoren geschrieben sind. Darunter finden sich übergeordnete Wissenschaftler, unter deren Budget eine Forschungsarbeit fällt ebenso wie der Kollege, der einen wichtigen Fingerzeig gegeben hat. Und natürlich der oder die Handvoll Forscher, die über Monate die eigentliche Arbeit getan haben.

Sicherlich stehen gerade die Naturwissenschaftler auf den Schultern anderer, wenn sie Phänomene untersuchen und neue Theorien entwickeln. Das heißt aber nicht, dass der einzelne nur Werkzeug irgendeines Geistes ist, der durch die Geschichte wandert, auf der Suche nach Gefäßen, die er erleuchten kann.

Kreativität ist wesentliches Element jeden wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritts. Sie ist allerdings kein gesellschaftliches Phänomen, sie ist Ausdruck ganz persönlicher Anlage und Entwicklung. Gibt es kein Individuum, das Bekanntes kreativ anschaut, bleiben Erkenntnisse aus. Es sind die Querdenker, die Forschungsergebnisse der Vergangenheit hinterfragen, statt sie nur hinzunehmen. Sie brechen Traditionen und eingefahrene Denkmodelle auf, nicht um des Brechens willen, sondern weil sie etwas sehen, das irgendwie nicht recht passt.

In der Literatur – und anderen Geisteswissenschaften – kann noch viel weniger auf den Einzelnen verzichtet werden. Physikalische, biologische, geologische oder chemische Fakten existieren unabhängig von ihrer Entdeckung. Über sie kann jederzeit jedermann stolpern. Die mathematischen Entdeckungen eines Pythagoras oder Euklid wären sicherlich auch von anderen zu anderen Zeiten möglich gewesen. Dasselbe gilt für Maxwells Formeln.

Aber hätte Goethes Faust von jemand anderem geschrieben werden können? Nein. Natürlich hätten die Themen, die Goethe behandelt von anderen benutzt werden können. Wurden sie ja auch. Aber anders. Auch anders zusammengesetzt. Christopher Marlowe hatte z.B. bereits 200 Jahre vor Goethe aus der Volkssage ein erfolgreiches Theaterstück gemacht. Aber seine Figuren und Ideen sind andere als die von Goethe. Ganz abgesehen vom Stil, der sich nicht nur durch die verwendete Sprache deutlich von Goethe unterscheidet.

William Shakespeare griff bekannte Erzählungen aus Antike, Sage und Geschichte auf, er nahm sich Theaterstücke anderer, und baute daraus seine ganz eigenen Werke. Sein Hamlet ist wirklich sein Hamlet. Niemand außer ihm konnte Much Ado About Nothing so schreiben, wie wir es kennen.

Das ist selbstverständlich auch ein Kontingenzargument, wir haben es mit einem zeitlichen Ablauf zu tun, nicht einem logischen Schluss. Das bedeutet, wir können das Werk eines Autors überhaupt nur beurteilen, weil es existiert. Chaucers Canterbury Tales sind Chaucers Werk, eben weil er es geschrieben hat und niemand anders. Und weil er es geschrieben hat, kann es kein andere getan haben.

Wir können selbstverständlich in Gedankenspiele darüber spekulieren, ob es diese spezifischen Werke gegeben hätte, hätte es einen bestimmten Autor nicht gegeben. Es gibt eine kleinere literaturwissenschaftliche Industrie zu der Frage, ob Shakespeare wirklich der Autor seiner Werke war oder ob er nur der Strohmann eines anderen war.

An den Stücken und Gedichten ändert das allerdings überhaupt nichts. Auch nicht an der Frage, wie wichtig der Autor eines Werks ist – denn welchen Namen er führt, spielt keine Rolle. sicherlich ändern sich unsere Erkenntnisse über die Erfahrungen, die ein Schriftsteller hatte, die ihn zu diesem Ausdruck führten. Aber es ändert nichts daran, dass derjenige, der das Buch geschrieben hat, derjenige ist, dem das alles eingefallen ist, der es in Struktur und Worte gefasst hat. Kurz: Wer es geschrieben hat, hat es geschrieben.

Dieses natürliche Urheberrecht lässt sich nicht weg diskutieren, nicht einmal mit Rückgriff auf eine Muse oder einen Weltgeist, der dem Stift haltenden den Text einflüsterte. Schließlich werden sich Muse oder Weltgeist was dabei gedacht haben, ausgerechnet diesen Menschen zum Schreiben auszusuchen.

Bliebe Statistik. Sie wissen schon, unendlich viele Affen, unendliche viele Schreibmaschinen 1, unendlich viel Zeit. Da kommt dann auch irgendwann mal Hamlet raus. Jener Hamlet, wie wir ihn von Shakespeare kennen. Ich für meinen Teil verlasse mich auf den kreativen Kopf, der das ganze zielgerichteter und schneller schafft.

Dieses natürliche Urheberrecht, das als Grundlage für die abgeleiteten Nutzrechte dient, sagt übrigens noch nichts darüber aus, wer wann wie viel und auf welche Art von dieser Schöpfung ökonomisch profitieren darf. Dieses synthetische Urheberrecht ist Teil des Gesellschaftsvertrages und muss immer wieder neu verhandelt werden.2

Leser schaffen einen Text nicht in ihrem Kopf, sie rekonstruieren ihn. Die Gesellschaft schreibt keine Theaterstücke, keine Romane, keine Gedichte. Sie schafft die Voraussetzungen, dass Menschen ihre Werke schreiben und veröffentlichen können. Historische Abläufe sind die Summe menschlicher Handlungen, nicht umgekehrt. Ein Schriftsteller oder Musiker oder Maler oder sonstiger Künstler handelt an einem bestimmten Punkt und ist damit Teil der Geschichte. Dafür ist, was vorher war wichtig, einfach, weil es war.

Der Autor lebt.

Notes:
1. Für die jüngeren Leser: eine Art Vorläufer moderner Textverarbeitungssoftware.
2. Falls jemanden meine Position dazu interessiert: 20 Jahre ab Veröffentlichung exklusives Recht beim Autor, danach Public Domain. Alle Werke, die bei Tod des Urhebers noch in der 20-Jahres-Phase sind, enden ggf. frühzeitig 2 Jahre nach seinem Tod.

Nach dem Abitur habe ich an der Universität Hamburg Anglistik, Amerikanistik, Soziologie und Philosophie studiert. Den Magister Artium machte ich 1992/93, danach arbeitete ich an meiner Promotion, die ich aus verschiedenen Gründen aufsteckte. Ich beschäftige mich meist mit drei Aspekten der Literatur: - soziologisch [Was erzählt uns der Text über die Gesellschaft] - technisch [Wie funktioniert so ein Text eigentlich] - praktisch [Wie bringen wir Bedeutung zum Leser] Aber auch theoretische Themen liegen mir nicht fern, z.B. die Frage, inwieweit literarische Texte außerhalb von Literatur- und Kunstgeschichte verständlich sein müssen. Oder simpler: Für wen schreiben Autoren eigentlich?

9 Kommentare

  1. Das Ende des Genies wird immer wieder ausgerufen. Du meinst, es ist noch nicht gekommen. Ich meine, es gab es nie, das Genie. Das Genie ist doch eine Vorstellung, die dem “Rückgriff auf eine Muse oder einen Weltgeist” entspricht, der statt der Person handelt. Die Wikipedia-Notizen zu lat. genius verdeutlichen das – es bedeute: “ursprüngl. „erzeugende Kraft“, […] dann auch „persönlicher Schutzgott“, später „Anlage, Begabung“.”
    Die erzeugende Kraft nennen wir heute Kreativität. Du schreibst, sie sei “Ausdruck ganz persönlicher Anlage und Entwicklung”. Also demnach nicht Ausdruck von Muse oder Weltgeist. Die Theorie “Person als Genie” sagt eigentlich, das Genie sei Ausdruck von “Anlage, Begabung”.
    Nehmen wir die Entwicklung mit hinein, ist es dann nicht die Gesellschaft, die das Genie macht?

    Ich finde, der Geniebegriff ist substanzfreie Metaphysik (erzeugende Kraft, persönlicher Schutzgott und Anlage, Begabung). Weg damit! Das Genie wird überhaupt nicht benötigt, um das “synthetische Urheberrech” als “Teil des Gesellschaftsvertrages” zu behandeln. Der Begriff verunklart diese nötige Behandlung nur.

    In diesem Sinne möchte ich auch den Übergang zurückweisen, den Du umstandslos zwischen Herstellung und exklusiven Rechtsansprüchen vornimmst:
    “Wer es geschrieben hat, hat es geschrieben. Dieses natürliche Urheberrecht lässt sich nicht weg diskutieren”.

    Daraus, dass jemand etwas geschrieben hat, folgt seine Autorschaft (meinetwegen Urheberschaft). Aber ein Recht ist niemals ein natürliches Ding. Ein Recht entsteht nicht durch einen Produktionsvorgang, sondern durch einen Rechtszusprechungsvorgang. Den nimmst Du selbst hier dogmatisch vor.

    Die metaphysische Aufladung des UrhG ist von Übel. Sie verstellt die Sicht darauf, welche Interessen rechtlich gegeneinander abgewogen werden müssen, und wie das funktionieren könnte.

  2. Die Einzigartigkeit des Autors

    Der “Einzelne” ändert in dieser bisher stets nur zeitgeistlich-illusionären Realität der Hierarchie von und zu materialistischer “Absicherung” NICHTS, besonders an der derzeitigen Wissenschaft wird dies deutlich, also verwandelt sich die Inspiration unserer Umwelt immer in “Verantwortungslosigkeit”, Ausbeutung, Unterdrückung und / bzw. BEWUßTSEINSBETÄUBUNG!?

    “Dafür ist, was vorher war wichtig, einfach, weil es war.”

    NICHTS gehört dem “Einzelnen” allein! Sogar / besonders seine Gedanken nicht, weil sie IMMER von der jeweiligen Umwelt geprägt wachsen – der “Gesellschaftsvertrag”, der offensichtlich immer wieder dem LOGISCH (Ursache und Wirkung) systemrational-eskalierenden Egoismus des “Individualbewußtseins” auf Sündenbocksuche folgt, ist schon längst überfällig um ganz neu und allumfassend gestaltet zu werden, denn die “Einzigartigkeit des Autors” sollte einzig im geistig-heilenden Selbst- und Massenbewußtsein “verwirklicht” / wahrhaftig werden!?

  3. @Erbloggtes

    “Sie verstellt die Sicht darauf, welche Interessen rechtlich gegeneinander abgewogen werden müssen, und wie das funktionieren könnte.”

    Die “verstellte Sicht” ist immer eine systemrationale – derzeit sichtbar in der Diskussion um Manager-Gehälter, die ja in Zeiten der “Krisen” die Popstars der Wirtschaft sind, aber nur solange sie das richtige Lied singen und … 😉

  4. Zitate

    Ich finde es wichtig, keine Zitate oder Lebensweisheiten in einem Text einfließen zu lassen. Die Leser, die man in diesem Fall anzieht, leben oft selbst mit Kalendersprüchen, und die Bewunderung geht dann höchstens für das hinzugefügte Zitat. Die Wertschätzung gilt aber dem Autor.

  5. Autorintention oder int. Fehlschluss

    Hallo Dierk,
    für mich klingt das nach der mindestens 50 Jahre alten hermeneutischen Debatte zwischen Vertretern der Autorintention und Vertretern einer Gegenposition, bspw. eines intentionalen Fehlschlusses.
    Gibt es einen aktuellen Anlass für Deinen Artikel? Nicht, dass der notwendig wäre, würde mich nur interessieren.

    [Dierk: Nein, gibt es nicht.]

  6. Cool!

    Der 20-jährigen Schutzfrist und danach PD stimme ich zu. Im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik befürworte ich sogar noch kürzere Schutzfristen, weil vieles, das da heute “up to date” ist, in 2 Jahren schon wieder überholt ist. Aber damit wären wir beim Patentrecht, was ein Thema für sich ist.

    Dem natürlichen Urheberrecht, dass Sie hier beschreiben, stimme ich übrigens zu. Nur bei der wirtschaftlichen Verwertung der Werke sehe ich einige Probleme, die hier aber auch nicht behandelt werden. – Wäre schön, wenn dazu noch was kommt. – Denn letztendlich geht es bei der ganzen Diskussion doch hauptsächlich um die wirtschaftliche Verwertung der Werke, also sprich: um den Profit, der sich damit machen lässt und wer ihn einstreicht. Und genau da liegen auch die Probleme, die wir seit über 15 Jahren damit haben.

  7. @Erbloggtes

    Vielleicht hilft es, wenn wir bei dem Wort “Urheberrecht” das Recht nicht allzu wörtlich nehmen. Das Urhaberrecht ist zunächst nur das Recht des Autors als Urheber anerkannt zu werden. Mögliche Verwertungsrechte und deren (Un-)Veräußerlichkeit folgen dann durch gesellschaftlichen Vertrag.

    Aber dass es ein Werk ohne dessen Urheber nicht (in der Form) gäbe, halte ich für eine wichtige Anmerkung. Was für die Autorin, den Autor dann daraus folgt, ist eine weitergehende Frage.

    Mich würde allerdings, Dierk, auch eine Begründung für deine 20/2-Jahre Frist für Verwertungsrechte interessieren. Fast noch mehr als die Tatsache, dass der Urheber wichtig ist.

    [Dierk: Jede Frist ist willkürlich. Die 2 Jahre nach dem Tod geben genug Raum, damit der Nutzen einer möglichen Popularitätsaufwallung den direkten Erben noch nützt, aber sie nicht von eigenen Leistungen freihält.]