Asbest in Putzen, Fliesenklebern und Spachtelmassen

BLOG: Mente et Malleo

Mit Verstand und Hammer die Erde erkunden
Mente et Malleo

Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland zwar seit 1993 (fast) komplett verboten, aber die Produkte, in denen es verarbeitet wurde, sind meist auch heute noch in Benutzung. Und dabei sind nicht nur die bekannten Verwendungen wie zum Beispiel Faserzemente und Bodenbeläge ein Problem.

Vielmehr stellen gerade die verdeckten Asbestprodukte eine nicht unerhebliche Gefahr dar.
Zu diesen verdeckten asbesthaltigen Produkten zählen unter anderem Gipskarton-Leichbauwände und Akustik Deckenplatten sowie Spanplatten. Hier sind weniger die Platten selber das Problem, sondern die Spachtelmassen zwischen den einzelnen Platten und verwendeter Glättspachtel.. Weiterhin Rabitz- und Strohputzwände, Wand- und Deckenflächen mit Spachtel- und Reparaturmassen, Dünnbettkleber von Fliesen und Putze.
Alleine für das Jahr 1975 zum Beispiel wird für alle bauchemischen Produkte, zu denen eben auch Putze und Spachtel gehören, ein Asbestverbrauch von rund 10 000 t Asbest angegeben. Diese wurden zu gut 200 000 t an Produkten verarbeitet. Man schätzt, das gut ¼ der in den Jahren vor 1995 errichteten Gebäude diese asbesthaltigen Putze oder Spachtelmassen enthalten könnten. Der Hauptverwendungszeitraum liegt ab den 1960´er bis in die späten 1980´er Jahre hinein. Auch nach dem Asbestverbot 1993 kann es punktuell immer noch zu einer Verwendung asbesthaltiger Produkte gekommen sein.

P1200758
Achtung, Asbest! Doch nicht alle asbesthaltigen Produkte kann man auf den ersten Blick erkennen. Manche lauern im Verborgenen. Eigenes Foto, CC-By-Sa 2.0

Normalerweise weisen asbesthaltige Produkte einen Asbestgehalt von mehr als 1 Massen% auf. Schließlich sollte der zugesetzte Asbest ja die Materialeigenschaften in einer gewünschten Weise beeinflussen. Sei es beim Brandschutz oder, besonders bei den hier behandelten Materialien, um sie bei der Aufbringung gut handhabbar zu machen. Durch den Zusatz des Asbests sollten die Putze schön sahnig werden.
Dabei kann es einerseits durch die großflächige Verteilung und die Überdeckung durch andere Materialien zu einem Verdünnungseffekt kommen. Das bedeutet, dass der Gesamtasbestgehalt des Oberflächenbelags durchaus unter 0,1 Massen% liegen kann.

Bei der Bearbeitung dieser Putze und Spachtelmassen kann es trotz der durchaus geringen Asbestgehalte zu einer nennenswerten Faserfreisetzung kommen, wenn diese Produkte bearbeitet oder entfernt werden, wie einige Messungen belegen. Wobei die Schwankungsbreite der Fasermessungen in verschiedenen Luftproben enorm zu sein scheint und je nach Messung und Tätigkeit irgendwo zwischen mehreren Millionen und knapp 1000 Fasern pro m³. Dabei wird aber auch deutlich, dass bereits sehr simple Maßnahmen wie Anfeuchten und Absaugung zur Reduzierung der Faserfreisetzung eine gute Wirksamkeit zeigen. Aus diesem Grund haben der GVSS und die VDI ein Diskussionspapier in Umlauf gebracht, das zu einem späteren Zeitpunkt in eine VDI 6202 Blatt 5 münden soll.

Die geringen Asbestgehalte zusammen mit ihrer ungleichmäßigen und auch fleckenhaften Verteilung machen die Erkundung dieser Produkte sehr kompliziert. Eventuell kann sich die Strategie nach den unterschiedlichen Zielsetzungen, je nachdem ob man nur eine sichere Nutzung ohne Baumaßnahmen, eventuelle Instandhaltungsarbeiten oder gar einen teilweisen oder kompletten Abbruch plant, richten. Neben einer Ortsbegehung kommt einer historischen Erhebung eine große Bedeutung zu, um Bau und eventuelle Umbaumaßnahmen und dabei verwendete Materialien zeitlich einzuordnen. Nicht alle der verdeckten Asbestprodukte sind homogen (auf mindestens 80% der Fläche muss Asbest nachweisbar sein). Manche Produkte, besonders Reparatur- oder Glättspachtel sind sehr inhomogen, das heißt, nicht auf der ganzen Fläche lässt sich Asbest nachweisen.

Vor allem der erforderliche Probenumfang für eine sichere Aussage bezüglich Asbest kann die Sache nicht nur kompliziert und anstrengend, sondern auch kostspielig machen. So kann kann die Anzahl der Entnahmestellen für Proben, je nach dem Anteil der asbesthaltigen Fläche und der geforderten Aussagesicherheit, zwischen 1 (wenn die asbesthaltige Fläche gut 50% und die Aussagesicherheit ebenfalls 50% betragen soll) und 299 (nur 1% der Fläche enthält Asbest, man will sie aber mit 95% er Sicherheit finden) liegen. Als Beispiel gibt das Diskussionspapier asbesthaltige Spachtelmassen eine 30 m² Wandfläche, die vor dem tapezieren gespachtelt wurde. Die Aussagesicherheit soll 90% betragen. Wenn gut 3% der Fläche Asbest enthält (also 0,9 m²) benötigt man für die Aussage Asbest ja oder nein 76 regelmäßig über die Fläche verteilte Proben bei sehr inhomogenen Asbestprodukten und 51 bei inhomogenen. Zumindest, wenn man über die Verteilung kein weiteres Vorwissen hat. Hat man dieses Vorwissen, kann dies die Anzahl der Proben deutlich verringern. Dennoch bleibt die Anzahl der erforderlichen proben sehr groß und bestimmt alles andere als wirtschaftlich. Hier bietet sich eine kurze Begriffserklärung an: als homogene asbesthaltige Produkte werden Produkte bezeichnet, bei denen auf einer gegebenen Fläche zu mindestens 80% Wahrscheinlichkeit überall auf der Fläche Asbest nachweisbar ist. Inhomogen ist ein Produkt, wenn nur auf einem Teil der Verdachtsfläche Asbest zur Anwendung kam oder nachweisbar ist. Sehr inhomogen sind dann Reparaturstellen, also sehr punktuell aufgebrachte asbesthaltige Produkte.

Das bedeutet, dass die Menge der Proben reduziert werden muss. Zum einen durch Vorwissen, um die Trefferwahrscheinlichkeit zu erhöhen. Kann die Stelle so eingegrenzt werden, dass der Anteil der asbestbelasteten Fläche gut 50% beträgt, so reduziert sich die Anzahl der notwendigen proben auf 2 bis 4.

Der Probenentnahmeplan muss die erwartete Aussagegenauigkeit mit angeben, wobei man bedenken sollte, dass die Anzahl der nötigen Proben eben mit der Fläche und der Genauigkeit wächst. Abgesehen davon ist eine 100% ige Aussagegenauigkeit eh nicht zu realisieren. Es dürfte aber auch interessant werden, den Kunden die unterschiedlichen Aussagegenauigkeiten zu erläutern.
Aber nicht nur an die Probenahme, auch an die Laboranalytik stellen die verdeckten Asbestprodukte eine sehr hohe Anforderung. Dies vor allem durch ihren sehr geringen Gehalt an Asbest, der sie von „normalen“ Asbestprodukte unterscheidet. Haben letztere meist einen Gehalt von mehr als 1 Massen%, so können Putze und Spachtelmassen auch deutlich unter 1 Massen% liegen. Man kann durch Veraschung und Säurebehandlung eventuelle Matrix und Zuschlagsstoffe entfernen und auf diese Weise den Asbestanteil anreichern. Dies ist vor allem auch notwendig, weil vorgeschlagen wird, die notwendigen Probenmengen und die damit einhergehenden Analysekosten durch die Bildung von Mischproben zu reduzieren. Denn durch die Bildung von Mischproben aus mehreren, maximal 5 Einzelproben von gleichartigen Bauteilen kann es eventuell zu einer weiteren deutlichen Verdünnung kommen. Aus dem Grund wird für die Laboranalytik eine Nachweisgrenze von weniger als 0,001 Massen% gefordert. Nur zum Vergleich: Die „normale“ Analytik nach VDI 3866 Blatt 5 hat eine statistische Nachweisgrenze von 1 Massen%. Vermutlich wird aber auch die in diesem Jahr erscheinende Neufassung der VDI 3866 auf eine erweiterte Probenbehandlung eingehen.

Die Präparation einer Mischprobe ist auf jeden Fall aber auch deutlich aufwendiger als die einer Einzelprobe. Besonders dem Aufmahlen und der Homogenisierung der Einzelproben kommt hier eine besondere Bedeutung zu.
Vorgeschlagen wird, die Probe nach dem Homogenisieren, den Veraschen und der Säurebehandlung als Filterpräparat zu präparieren, möglichst auf einem vergoldeten Kernporenfilter. Im Prinzip also durchaus einem Präparat einer Probe nach dem BIA 7487 – Verfahren vergleichbar. Dieses hat eine Nachweisgrenze von 0,008 Massen%, also durchaus im Bereich wie sie auch für diese Proben gefordert wird.
Die Filterfläche soll möglichst zu 50 % belegt sein. Das erscheint mir nicht gerade als wenig. Für Luftfilter beispielsweise legt die VDI 3492 fest, dass die Belegung einer Bildfläche 1/8 nicht überschreiten solle, das ansonsten die feinen Fasern des Asbests durch andere Partikel überdeckt und nicht mehr eindeutig erkennbar wären. Allerdings sollen dicke Faserbündel vorher unter einem Lichtmikroskop abgesammelt werden, um sie separat zu analysieren.

Von dieser Filterprobe sollen anschließend 48 mm² bei 50-facher Vergrößerung abgesucht werden.Im Anschluss daran dann 6 mm² bei 200-facher und 3 mm² bei 1000-facher Vergrößerung. Da aber Faserstrukturen von 0,2 µm Durchmesser erkannt werden sollen, dürften es in der Praxis wohl eher auf 2000-fache Vergrößerung hinauslaufen. Man erkennt schnell, dass hier der analytische Aufwand erheblich (also um ein mehrfaches) über dem normaler Asbestproben, ja sogar über dem normaler Proben nach BIA 7487 liegt. So soll sichergestellt werden, dass die Nachweisgrenze bei 0,001 bis 0,003 % liegt.

Dabei kann der genaue Wert der Nachweisgrenze sehr stark von der Qualität des Präparates abhängen. Erwünscht ist zum Beispiel eine gleichmäßige monopartikuläre Schicht (ich liebe diesen Begriff), so dass die einzelnen Fasern nicht zu stark verdeckt werden.

kritische Anmerkungen:
Als „Laborratte“ sehe ich die Sache eigentlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Lachend natürlich, weil dieses Thema natürlich ganz klar für die Auslastung der Laboratorien sorgt. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch hier deutliche Probleme. Zum einen schon bei der Probenahme. Ich stelle mir die Diskussion hier zwischen dem Gutachter und dem Auftraggeber sehr unterhaltsam vor, wenn es darum geht, welche Aussagesicherheit denn erwünscht oder ausreichend sei. 50%? oder doch 90%. Darf es ein wenig mehr sein? 95%. Wenn der dann die Mengen an Proben sieht und die Preise für die Analytik hört, werden auch niedrige Aussagesicherheiten plötzlich nicht mehr so negativ gesehen, da bin ich mir sicher.
Gerade die enormen Mengen an Proben, die für die Untersuchung notwendig sind machen es auch für die Sachverständigen nicht unbedingt leichter. Die historische Erkundung vor der Erstellung des Probenahmeplans dürfte auch nicht leichter werden. Vermutlich dürfte nicht jede Reparatur eines Gebäudes so detailliert dokumentiert worden sein, wie man es sich in diesem Fall wünscht. Die Ansprüche steigen also in jedem Fall.

Kommen wir aber zur Laboranalyse. Dazu kann man einiges sagen. Sucher, die für die Analytik nach der derzeitigen VDI 3866 Blatt 5 angegebene Nachweisgrenze von 1 Massen% ist auf den ersten Blick nicht sonderlich berauschend, sie reicht aber für die üblichen asbestbelasteten Materialien vollkommen aus. Denn normalerweise enthalten alle Werkstoffe, denen aus welchen Gründen auch immer Asbest zugesetzt wurde, deutlich über 1 Massen% Asbest. Für Asbestzement beispielsweise lautete das ursprüngliche Patent auf gut 10 Massen% Asbest und davon wurde im laufe der Jahre nicht nennenswert abgewichen. Eng wird es, wenn man deutlich weniger als 1 Massen% Asbest nachweisen will. Dabei ist es meiner Meinung nach weniger das Problem, qualitativ Asbest nachzuweisen. Im Gegenteil, man ist manchmal erstaunt welch geringe Asbestgehalte beispielsweise mit einer normalen Streupräparation nachweisbar werden. Problematisch wird da meist etwas ganz anderes. Nach der Gefahrstoffverordnung ist ein Material als asbestbelastet anzusehen, wenn es 0,1 Massen% Asbest enthält. Diese Abschätzung ist aber nach der derzeitigen VDI 3866-Methodik nicht seriös machbar. Bei einem Befund in dieser Größenordnung bleiben also einige Fragezeichen, die man eigentlich nur mit einer Nachuntersuchung nach dem Verfahren BIA 7487 ausräumen kann. Dieses Verfahren hat eine statistische Nachweisgrenze von 0,008 Massen% und ist quantitativ, das heißt, man kann mit ihr Asbestgehalte ermitteln. Geeignet ist sie für geringe Asbestgehalte, (und vollkommen ungeeignet für Gehalte über 1 Massen%!).
Damit gibt es also bereits ein Verfahren, das problemlos den Ansprüchen für den Nachweis geringer Asbestgehalte genügt und das etabliert ist. Da stellt sich zumindest für mich die Frage, warum also hier ein zweites parallel dazu aufgezogen wird. Und nein, die so tolle noch niedrigere Nachweisgrenze kann es nun auch wieder nicht sein. Denn diese Nachweisgrenzen sind statistische Nachweisgrenzen. Ich vermute also mal ganz stark, dass der erheblich größere analytische Aufwand, der hier für die neue VDI 6202 Blatt 5 nur sehr bedingt in einer tatsächlich besseren Nachweisgrenze mündet. Zumal die VDI 3866 ebenfalls gerade überarbeitet wird und einen Bezug zu quantitativen Verfahren und besseren Nachweisgrenzen sowie erweiterten Präparationsverfahren mit Hinweis auf die ISO 22262-2 bekommt. Hier scheint mir irgendwie das Rad noch einmal erfunden zu werden.
Aus der Sicht einer Laborratte möchte ich hier anmerken, dass die Auffächerung auf mehrere parallele Labormethoden mit annähernd den selben Nachweisgrenzen und quantitativen Fähigkeiten das leben komplizierter machen, als es eigentlich sein müsste. Es stellt sich die Frage, ob die Methoden bzw. deren Ergebnisse wirklich vergleichbar sind. Wenn es Unterschiede gibt, welche Zielsetzung bedingt dann welche Methode? Der unterschiedliche Aufwand wird die Preislisten unübersichtlicher machen und die Beratung im Einzelfall schwieriger. Wenn ich, wie im Diskussionspapier vorgeschlagen, erst eine „normale“ Probenanalytik (die mit Nachweisgrenze von ca- 1%) machen sollte, und erst bei negativem Befund den Aufwand betreiben soll, die Nachweisgrenze abzusenken. Wie verkaufe ich das dem Kunden? Welchen Preis soll ich nennen? Und wie erkläre ich dann Befunde von unter 0,1 %? Die normalste Frage der Welt ist dann doch, ob das Zeugs denn nun asbestbelastet ist oder nicht. ( äh, nun, ja, wie man es nimmt. Rechtlich gesehen nicht, aber…)

Die im Diskussionspapier vorgeschlagene Bedeckung der Filterfläche von 50% sehe ich ebenfalls kritisch. Ich hatte ja schon angesprochen, dass beispielsweise bei Luftfiltern eine maximale Bedeckung eines Bildfeldes von 1/8 gefordert wird, da sonst die Gefahr besteht, feine Fasern zu übersehen. Das dürfte besonders bei sehr niedrigen Fasergehalten ein Problem darstellen. Bei höheren Asbestgehalten kommt ein anderes Problem auf. Das Auszählen und, so man es denn quantitativ möchte, vermessen der Fasern dürfte sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Viel mehr Zeit jedenfalls, als eine normale qualitative Analyse. Und diese Zeit werden sich die Labore sicher bezahlen lassen. So gesehen wird die Probenmenge und damit die Kosten für die Laboranalytik zwar auf der einen Seite durch die Bildung von Mischproben niedriger, die Einzelprobe aber dafür auch gleichzeitig teurer. Und bei einem positiven Befund in der Mischprobe wissen wir immer noch nicht abschließend, welche Probe(n) dazu beigetragen haben.

Avatar-Foto

Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

1 Kommentar

  1. Pingback:Asbestrisiko beim Heimwerken » Mente et Malleo » SciLogs - Wissenschaftsblogs

Schreibe einen Kommentar