Flächige Asbestverwendungen in Gebäuden – Nachlese zur dconex2016 #1

BLOG: Mente et Malleo

Mit Verstand und Hammer die Erde erkunden
Mente et Malleo

Die Verarbeitung und Verwendung von Asbest ist bei uns in Deutschland zwar schon seit 1993 verboten, Das Problem aber noch lange nicht „erledigt“. Ganz im Gegenteil. Darum spielte das Thema Asbest auch auf der diesjährigen dconex 2016 eine sehr zentrale Rolle.
Dabei sind in jüngster Zeit besonders die sogenannten verdeckten asbesthaltigen Produkte wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in den Fokus des Interesses gerückt. Hier wurde Asbest gerne in sehr geringen Mengen zugesetzt, um die Verarbeitungseigenschaften des Produktes zu verbessern. Heute finden sich daher die asbesthaltigen Stellen vielfach unter Tapeten oder sie sind, wie zum Beispiel unter Putz gelegte Leitungen, nur sehr punktuell vorhanden. Diese verdeckten Produkte stellen eine nicht unerhebliche Gefahr für jeden dar, der sie zufällig und /oder unsachgemäß bearbeitet. Dabei kann es zu nennenswerten Faserfreisetzungen kommen. Im Verdacht stehen dabei Gebäude, die auch nach dem absoluten Asbestverbot 1993 erbaut oder modernisiert/saniert wurden. Mindestens aber bis in das Jahr 1995.
Flächige Asbestverwendungen in Gebäuden

Diese asbesthaltigen Stoffe stellen sehr hohe Anforderungen an die Erkundung, die Probennahme und vor allem an die Laboranalytik, wie uns Reiner König in seinem Beitrag darlegte. Aufgrund der geringen Asbestgehalte der fraglichen Produkte muss die Nachweisgrenze im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren nach VDI 3866 Blatt 5 noch einmal deutlich abgesenkt werden, teilweise bis in Bereich der Nachweisgrenze des Verfahrens nach BIA 7487 (0,008 Massen%) oder sogar darunter.

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Reiner König von der APC – Analytische Produktions-, Steuerungs,-und Controllgeräte, Eschborn. Eigenes Foto, CC-Lizenz

Dabei sind es nicht nur die geringen Asbestgehalte selber, mit denen man im Labor zu kämpfen hat, sondern auch noch einige Tücken der Probennahme.da die gesuchten Produkte oft auch nur sehr punktuell eingesetzt wurden, etwa beim unter Putz verlegen von Leitungen. Um auch derartige, nur punktuell vorhandenes Asbest sicher zu erkunden, müssen sehr große Probenmengen genommen werden. Ein im Juni 2015 von der GVSS und dem VDI vorgestelltes Diskussionspapier asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden zeigt die hierfür notwendigen Berechnungen auf. Dieses Diskussionspapier soll demnächst in die VDI 6202 Blatt 3 erweitert werden (das Diskussionspapier wird sicher noch Gegenstand eines eigenen Blogposts). Damit trotz der hohen Probenanzahl die Analysekosten nicht ausufern, sollen hier bis zu 5 Proben aus einem Bauzusammenhang in einer Mischprobe zusammengefasst analysiert werden, was eventuell auch wieder den Asbestgehalt weiter verdünnt, weil ja von den Einzelproben vielleicht nur eine einzelne überhaupt Asbest enthält, und das auch nur in sehr geringem Maße. Problematisch kann dabei sein, dass das eigentliche asbesthaltige Produkt bei der Beprobung nur gestreift wurde, was ebenfalls die Asbestgehalte in der Probe absenkt. Das bedeutet, man muss die Nachweisgrenze deutlich absenken (ich weiß, ich wiederhole mich hier). Dies gelingt zum einen dadursch, dass man eventuell schon im Vorfeld die Proben mit hohen Asbestgehalten von denen trennt, die einen sehr niedrigen Asbestgehalt aufweisen können. Für erstere (das sind die „normalen“ asbesthaltigen Produkte) erübrigt sich der ganze Aufwand. Für letztere muss man eben etwas in die Trickkiste greifen. Man kann die Matrix reduzieren. Je nach deren Beschaffenheit mit Hilfe eines Ofens bei 400 °C veraschen und/oder mit Säure behandeln. Eventuell kann man auch händisch / sedimentativ die gröberen nichtasbesthaltigen Partikel wie Quarze etc. absedimentieren. Und man kann den analytischen Aufwand erhöhen, indem man das Ganze etwa wie bei den Proben nach BIA 7487 in entspanntem Wasser suspendiert und auf einen Goldfilter zieht. Und dann kann man natürlich auch die Größe der zu untersuchenden Fläche erhöhen. In eine ähnliche Richtung stößt auch die Aktualisierung der VDI 3866 Blatt 5, die für die Asbestanalytik von Materialproben quasi der Standard ist und die für dieses Jahr avisiert ist. Was mich an der ganzen Sache ein wenig irritiert ist nur, dass die zum Teil deutliche Erhöhung des präparativen und vor allem des analytischen Aufwandes natürlich auch eine Erhöhung der Laborkosten pro Probe zur Folge hat. Es mag vielleicht der Wunsch mancher sein, dass eine dieser aufwendigen Proben die gleichen Kosten verursacht, wie sie eine „normale“ Probe nach VDI 3866 Blatt 5 kostet, aber niemand wird ernsthaft denken, eine Faserzementplatte (mit ihren rund 10% festgebundenen Asbestfasern) könnte ebenso viel Kosten wie eine Putzprobe, die verascht, säurebehandelt, suspendiert abfiltriert wird und anschließend als Filterprobe bei bis zu 2000 facher Vergrößerung analysiert wird. Die Kosten dürften vermutlich mehr in der Liga einer probe nach BIA 7487 spielen, deren Bearbeitung besser vergleichbar wäre. Es wäre also ganz gut, wenn sich die entsprechenden Probennehmer dies auch vergegenwärtigen. Und dass sie dies auch explizit dann so beauftragen müssten, wenn sie die bessere Nachweisgrenze wirklich benötigen. Ich persönlich sehe die Sache nämlich quasi mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Natürlich, dies bedeutet für mich ein ausgelastetes Labor. Aber man sollte die Probleme mit diesen niedrigen Nachweisgrenzen nicht ignorieren. Asbest macht nach wie vor vielen Leuten (durchaus zu Recht) Angst. Aber Angst ist auch ein schlechter Ratgeber. Und eine Politik der immer stärker abgesenkten Nachweisgrenzen und eventuell parallel dazu auch der Grenzwerte ist nicht immer empfehlenswert. Es würde letztlich bedeuten, dass „asbestfrei“ eben nur „nicht genau genug analysiert“ heißen würde. Und bei Nachweisgrenzen von 0,008 Gew% (BIA 7487) oder 0,003 bis 0,001 Gew% liegen deutlich unter den 0,1 Gew%, die für die Gefahrstoffverordnung relevant sind. Bei derartig abgesenkten Nachweisgrenzen werden wir sicher auch Probleme mit eventuellen Kreuzkontaminationen bekommen, sei es bereits bei der Probennahme oder später im Labor. Und wir werden hier immer auch mal wieder den geogenen Hintergrund erwischen. Sei dies nun ein asbesthaltiges Mineral aus den Zuschlagstoffen, das unbeabsichtigt mit diesen verarbeitet wurde (das kommt durchaus häufiger vor, als man denken möchte) oder aber ein Eintrag aus der Natur, denn Asbest ist ein reines Naturprodukt, und die als Asbest bezeichneten Minerale kommen allenthalben in natürlichen Gesteinen vor. Da reicht der Gabbroschotter als Deko vor dem Haus. Dass man mit dem oben beschriebenen Aufwand die Nachweisgrenze der VDI 3866, welche mit rund 1 Gew% angegeben wird, ohne Probleme absenken kann, erlebe ich im Laboralltag immer wieder. Ein gutes Beispiel sind die Asbestminerale in Zuschlagsstoffen für Asphalte (siehe Blogpost). Hier wird sehr häufig eine Voruntersuchung nach VDI 3866 beauftragt, und im Falle eines positiven Befundes die quantitative nach BIA 7487 nachbeauftragt. Hier genügt oft ein einfaches veraschen und aufmahlen sowie eine Präparation als Streupräparat, und ich bin schnell bei einer Nachweisgrenze,welche der des BIA 7487 in nichts nachsteht. Ich bin mir daher nicht ganz sicher, was eine „neue“ Richtlinie hier wirklich an Mehrwert bringt. Abgesehen davon: Die Luftmessungen, welche als belegen, dass die Bearbeitung dieser asbesthaltigen Werkstoffe erhebliche Mengen an Fasern freisetzt, zeigen oft, zumindest nach dem Diskussionspapier, Fasermengen unter 10 000 Fasern pro m³. Das sieht auf den ersten Blick sicher verheerend aus. Man darf aber dabei auch nicht vergessen, dass diese Fasermengen bis 10 000 Fasern/m3 als Arbeiten geringer Exposition gelten, bei denen sogar (!) auf das Tragen von Atemschutz verzichtet werden kann (dazu aber später noch mehr).

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Dr. Konrad Schwellnus von der Wartig Nord GmbH, Hamburg. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Welche Probennahmestrategie für Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber sinnvoll ist, brachte uns Dr. Konrad Schwellnus nahe. Das Problem ist ja gerade, dass man diese meist verdeckt verbauten asbesthaltigen Produkte im Gegensatz zu den „klassischen“ meist nicht sieht, weil sie zum einen meist durch andere Materialien der direkten Sicht entzogen sind und weil man sie auch nicht durch einfache Sichtprüfung von nichtasbesthaltigen Produkten unterscheiden kann.

Oft sind die fraglichen Stoffe auch nicht flächig verteilt, sondern können punktuell verbaut sein (Fugenfüller bei Unterputzlegung von Kabeln etc.), oder Spachtelmassen wurden ungleichmäßig verteilt. Um die für eine hohe Aussagesicherheit notwendigen Probenmengen nicht ausufern zu lassen (ich erwähnte es ja bereits), muss schon der Untersuchungsplan für die betreffenden Gebäude entsprechend vorbereitet werden.

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Dr. Volker Plegge, Tauw GmbH. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Dass asbesthaltige Putze und Spachtelmassen durchaus ein verbreitetes Problem darstellen, zeigte uns Dr. Volker Plegge an dem Beispiel einer Justizvollzugsanstalt, die in den 1970´er Jahren erbaut wurde. Hier fanden sich an den Wänden und Decken großflächige asbesthaltige Spachtelmassen. Die doch etwas delikate Nutzungssituation einer Justizvollzugsanstalt macht eine Sanierung nicht unbedingt einfacher, und vielfach muss man erst einmal den gefahrlosen Betrieb sicherstellen. Das führte dazu, dass sehr intensive Abstimmungen mit dem Betreiber und den „Nutzern“ des Gebäudes durchgeführt werden mussten, damit die Nutzer, also die Bediensteten und die Häftlinge ebenso wie Ausführende bei anfallenden Instandsetzungsarbeiten bis zu einer endgültigen Sanierung nicht zu gefährden. Außerdem wurden bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen, z.B. Schutzbeplankuung an Stellen, an denen Möbel scheuern können. Schutzschienen sorgen dafür, dass es an Kanten und Ecken nicht zu einer Freisetzung von Asbest kommt. Daneben sollen regelmäßige Begehungen sicherstellen, dass man frühzeitig über potentielle Gefährdungen durch Beschädigungen der Spachtelschichten erfährt.
Vermutlich wird uns das Thema der verdeckten Asbeste in nächster Zeit zunehmend beschäftigen. Ich bin da mal wirklich gespannt, was da kommt. Asbest ist jedenfalls auch über 20 Jahre nach dem Verbot immer noch ein Thema und eine ernstzunehmende Gefahr.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

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