Zwangsdigitalisierung der Stromverbraucher oder sinnvolle Regulierung?

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Smart-Metering weiterhin umstritten

 

Mit dem vom Bundeskabinett im November 2015 beschlossenen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende ist die Debatte um Sinn oder Unsinn eines flächendeckenden Roll-Outs von Smart-Metern (digitalen Stromzählern) erneut angeheizt worden. Bisher nutzen private Haushalte überwiegend elektromechanische Stromzähler (sogenannte Ferraris-Zähler, die wohl jeder als „verplombte schwarze Kästen“ neben den Sicherungen kennt), die händisch abgelesen werden. Die digitalen Zähler sollen die alten Stromzähler ablösen und damit den Weg für die Digitalisierung des gesamten Stromnetzes ebnen.

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(Abb. rechts: Smart-Meter, Credit: EVB, CC BY-SA 3.0)

Verbraucherschützer laufen Sturm gegen die „Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür“ und werfen der Regierung vor, Verbraucher zur Preisgabe von Daten zu zwingen, während Vertreter das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf erneuerbare Energien hinweisen, die über digitale Zähler besser in den Strommarkt integriert werden können, was letztlich auch für private Verbraucher von großem Nutzen sei.

Ein Hintergrund ist hier, dass die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu einer stärker fluktuierenden Stromerzeugung führt. Das Angebot soll mit der ebenfalls schwankenden Nachfrage synchronisiert werden, um die Netzinfrastruktur effizient nutzen zu können und Netzinstabilitäten zu vermeiden. Aus granularen Verbrauchsdaten lassen sich grundsätzlich Netzzustandsdaten gewinnen, die zur Stabilisierung des Stromnetzes verwendet werden. Dann kann bei einem Überangebot an Energie durch Nutzung von neuartigen, steuerbaren Geräten ein Ausgleich vorgenommen werden. Ist viel Strom im Angebot, bezahlen die Kunden über variable Tarife weniger: Waschmaschinen, Kühlschränke, Trockner und Spülmaschinen (sogenannte „weiße Ware“) schalten sich innerhalb gewisser Freiheitsgrade (z. B. Temperaturgrenzen bei Kühltruhen, Nachtzeit bei Geschirrspülern) flexibel dazu, zudem können Elektrofahrzeuge dann flexibel geladen werden, wenn die Nachfrage anderer Verbraucher sinkt. Die Steuerung von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen durch ein intelligentes Stromnetz ergänzt das Konzept.

analoger_zaehler(Abb. links: Zweitarifzähler mit integriertem Rundsteuerempfänger für Tag-Nacht-Tarif, Bildautor: KMJ, CC BY-SA 3.0)

Die Debatte gewinnt dadurch an Schärfe, dass Interessen der Verbraucher in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit ihrer Energieverbrauchsdaten – und damit der Schutz ihrer Privatsphäre – mit energiepolitischen Zielen kollidieren, die eine Modernisierung und Digitalisierung des Stromnetzes im Zuge der Energiewende ebenfalls im Sinne dieser Verbraucher als gesellschaftliches Interesse vorsehen. (Politische Frage: Welches Interesse ist in der Post-Snowden-Ära höher zu bewerten?) Zudem gibt es kommerzielle Interessen seitens der Netzbetreiber und Gerätehersteller: Wenn der Gesetzgeber den Rollout der Geräte erzwingt, winkt ein planungssicheres Milliardengeschäft, ohne dass die Endverbraucher erst mühsam von der Sinnhaftigkeit der digitalen Zähler in ihren Kellern überzeugt werden müssen. Die Bereitschaft, freiwillig mitzumachen, ohne für diese Entscheidung belohnt zu werden, dürfte für den Großteil der Haushalte als gering angenommen werden.

 

Personenbezogenheit und Sensibilität der Daten

Die von Smart Metern erhobenen Daten zum Stromverbrauch stellen wie alle auf einen Haushalt bezogenen Verbrauchsdaten (z. B. Gas, Wasser) grundsätzlich personenbezogene Daten dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird tangiert, wenn Stromverbrauchsdaten gemessen, übermittelt oder verarbeitet werden. Beim Datenschutzrecht wird von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgegangen. Die Erlaubnis kann durch Rechtsvorschrift oder Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Der Gesetzesentwurf schafft hier also notwendige Rechtsvorschriften, um ohne die Einwilligung Eingriffe vorzunehmen.

Ob die aus dem Gesetz erwachsende Duldungspflicht der Letztverbraucher angemessen ist, ist angesichts des erheblichen Grundrechtseingriffs verfassungsrechtlich umstritten, denn die freie Wahl des Messstellenbetreibers allein mildert diesen Eingriff nur in äußerst schwacher Weise ab.

Während der Personenbezug der erhobenen Daten unstrittig und bei den beteiligten Akteuren bekannt ist, geht die Wahrnehmung der Sensibilität der erhobenen Daten auseinander. Eine Auswertung von Metering-Daten erlaubt viel mehr als nur eine Feststellung, welche Energiemenge eine Person (oder ein Haushalt) verbraucht. Je nach Auflösung der Daten können Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten (z. B. Anwesenheitszeiten) oder identifizierbaren Aktivitäten (z. B. kochen, duschen, schlafen) vorgenommen werden (Molina-Markham, et al., 2010).

So können beispielsweise bei einer Messauflösung von 15 Minuten folgende Lebensgewohnheiten einer im Haushalt lebenden Person ermittelt werden (Müller, 2010):

  • Zu welcher Uhrzeit geht sie zu Bett?
  • Zu welcher Uhrzeit steht sie auf?
  • Gibt es nächtliche Toilettenbesuche?
  • Wie häufig wird gekocht?
  • Wann verlässt sie das Haus, wann kehrt sie zurück?
  • Verändern sich die Lebensgewohnheiten (Nachwuchs, Besuch)?

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(Abb. oben: Visualisierung des Stromverbrauchs eines Smart-Meters, Privathaushalt; Bildautor: Greveler, CC BY-SA 3.0)

Bei feingranularen Daten (Aufzeichnung in Sekundenintervallen) steigt die Sensibilität der Daten weiter an. Eine von mir gegründete Arbeitsgruppe an der FH Münster zeigte 2012, dass bei der Verarbeitung dieser hoch aufgelösten Verbrauchsdaten sogar Rückschlüsse auf Bewegungsverhalten im Haushalt bis hin zur Identifizierung von eingeschalteten Fernsehprogrammen oder abgespielten Videofilmen aufgrund der Abhängigkeit des Energieverbrauchs von Bildschirmhelligkeitswerten möglich ist (Greveler, Justus, Löhr, 2012a). Letztlich kann über die Identifizierung aller elektrischen Geräte und ihrer Parameter (Greveler, Justus, Löhr, 2012b) der gesamte persönliche Lebensbereich, soweit er sich im Haushalt abspielt, rekonstruiert werden, und Einblicke bis in die Intimsphäre werden möglich:

  • Welcher Film wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt abgespielt? (Helligkeitsprofil)
  • War ein Film zum Konsumzeitpunkt schon als DVD erschienen? (Abgleich des Zeitstempels)
  • Geht nachts jemand an den Kühlschrank? (kurze Brenndauer des identifizierbaren Lämpchens)
  • Wurden Lebensmittel eingekauft? (lange Brenndauer des gleichen Lämpchens)
  • Ist Besuch gekommen? (elektrische Türklingel)
  • Wurde der Besuch hereingelassen? (elektrischer Türöffner)
  • Wird der PC eingeschaltet und genutzt – oder läuft nur der Bildschirmschoner? (Arbeitnehmerüberwachung über Lastprofil der CPU)
  • Hat die Haushaltshilfe gestaubsaugt?
    Ist sie früher gegangen als abgerechnet?
  • Feierten die Kinder eine Party?
    Bis wann?
  • War die Ehefrau abends länger weg, als der Mann auf Dienstreise war? (Überwachung des eigenen Partners anhand der grafischen Übersichten, die den Stromkunden bereitgestellt werden)
  • Ist eine Person erkrankt? (Verhaltensänderung, Erkennung medizinischer Geräte und ihrer Parameter)

Eine zusätzliche Brisanz erfährt der Einblick in private Lebensgewohnheiten, wenn die Daten mit anderen Datensammlungen verknüpft werden. So ließe sich beispielsweise aus den zusammengefassten Metering-Daten der Bewohner einer Stadt eine Liste von verdächtigen Personen generieren, die immer dann in einem definierten Zeitinverall nach Hause gekommen waren, als eine bestimmte Deliktart verübt wurde (z. B. Fahrzeug-Brandstiftung). Eine solche „Metering-Rasterfahndung“ wäre also weder Science-Fiction noch eine rein theoretische Überlegung. Im Gegenteil: sie wäre anders als bisher praktizierten Rasterfahndungen mit äußerst geringem Personalaufwand allein durch geeignete Datenbankabfragen möglich, wenn diese Verbrauchsdaten in einer Datenbank konzentriert wären. Letzteres wird durch den vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich erschwert, da im definierten Normalfall keine granularen Daten übermittelt werden.

Über die Analysemöglichkeiten der erfassten Daten hinaus wurden bei der ersten Generation in Deutschland verbauter Smart-Meter (im Jahre 2011) schwerwiegende Mängel bei der Implementierung des Gateway (das die Datenübertragung vornimmt) durch Untersuchungen unserer Arbeitsgruppe festgestellt: So wurden Daten unverschlüsselt und nicht signiert übertragen, womit elementare Grundsätze von Datenschutz und Datensicherheit verletzt wurden. Diese Tatsache wog umso schwerer, da vertraglich vom Anbieter zugesichert wurde, dass die Übertragung verschlüsselt erfolge.

 

Welchen Schutz der Verbraucher und welche Erleichterung bei der Zwangseinführung sieht das neue Gesetz vor?

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt Hinweise, die aus Fachdiskussionen und wissenschaftlichen Untersuchungen stammen und die Schwachstellen bei vorhandenen Smart-Meter-Infrastrukturen aufzeigten. Es wird auch deutlich, dass die nachgewiesene Sensibilität von granularen Stromverbrauchsdaten von den Gesetzesautoren berücksichtigt wurde. Zudem wurden im Vorfeld der Formulierung des Gesetzes fachliche Anforderungen gesammelt, die im Auftrage des BMWi vom BSI gemeinsam mit Branchenvertretern, der Bundesdatenschutzbeauftragten und Beauftragten der Länder, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet wurden. Im Einzelnen lassen sich folgende zentralen Punkte feststellen.

  • Schutzprofile und technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit werden nun verbindlich. Damit dürfen unsichere Gateways nicht mehr eingesetzt werden.
  • Zu sendende Daten werden vom Smart-Meter-Gateway verschlüsselt und signiert.
  • Gesetzlich erzwungen wird „nur“, dass standardmäßig 15-Minutenwerte im Messsystem vorhanden sind. Diese werden aber nicht notwendigerweise übertragen. (Sie könnten beispielsweise für die Visualisierung des Stromverbrauchs genutzt werden, um dem Letztverbraucher hausintern Energiekosteneinsparpotentiale aufzuzeigen.)
  • Ob Daten übertragen werden, regeln die Vorschriften des 3. und 4. Teils des Gesetzesentwurfs. Es darf, soweit der Letztverbraucher keinen variablen Tarif vereinbart hat und keine steuerbaren Geräte betrieben werden, standardmäßig nur ein Wert pro Abrechnungsjahr nach außen übertragen werden.
  • Zugeordnete technische Richtlinien des BSI sehen Sicherheitsanforderungen an das Smart-Meter-Gateway, das Sicherheitsmodul und die Administration des Gateways vor. Zudem werden kryptographische Vorgaben (wie werden die Daten verschlüsselt und signiert?) formuliert und eine Schlüsselinfrastruktur (PKI) wird vorgezeichnet. Die Richtlinien und Vorgaben sind dabei umfassend, vergleichsweise streng und gehen insbesondere hinsichtlich der Komplexität über die aus Datenschützersicht formulierten Erwartungen hinaus. Dies ist dadurch zu erklären, dass intelligente Stromnetze als zukünftige, kritische Infrastruktur gesehen werden, deren Schutz besondere Priorität genießt.
  • Eine Preisobergrenze von 100 Euro pro Jahr wird für Haushalte mit einem Verbrauch von bis zu 10 000 Kilowattstunden pro Jahr, festgelegt, diese Grenze sinkt auf 60 EUR bei Letztverbrauchern mit weniger als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr (diese Grenze unterschreiten beispielsweise die meisten 4-Personen-Haushalte) und über weitere Zwischenschritte bis auf 23 EUR pro Jahr mit für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 2 000 Kilowattstunden (z. B. energiesparsame Single-Haushalte).
  • Die Einbaupflicht beginnt zwar bereits 2017 (ab 10 000 Kilowattstunden pro Jahr) aber erst 2020 für „normale“ private Haushalte, die in der Regel 10 000 Kilowattstunden deutlich unterschreiten.

Datenschutzrisiken verbleiben hierbei auf Seiten der Stellen, die granulare Verbrauchsdaten speichern (beispielsweise um für Kunden variable Tarife abzurechnen). Sollte es hier zu einem Datenklau oder einer missbräuchlichen Nutzung kommen, wäre der Eingriff in die Privatsphäre der Stromkunden kaum zu unterschätzen.

 

Hohe Kosten und hoher Aufwand für einmal jährlich Stromablesen?

Es ist nicht von der Hand zu weisen: Nach Umsetzung des Rollouts der digitalen Zähler beginnend 2020 werden die meisten Haushalte noch keine steuerbaren Geräte (wie z. B. Elektrofahrzeuge mit kompatiblen Batteriesteuerungen) besitzen und abseits des bereits heute stellenweise praktizierten Tag- und Nachtstromtarifs keine variablen Stromtarife nutzen. Es ist kurzfristig kein solches Angebot erkennbar, das für eine ebenfalls derzeit noch nicht messbare Nachfrage vorhanden wäre. Das Smart-Meter-Gateway wird dann zunächst gemäß gesetzlicher Vorgaben nur jährlich den Verbrauchswert übertragen, der dann immerhin nicht mehr händisch abgelesen werden muss. Jährlichen Kosten von 60 EUR wird nur die theoretische Möglichkeit gegenüberstehen, sich eine Visualisierungskomponente zuzulegen, die den Stromverbrauch viertelstündlich darstellt, um das eigene Verhalten anpassen zu können. Zudem entfällt für einige Letztverbraucher das Selbstablesen und lästige Durchtelefonieren des Jahresverbrauchs per Sprachcomputer. Die Enttäuschung dürfte bei vielen Verbrauchern angesichts der Kosten aber groß sein.

 

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(Abb. oben: Statistische Auswertung über Smart-Meter-Messstellenbetreiber discovergy, Privathaushalt; Bildautor: Greveler, CC BY-SA 3.0)

 

Warum wird die Digitalisierung erzwungen?

Sieht man einmal vom Generalverdacht ab, dass eine erfolgreiche Lobby-Arbeit von Geräteherstellern das Gesetzesvorhaben beschleunigt haben könnte, lässt sich auch ein nachvollziehbares politisches Ziel identifizieren. Mit der Zwangseinführung versucht die Bundesregierung letztlich ein Henne-Ei-Problem zu lösen: Solange es keine attraktiven variablen Stromtarife und keine nützlichen steuerbaren Geräte gibt, werden nur wenige Letztverbraucher einen Smart-Meter auf eigene Kosten einbauen lassen. Umgekehrt fehlen die Anreize für Hersteller, neuartige Geräte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die vom intelligenten Stromnetz gesteuert werden können und über variable Tarife Kosten senken können, wenn diese Geräte nicht bundesweit mit bereits verbauten Smart-Metern interoperabel kommunizieren können.

Mit der Zwangsdigitalisierung soll sich diese Situation ändern. Es werden nach und nach in jedem Haushalt Messsysteme existieren, die viertelstündig ermittelte Stromverbrauchsdaten vorhalten und die über definierte Schnittstellen verfügen. Dies schafft (so ist es offenbar beabsichtigt) einen Markt für Geräte, Systeme und Verträge, die auf diesen Daten operieren können und Netzauslastung und Kosten optimieren helfen.

Dass der Letztverbraucher diese Weiterentwicklung des Stromnetzes zum großen Teil selbst finanziert, ist eine politische Entscheidung, die naturgemäß hart umstritten ist. Die so genannte EEG-Umlage sorgte bereits in der jüngeren Vergangenheit für zusätzliche Kosten im zweistelligen Milliardenbereich, die über die Stromrechnung weitergegeben wurden. Die Jahresgebühren für Smart-Meter werden hier noch zusätzlich eine weitere Verteuerung bewirken.

 

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(Abb. oben: Lastprofil, generiert aus Metering-Daten über Messstellenbetreiber discovergy, Privathaushalt; Bildautor: Greveler, CC BY-SA 3.0)

 

Legt die Energiewende eine Zwangsdigitalisierung des Netzes aus wissenschaftlich-technischer Sicht nahe?

Wer in publizierten Fachbeiträgen Argumente pro Digitalisierung des Stromzählers sucht, wird schnell erkennen: Wir wissen heute noch nicht, ob die zukünftige Metering-Infrastruktur tatsächlich wesentlich zur Stabilisierung und Auslastung der Stromnetze führen wird. Es gibt weitere technologische Ansätze: Es werden wesentliche Effekte von intelligenten Stromspeichern und Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen erwartet, die Wind- und Solarenergie dort zeitversetzt bereitstellen, wo die Nachfrage am Größten ist. Zudem können regionale Stromerzeuger und vermaschte Netze bereits heute zunehmend flexibler auf Lastspitzen reagieren. Ob die Steuerung der weißen Ware und der Batterien von Elektrofahrzeugen wirklich einmal erhebliche positive Effekte auf die Netzstabilität haben wird, kann heute niemand seriös vorhersagen. Ebenso wenig wissen wir, ob Verbraucher zukünftig allein aufgrund einer verbesserten Visualisierung ihres Verbrauchs die Stromabnahme merklich senken werden. Experten bezweifeln schon heute, dass das Einsparpotenzial die Jahreskosten der Smart-Meter übersteigen wird. Auch das deutsche Elektrohandwerk kritisiert, dass sich die zwangsweise einzuführenden digitalen Stromzähler nicht bei allen Verbrauchern lohnen werden.

Seitens des BMWi werden hohe Erwartungen an das Gesetz geknüpft: „Intelligente Messsysteme können nicht nur den Stromverbrauch messen, steuern und kommunizieren (…) Sie [sind ein] Allround-Talent, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern.“ Sollte das Gesetz diese hohen Erwartungen nicht erfüllen, werden die Verbraucherschützer mit der Aussage, dass für die meisten Haushalte keine Vorteile aufgrund des Rollouts entstehen, Recht behalten. Die privaten Haushalte werden dann weniger zu ihrem Glück gezwungen als dass sie nur zusätzliche Kosten und unnötige Datenschutzrisiken tragen werden müssen.

 

 

 

Quellen:

Greveler, Justus, Löhr, 2012a. Forensic Content Detection through Power Consumption, IEEE International Workshop on Security and Forensics in Communication Systems, Ottawa, Canada. 2012, p. 6759-6763. IEEE Computer Society Press. ISBN 978-1-4577-2051-2

Greveler, Justus, Löhr, 2012b. Identifikation von Videoinhalten über granulare Stromverbrauchsdaten, in: Sicherheit 2012 – Sicherheit, Schutz und Zuverlässigkeit, Darmstadt. 2012, GI Proceedings 195, ISBN 978-3885792895

Molina et al., 2010. A.Molina-Markham, P. Shenoy, K. Fu, E. Cecchet und D. Irwin. Private Memoirs of a Smart Meter. In 2nd ACM Workshop on Embedded Sensing Systems for Energy- Efficiency in Buildings (BuildSys 2010), Zurich, Switzerland, November 2010

Müller, 2010. Klaus J. Müller, Gewinnung von Verhaltensprofilen am intelligenten Stromzähler. Datenschutz und Datensicherheit, (6) 2010

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”The purpose of computing is insight, not numbers.” (Richard Hamming) Ulrich Greveler studierte in Gießen Mathematik und Informatik, arbeitete sechs Jahre in der Industrie im In- und Ausland, bevor er als Wissenschaftler an die Ruhr-Universität nach Bochum wechselte. Seit 2006 lehrt er Informatik mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit an der Fachhochschule Münster (bis 03/2012) und der Hochschule Rhein-Waal (seit 03/2012). Sein besonderes Interesse gilt datenschutzfördernden Technologien und dem Spannungsverhältnis zwischen Privatsphäre und digitaler Vernetzung.

9 Kommentare

  1. Bei Stromspitzen durch Erneuerbare könnten Kühlschränke und Waschmaschinen mehr Strom verbrauchen und bei Strommangel im Netz könnten Sie umgekehrt vorübergehend abschalten. Wenn so etwas durch Smartmeter möglich wird sind sie bereits sinnvoll. Doch Smartmeter messen vor allem den Stromverbrauch, was für die von mir erwähnten Szenarien nicht genügt. Es könnte durchaus sein, dass die Überwachungsmöglichkeiten, welche Smartmeter bieten, am Schluss der eigentliche Mehrwert sind: Bei (Terror-) Verdacht darf die Polizei nicht mehr nur das Telephon abhören, sondern auch die Smartmeterdaten abzapfen. Damit wäre dann eine Rundumüberwachung möglich.

    • “…Kühlschränke und Waschmaschinen mehr Strom verbrauchen und bei Strommangel im Netz könnten Sie umgekehrt vorübergehend abschalten. Wenn so etwas durch Smartmeter möglich wird sind sie bereits sinnvoll. ”
      Mehrverbrauch? Ja, wo soll denn der Strom hin?
      Abschalten? Der mit Abstand grösste “Stromfresser” beim Waschen ist das Aufheizen des Wassers. Und Sie wollen die Waschmaschine zwischendrin mal kurz abschalten? Ja ne, is klar. Da freut sich der Geldbeutel.

  2. Bonus-Frage hierzu:

    Aus granularen Verbrauchsdaten lassen sich grundsätzlich Netzzustandsdaten gewinnen, die zur Stabilisierung des Stromnetzes verwendet werden. Dann kann bei einem Überangebot an Energie durch Nutzung von neuartigen, steuerbaren Geräten ein Ausgleich vorgenommen werden.

    Die Stromverteilung an die (auch: privaten) Endkunden ist doch über geeignete Stationen bereits segmentiert und ‘digitalisiert’, insofern stellt sich die Frage, warum auf einzelne Privathaushalte heruntergebrochen werden soll, denn diese weitergehende Granularität würde nur geringfügig beim Balancen der Versorgung optimieren,
    insofern könnte bundesdeutschen Mandatsträgern direkt Böses unterstellt werden?

    MFG
    Dr. W

  3. @gg: eine Waschmaschine könnte warten und erst Starten, wenn Strom im Überschuss vorhanden ist. Der Preis für Strom könnte ebenfalls von Stunde zu Stunde variieren, je nach Stromangebot. Kühlschränke und Gefrierkühltruhen können bei guter Isolation auch stundenlang ohne Stromzufuhr auskommen. Das gleiche gilt für Wärmepumpen.

  4. @Holzherr
    Ein Preis der von Stunde zu Stunde variiert? Und Sie denken tatsächlich, dass das dem Endverbraucher zu Gute kommt? Das wäre ja das erstemal.

    • @Irgendwer:Australien kennt schon einen Strompreis, der bei Peak-Nachfrage höher ist als in Randzeiten. Für Elon Musk’s Powerwall-Batterien hat sich dadurch in Australien ein Markt eröffent, denn es lohnt sich so für Australier den Solarstrom in Batterien zu speichern, können sie doch so während den Peak-Preis-Phasen Eigenstrom aus ihren Batterien beziehen. Hier der relevante Abschnitt aus dem Guardian-Aritkel Elon Musk says robust carbon tax would speed global clean energy transition

      Musk said Australia would be the first mass market for his Powerwall battery storage technology because it had “such a large percentage of homes with solar panels and Australia correctly prices energy at a consumer level, people pay more during peak times than non peak, so the economic incentives are aligned for consumers.” His firm Tesla has said that its 7kWh home energy storage units would be available by the end of the year in Australia.

  5. Die Rechtslage ist schon seit einigen Jahren so, dass bei Neubauten oder Kernsanierungen digitale Zähler eingebaut werden müssen. Wir haben vor 5 Jahren gebaut und seither befinden sich Smart Meters in unserem Zählerkasten. Sie werden jedoch manuell abgelesen. Das in Deutschland herrschende Oligopol aus 4 großen Stromanbietern, die sich den Markt gleichmässig untereinander aufteilen, wird dafür sorgen, dass die Digitalisierung des Stromnetzes für den Verbraucher lediglich zusätzliche Kosten bringt, aber keinerlei Nutzen.

  6. Und verschwiegen wird auch das man über diese Dinger den Kunden sehr viel leichter vom Strom trennen und aussperren gängeln kann, zB. bei Preisstreitigkeiten oder Armut etc. . Da muß dann keiner mehr hin. Fehlt nur noch so’n Ding für Gas.

  7. So, gestern wurde bei uns auch eine “moderne Messeinrichtung” eingebaut.
    Was es mir bringen soll? Schon vorher habe ich mir in einer Excel-Tabelle immer morgens den Zählerstand notiert und meinen Verbrauch berechnen lassen. Zusammen mit dem Strompreis kommen da meine täglichen Kosten raus. Zusätzlich lasse ich sogar noch ein Diagramm erstellen für die bessere Übersicht.

    Am witzigsten / traurigsten finde ich das rumgeblinke mit einer Taschenlampe (zum Glück muss man keine spezielle Lampe kaufen). Hätte man da nicht einen kleinen Taster einbauen können, welcher die Taschenlampe ersetzt? Will einer bei mir unerlaubter Weise den Stromzähler ablesen muss er einbrechen um an den Zähler zu kommen.
    Ist die Lösung mit der Lampe dann der ultimative Schutz? Geht ja auch mit nem Licht am Smartphone (und das hat wohl auch ein Einbrecher dabei). Dann darf man aber seine PIN nur eingeben, wenn niemand die Anzahl der Blinker zählt.

    Ich sehe darin für mich folgenden Nutzen: KEINEN!
    Nur Geldmacherei. Die Grundgebühr steigt von 7,88 EUR auf 10,59 EUR.
    Für was denn bitte? Damit ich wild mit einer Taschenlampe / Smartphone blinkend vor dem Stromzähler stehe.

    Aber als Otto-Normalverbraucher hat man ja keine Chance sich dagegen zu wehren und muss den Einbau hinnehmen.

    Allen noch ein schönes Wochenende.

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