Haben homöopathische AIDS-Heiler den Status der Gemeinnützigkeit verdient?

BLOG: Detritus

Gedanken, biologisch abgebaut
Detritus

Während die Wau-Holland-Stiftung wegen ihrer Zuwendungen an WikiLeaks ihren Status der Gemeinnützigkeit verliert, sind die Homöopathen ohne Grenzen ebendies – vom Finanzamt Hamburg-Nord als als gemeinnütziger Verein anerkannt und Nutznießer von Steuerbevorteiligungen.

Die „Homöopathen ohne Grenzen“ sind ein Verein von selbsternannten Weltenrettern, der analog zu den „Ärzten ohne Grenzen“ die Segnungen der Homöopathie in Krisengebiete und medizinisch unterversorgte Länder wie Sierra Leone tragen will. Dabei ist nicht erst seit gestern mehr als hinreichend belegt, dass die Wirksamkeit von Homöopathika nicht über die eines Placebos hinausgeht, und Heilpraktiker_innen in unserem Kulturkreis bestenfalls die Rolle von verloren gegangenen schamanistischen Traditionen übernommen haben. Sie füllen eine Lücke in unserem kosten- und zeitoptimierten Gesundheitssystem: Sie decken den Bedarf an Zuwendung zum Patienten, und geben einem das Gefühl, ein Stück weit die Kontrolle über seinen Körper zurückzuerlangen. Zur Beeinflussung der Wahrnehmung des eigenen Krankheitszustandes und bei psychosomatischen Erkrankungen können Verfahren, die über den Glauben wirken, sicher gute Dienste leisten. Aber Homöopathie kann lebensgefährlich werden, wenn man ihre Grenzen nicht kennt.

Das Lindern von Zivilisations-Wehwehchen und den Befindlichkeiten des überfressenen Mitteleuropäers ist nämlich etwas anderes als die Versorgung von Kriegsverletzten, Malaria- oder AIDS-Kranken. Hierzulande behauptet nicht einmal der Deutsche Zentralverein der homöopatischen Ärzte, dass man mit Globuli schwerwiegende Erkrankungen wie Krebs oder AIDS heilen kann: „Von homöopathischen Ärzten in Deutschland wird die Homöopathie derzeit nur begleitend zur konventionellen HIV-Therapie eingesetzt”, wird Curt Kösters, zweiter Vorsitzender des DZVhÄ zitiert. Die Homöopathen ohne Grenzen scheinen das aber etwas anders zu sehen. Sie arbeiten mit Jeremy Sherr zusammen, der ernsthaft glaubt, mit Homöopathie heilen zu können.

In einem Newsletter berichten sie begeistert:

Jeremy Sherr ist vor Jahren (…) nach Tansania gezogen, um dort die Menschen mit HIV/Aids zu behandeln. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung mit dieser Erkrankung kommt er zu dem Schluss, dass die AIDS-Erkrankung ein eigenständiges Miasma darstellt. Entsprechend Hahnemanns Vorgehensweise bei der Entwicklung des miasmatischen Konzeptes [Anmerkung: Verdünnungen von Körper- oder Wundflüssigkeiten von den jeweiligen Erkrankten] stellt er Symptomenreihen zusammen und sucht die geeigneten homöopatischen Arzneien.

Telepolis berichtet darüber hinaus, dass Sherr hinter vorgehaltener Hand ganz unverfroren behauptet, AIDS nur mit Homöopathika heilen zu können, das aber nicht laut sagen dürfe. Ganz ähnlich steht es vermutlich auch um die Homöopathen ohne Grenzen. Es ist leicht vorstellbar, dass der nach außen hin repräsentierte Standpunkt maßgeblich von der Überzeigung der Aktivisten abweicht.

Der geschätzte Bloggerkollege Jörg Rings hinterfragt die Gemeinnützigkeit des Vereins und bezeichnet das Treiben der Wunderheiler in einem Brief an das zuständige Finanzamt als „gemeingefährlich“ und rief dazu auf, weitere Protestbriefe zu verfassen und über diesen Mißstand zu berichten. Ich finde, das ist eine gute Idee. Die Aktivitäten der Homöopathen ohne Grenzen richten ohnehin schon genug Schaden in der Welt an, sie sollten dafür nicht noch belohnt werden, wenn man ihnen schon nicht das Handwerk legen kann.

Weiterlesen:

Martin Ballaschk ist promovierter Biologe, aber an vielen anderen Naturwissenschaften interessiert. Das Blog dient ihm als Verdauungsorgan für seine Gedanken. Beruflich ist er als Wissenschaftskommunikator, hier rein privat unterwegs.

3 Kommentare

  1. Kein Wunder!

    Hallo Martin,

    versteh mich bitte nicht falsch – aber
    Du beschwerst Dich beim Falschen. Das Finanzamt handelt rechtens – auf das Steuerrecht bezogen.

    Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

    Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen
    z.B:

    die Förderung von Völkerverständigung
    die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
    die Förderung von Bildung
    (Ich vermute mit diesen Zielen haben es “Die Homöopathen ohne Grenzen” geschafft)

    Es geht hier um die (vermeintliche) Intention nicht um wissenschaftliche Evidenz – LEIDER

    Der Fisch stinkt doch vom Kopf.

    Denn schließlich erlaubt das deutsche Gesundheitsministerium den Vertrieb, die Verbreitung und die Anwendung homöopathischer Mittel zu therapeutischen Zwecken. (Therapie ist ja nicht gleich Heilung.)

    Außerdem unterliegen sie im Ausland ja nur beschränkt der deutschen Gerichtsbarkeit und dem deutschen Recht. Das Gesundheitsministerium in dem Land in dem sie ihren Unfug treiben müsste einschreiten. Ich kann mir vorstellen, dass manche Beamte in einigen Entwicklunsgländern denken, WENN die Homöopathie wirklich so schlimm wäre dann hätten es die Deutschen doch schon längst verboten. Deutschland genießt einen gewissen Vertrauensvorschuss.

    Die tatsächliche Gemeinnützigkeit wird von zuständigen Steuerbehörden per Bescheid ausschließlich rückwirkend anerkannt. Für die Gegenwart können anhand eines Gesellschaftszweckes oder einer Vereinssatzung lediglich die Voraussetzungen einer Gemeinnützigkeit festgestellt werden.

    Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

    Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

    Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.

    Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein.

    Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.

    Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).

    Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.

  2. Pingback:Online-Petition gegen den Gemeinnützigkeitsstatus der Homöopathen ohne Grenzen @ gwup | die skeptiker

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