Umstrittene Doktorarbeit zur Handystrahlung de-publiziert

BLOG: Detritus

Gedanken, biologisch abgebaut
Detritus

Update: Die Dissertation „DNA-Strangbrüche in humanen HL-60 Promyelozytenleukämiezellen zur Einschätzung biologischer Wirkungen nach Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (2450 MHz)“ von LV Khubnazar ist über den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek abrufbar. Inhaltlich kann ich zu der Arbeit nach einem kurzen Überfliegen mangels Fachkenntnis nichts sagen, evtl. hilft da aber die Artikelserie von Alexander Lerchl im allseits beliebten Laborjournal weiter:

(Dank an Smarty 1 und 2.)

***

Wie die Süddeutschen Zeitung berichtete, steht eine an der Charité Berlin verfasste Doktorarbeit zum Themenbereich der Risikoforschung zur Handy-Strahlung unter dem Verdacht, gefälschte Daten zu enthalten. Der Inhalt und das Ergebnis der 2006 erschienenen Arbeit sind offenbar brisant und in umstritten; die gesamte Vorgeschichte kann unter dem vorgenannten Link bei der SZ nachgelesen werden. Verdächtig ist, dass der gefundene Zusammenhang zwischen DNA-Schäden und Handystrahlung nie in einem Fachjournal publiziert wurde. Natürlich fand sie vor allem bei den notorischen Mobilfunkgegnern Anklang und wurde in den Medien breitgetreten.

Die Charité hat nun die Arbeit „aus aktuellem Anlass“ auf ihren Servern gesperrt und, wie mir auf Nachfrage bestätigt wurde, auch alle Druckexemplare aus den Bibliotheken eingezogen, um sie „auf wissenschaftliche Stichhaltigkeit zu prüfen“.

Depub

Bei der Suche nach „DNA-Strangbrüche“ auf der E-Publikationsplattform der Freien Universität Berlin ist die Arbeit Nr. 26 von Khubnazar mit einem Schloss-Symbol markiert – Zugriff verboten.

Ist das etwa üblich, einfach Dissertationen einzuziehen, wenn etwas mit ihnen nicht in Ordnung zu sein scheint? Darf man das überhaupt – rechtlich gesehen? Wenn eine „richtige“ Publikation zurückgezogen wird, geschieht das meines Wissens auf transparente Art und Weise. Der Artikel wird dann als retracted markiert und jeder kann die Originalarbeit trotzdem noch einsehen. Das Vorgehen der Charité scheint das Gegenteil von transparent zu sein.

Ein öffentliches Interesse an der Arbeit besteht. Sie wurde aus öffentlichen Mitteln finanziert und an einer deutschen Universität verfasst. Eine generelle Publikationspflicht für Dissertationen besteht ebenfalls, früher oder später müsste die Arbeit irgendwo wieder einsehbar sein – aber wann? Die Arbeit gerade jetzt der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Community vorzuenthalten, sendet das falsche Signal: Es entsteht der Eindruck, es solle etwas vertuscht werden; als wolle man sich der Kritik entziehen, egal ob sie gerechtfertigt ist, oder nicht.

Ich finde das alles ziemlich unbefriedigend. Ich würde mir gern die Arbeit ansehen und mir ein eigenes Bild machen – derzeit ist das wohl unmöglich.

Was sagt ihr dazu? Ist das Vorgehen der Charité / FU Berlin moralisch, wissenschaftlich oder rechtlich korrekt?

Links

Martin Ballaschk ist promovierter Biologe, aber an vielen anderen Naturwissenschaften interessiert. Das Blog dient ihm als Verdauungsorgan für seine Gedanken. Beruflich ist er als Wissenschaftskommunikator, hier rein privat unterwegs.

17 Kommentare

  1. Korrekt?

    Nein, korrekt ist das Vorgehen der Charité / FU Berlin ganz sicher nicht. Zumindest nicht im wissenschaftlichen Sinne – was das Rechtliche angeht, da bin ich kein Fachmann.

    Persönlich finde ich diesen Vertuschungsversuch sogar ausgesprochen peinlich.

  2. @E. Radke-Sieb

    Ich find’s auch peinlich. Die Leute von Esowatch haben es ganz treffend verglichen mit dem Kind, das seine Marmeladebeschmierten Finger versteckt, aus der Angst, erwischt zu werden. Ich kann nur hoffen, dass das Thema ordentlich streisandet und die Charite ein Statement abgeben muss, oder besser noch: Die Diss wieder zugänglich macht.

    Hm, sonst möchte hier sonst gar keiner dazusenfen? Ich hätte erwartet, dass sich noch ein paar „Auskenner“ zu Wort melden, die etwas zur rechtlichen Seite sagen können …

  3. Überprüfung an der Charité

    Die Charite vergibt 600-700 Doktorgrade pro Jahr – da wäre es vermessen, anzunehmen, alle Dissertationen wären 100 % korrekt.

    Wenn eine Dissertation angegriffen wird, wird sie untersucht. Wenn sich der Eindruck, es bestünden signifikante Mängel, verfestigt, kann sie vorläufig vom Netz genommen werden. Optimal wäre es,sie zu belassen, jedoch mit einem Vermerk zu versehen. Das ist jedoch technisch derzeit so nicht möglich. Der rechtliche Aspekt ist auch nicht trivial. Wir arbeiten daran.

  4. Hallo Herr Oestmann,

    es ist schon klar, dass es ab und zu zu Unregelmäßigkeiten kommt. Das muss man wohl so hinnehmen. Das war aber nicht der Gegenstand meiner Kritik, sondern der Ausschluss der Öffentlichkeit, indem die Arbeit vom Netz genommen wurde.

    Ich verstehe immer noch nicht, was denn nun damit bezweckt werden sollte, indem die Arbeit vom Netz genommen wurde. Ist es nur, damit nichts „falsches“ verbreitet wird?

    Ein Vermerk wäre in der Tat die beste Lösung, schade, dass das technisch nicht möglich ist.

  5. In der Tat, die Sperrung einer Online-Publikation ist ein bemerkenswerter Vorgang. Ich war bislang der Auffassung, dass Online-Publikationen gleichwertig zu „richtigen“ Publikationen sind. Da hab’ ich mich wohl geirrt. Wären Teile dieser Dissertation in einem Journal publiziert worden, wären sie in der Welt und eine Rücknahme nicht mehr möglich.

  6. Befugnis

    Da sollte man in der Tat mal klären, ob derjenige, der die Sperrung angeordnet hat, dazu überhaupt befugt ist …

    Und von wegen “technisch nicht möglich”: Mich wundert viel mehr, dass eine Sperrung (mit Vermerk, nicht einfach nur ein Verschwinden) technisch einfacher möglich ist.

    Mein Vorschlag: Deckblatt vor mit dem Vermerk, und das Ganze als Technical Report nochmal ins Archiv stellen. Und bei dem Eintrag im Index halt auch einen Vermerk in Blockschrift in Klammern …

    Aus welchen Bibliotheken wurde das Buch eingezogen? Nur aus solchen der FU? Anderenfalls würde ich denen als Bibliothekar was husten …

  7. Diss wieder zugänglich machen

    Ich bin Martins Meinung und fände das Beste wäre, die Diss wieder zugänglich zu machen. So entsteht nämlich genau der falsche Eindruck.

  8. @Martin B.

    » Wie ich gerade hier gelesen habe, ist die Dissertation noch über den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek abrufbar! «

    Noch? Steht denn zu befürchten, dass die Diss auch aus der Nationalbibliothek entfernt wird, obwohl noch offen ist, ob der Doktorgrad aberkannt wird?

    OffTopic: @Jürgen

    Danke für den Hinweis. Ist doch immer wieder verblüffend zu sehen, wie stark Scheinbehandlungen das subjektive Befinden verbessern können.

    Btw, ich hab’ mich auch über die von Dir verlinkte Cheater-Detection-Studie mit dem (oder der?)’Wason selection task’ gefreut… 🙂

  9. Ionisierende Strahlung

    Aus wikipedia:

    “Zur ionisierenden Strahlung rechnet man alle Strahlungen, deren kinetische Energie ausreicht, um Elektronen aus einem Atom oder Molekül herauszulösen. Dazu benötigt man im Allgemeinen Ionisationsenergien von mehr als etwa 5 Elektronenvolt. Im elektromagnetischen Spektrum entspricht das Wellenlängen von weniger als etwa 200 nm; daher haben nur Gammastrahlung, Röntgenstrahlung und kurzwelligere Ultraviolettstrahlung genügend Quantenenergie, um Elektronen aus den Atomhüllen zu lösen und so auch Atombindungen aufzutrennen. Dagegen sind Radio-, Radar-, und Mikrowellen, Infrarotstrahlung oder sichtbares Licht keine ionisierende Strahlung, denn sie können keine Moleküle dauerhaft verändern oder gar zerlegen.”

    DNA-Schäden durch Handystrahlung wären also ein völlig unerwartetes Phänomen, und wenn dieses beobachtet würde, müßte man eine solche Studie, denke ich, besonders sorgfältig prüfen. Anscheinend wurde das an der Charité, aus welchen Gründen auch immer, versäumt. Der Versuch, dieses Versäumnis jetzt im Verborgenen nachzuholen, scheint mir zumindest unklug.

    @Balanus: Immer wieder gerne!

  10. @Jürgen

    Jetzt hast Du mich mit Deinem Wiki-Zitat doch neugierig gemacht, ob LV Khubnazar diesen Sachverhalt in ihrer Dissertation diskutiert. Und ja, tut sie, schon ganz am Anfang der Diskussion:

    Unstrittig ist inzwischen, daß mögliche krebsinduzierende Effekte von EMF im
    Radiofrequenzbereich nicht auf direkte genotoxische Wirkungen zurückzuführen sind, da in diesen Bereichen nicht ausreichend hohe Energien erzeugt werden können, um auf diese Weise Biomoleküle wie z.B. die DNA durch Spaltung von Atombindung zu schädigen (Bernhardt 1992, Tenforde 1990, 1991, 1992, Cridland 1993, Heikkinen et al. 2001). Ein Forschungsschwerpunkt gilt daher der Frage, ob Mobilfunkfelder bei der Krebsentwicklung verstärkend wirken können.

  11. @Physiker:

    Da geht es aber um Ergebnisse einer Firma, und eine von Anfang an vorgesehene (zeitlich begrenzte) Sperrung. In der Industrie scheint das Gang und Gäbe zu sein. Bei der vorliegenden Geschichte scheint es etwas anders zu sein: aus EU-Mitteln finanziert, an der Charité, also der medizinischen Fakultät der beiden Berliner Universitäten angefertigt, stehen keine kommerziellen Interessen der Publikation im Wege.

    Das scheint momentan einfach nur Eitelkeit der Charité zu sein. Auf meine Mails antwortet man auch nicht mehr, in den Kommentaren ist der obige Standardtext von Prof. Oestmann das einzige, was ich noch als Echo bekommen habe …

    Wie gesagt, sehr unbefriedigend, das Ganze.

    ***

    Ich habe die Dissertation mal überflogen und finde, das Dings sieht aus, wie eine Diss halt aussieht. Oberflächlich betrachtet ist mir nichts aufgefallen.

    Wenn die Fachleute aber meinen, die Daten passen nicht zusammen, dann überlasse ich die inhaltliche Diskussion genau denen.

    Noch eine Anmerkung: Den Text oben habe ich noch etwas geglättet und versucht, den sperrigen Titel etwas zu verkürzen. Das führt hoffentlich nicht zu Irritationen.

  12. Technisch nicht möglich!?!

    “Das ist jedoch technisch derzeit so nicht möglich.”

    Hahaha, die Charité ist technisch nicht in der Lage einen Vermerk vor einen Beitrag auf Ihrer Website zu stellen?

    Das ist ja derart peinlich dass ich nur lachen kann.

  13. “technisch derzeit nicht möglich”
    der Verweis auf “defekte” Strukturen ist die Standardausrede schlechthin:

    Koch-Mehrin:
    Mängel waren schon bekannt blablabla

    Chatzimarkis:
    Zitierweise aus Oxford, Keine Stelle ohne Quelle nur nicht mit der richtigen Technik …

    Von der Leyen:
    Die den Providern inkompetenz im Bundestag vorwirft, als sie nicht verstanden hat was für eine blödsinnige idee sie bei den norwegern geklaut hat….

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