Unternehmensethik in der Wasserversorgung – Überlegungen zur Nestlé-Debatte

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Gastbeitrag von Dipl.-Volkswirt Wolfgang Bretschneider, UFZ-Department Ökonomie

Diskussionen über ein Menschenrecht auf Wasser geraten leicht zu Diskussionen über private Unternehmen und ihr „unmoralisches Verhalten“. Das ist sachlich unberechtigt und gerade in Verbindung mit Skandalisierungsbemühungen eher ein Zeichen für die Beharrlichkeit von Schuldzuweisungssemantiken im gesellschaftlichen Diskurs. Aber in der Tat ergeben sich Fragen nach einer gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen wie Nestlé, das durch Filme wie „Bottled Life“ ganz besonders dem Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik ausgesetzt ist. Im Folgenden sollen kurz drei Punkte aufgegriffen werden, welche die Debatte zum Thema „Privatwirtschaft und Wasser“ immer wieder umkreisen: das Motiv der Gewinnerzielung, die Nutzung natürlicher Ressourcen und das bereits erwähnte Recht auf Wasser. Dabei soll deutlich werden, wo der Kern einer unternehmensethischen Problematik im Zusammenhang mit Wasser liegt – und wo nicht.

Zum Motiv der Gewinnerzielung in der Wasserversorgung

Dieses Motiv sollte nicht Gegenstand der Debatte sein, denn es ist generell die Voraussetzung all der Annehmlichkeiten, die wir heutzutage für selbstverständlich halten. Mit ebendiesem Gewinn-Motiv sind Unternehmen „Wertschöpfungsagenten im gesellschaftlichen Auftrag“ (Pies 2008). Gerade wir als Gesellschaft also erwarten, dass private Unternehmen neue Märkte, Innovationen und Effizienzpotenziale entdecken. Neben vielen anderen Gütern vertrauen wir auch beim ebenso essenziellen „täglichen Brot“ wie selbstverständlich auf diese Kräfte. Wasser hier von vornherein auszunehmen, ist unbegründet.

Mehr noch: Wir betreiben sogar Umweltschutz durch Indienstnahme des Gewinn-Motivs privater Akteure, z. B. beim Handel mit Emissions-Zertifikaten zum Zwecke des Klimaschutzes. Umgekehrt sollten die Ziele öffentlicher Unternehmen ohne Illusion betrachtet werden. Ein blindes kontrafaktisches Vertrauen in die Gemeinwohlorientierung öffentlicher Träger jedenfalls wäre wegen deren fiskalischer Eigeninteressen naiv – und setzt ganz nebenbei einen „einwandfrei“ funktionierenden öffentlichen Sektor voraus, an dem es im weltweiten Maßstab ganz überwiegend mangelt (vgl. Gawel/Bretschneider 2012a).

Mögliche Probleme müssen also anders beschrieben werden als mit einer Klage über das Profitmotiv; jedenfalls dann, wenn es Lösungen geben soll. Das Problem lässt sich besser so beschreiben: Das Gewinn-Motiv eines privaten Unternehmens arbeitet nur dann zugunsten der Gesellschaft, wenn es eine funktionierende Rahmenordnung gibt. Seit Adam Smith untersuchen Ökonomen übrigens diesen Zusammenhang, mit der Frage: Wann funktioniert die „unsichtbare Hand“ und wann gerade nicht? Zu einer solchen Ordnung gehören gerade auch öffentlich bzw. institutionell definierte Bedingungen für den Zugriff auf natürliche Ressourcen.

Zur Nutzung natürlicher Ressourcen

Global agierende Unternehmen wie Nestlé treffen auf natürliche Ressourcen, die z. T. nur schwach institutionell eingehegt sind. Bestehen hier Defizite, darf die Gesellschaft durchaus erwarten, dass sich ein Unternehmen an Prozessen gesellschaftlicher Regelsetzung konstruktiv beteiligt. Damit steht der Umgang mit den Wasserquellen sicher ganz im Zentrum einer „gesellschaftlichen Verantwortung“ von Nestlé. Hier sollte sich ein Unternehmen als Teil der Lösung präsentieren, um seine gesellschaftliche Legitimität (vulgo Reputation) zu erhalten und zu stärken (vgl. Pies 2008). In Richtung von Nestlé gesprochen: Es muss tatsächlich um Standards, d. h. Institutionen gehen. Bloße relative Verbesserungen, etwa in der Wassernutzungseffizienz, können nicht überzeugen. Hier muss von der Wirkung auf das jeweilige Gewässer aus gedacht werden, so wie es für Europa etwa in der EG-Wasserrahmenrichtlinie angedacht ist (vgl. etwa Köck 2015).

Umgekehrt in Richtung der NGOs gesprochen: „Globale“ Standards zur Nutzung und zum Schutz liegen nicht vor, so dass man ohne weiteres wüsste, was man von einem solchen Unternehmen erwarten kann. Sie müssen vielmehr am jeweiligen regionalen Standort in einem Prozess ggf. langwieriger Sacharbeit errungen werden. Worum geht es bei einem Aufbau von governance-Strukturen in der Gewässernutzung? Es sollte um einen auf Nachhaltigkeit hin angelegten Ausgleich von Interessen gehen – einerseits mit Blick auf konkurrierende Nutzungsinteressen und andererseits mit Blick auf ökologische Nachhaltigkeitsbelange. Zumindest an Letzteren dürfte auch Nestlé in einem bestimmten Ausmaß ein fundamentales Interesse haben. Hier wird das Gewinn-Motiv (in gewissem Grade) zu einem Hebel im Dienste der Gesellschaft. Auch bei institutionellen Defiziten können also die Interessen von Unternehmen und der Gesellschaft z. T. durchaus harmonieren. Darüber hinaus könnte und sollte die bereits erwähnte EG-Wasserrahmenrichtlinie als Referenz für gewisse Prinzipien dienen.

Schließlich: Institutionelle Defizite sind zwar eine Herausforderung im Nestlé-Kontext, aber beileibe kein genuines „Nestlé-Problem“. Quasi alle heute bestehenden Institutionen wirtschaftlicher Aktivität sind dieser Aktivität erst gefolgt (strukturelle „Verspätung“ von Institutionen). Das erleben wir gegenwärtig auch auf ganz anderen Feldern, etwa bei der governance der digitalen Welt (Internet).

Zum Recht auf Wasser

Die öffentliche Kritik richtet sich u. a. darauf, dass Nestlé Wasser einfach von einem Ort an den anderen bringt und es dort – ggf. sogar unbehandelt – verkauft. Aber: Auch der pure Transport ist bereits eine Leistung, die Kosten verursacht. Hier ist aber dringend über den Begriff der Wasserdienstleistungen zu diskutieren. Erst Wasserdienstleister sorgen für die räumliche, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit von Wasser. Wenn man das ignoriert, dann reicht die Diskussion um ein Recht auf Wasser nicht über den „philosophischen Salon“ hinaus. Die globalen Versorgungsprobleme ließen sich dann jedenfalls nicht beheben.

Bestehende Umsetzungsdefizite dieses Rechts sind derzeit in erster Linie Spezifizierungsdefizite: Kein Mensch weiß, unter welchen Umständen genau dieses Recht erfüllt ist und unter welchen nicht. Sicher ist nur: „Kostenloses Wasser“ kann damit nicht gemeint sein, zumindest nicht von vornherein. Denn das wäre der sichere Garant dafür, dass eine flächendeckende globale Wasserversorgung nie erreicht werden wird und knappe natürliche Ressourcen übernutzt werden.

Auch hier geht es um eine schwierige Standardbildung, die wiederum regional unterschiedlich ausfallen dürfte. Dabei besteht aber das Defizit in erster Linie auf Seiten der öffentlichen Debatte, die bislang zu wenig in der Lage ist, eine Umsetzung des Rechts auf Wasser konzeptionell anzuleiten. Besonders schmerzlich ist der Mangel an einer Definition von „Zugang“ (zu Wasser), bei der die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit dieses Zugangs mitgedacht wird. Darauf zu achten legen aber gerade auch die UN-Nachhaltigkeitsziele (vgl. UN 2015) mit ihrem überzeugenden Konzept der mehrdimensionalen Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch und ökonomisch) nahe. Soweit ersichtlich ist unsere UFZ-Forschung zum Zugangsbegriff der erste und (bisher) einzige Ansatz, der diese Anforderung erfüllt. Die zentrale Idee ist simpel. Statt des „Zugangs“ sollte besser sein genaues Gegenteil untersucht werden: die Zugangshürden einer Wassernutzung, welchen sich der einzelne private Haushalt jeweils gegenübersieht. Dazu gehört etwa der Wasserpreis oder die räumliche Entfernung der Wasserstelle. Zu erkennen ist dabei, dass derartige Hürden (potenziell) gesellschaftliche Funktionen im Hinblick auf die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit der Wasserversorgung erfüllen (vgl. Gawel/Bretschneider 2012a und 2012b). Mit einem solchen Ansatz kommt man zu einem neuen Konzept für die Spezifizierung von „Zugang“ (vgl. Gawel/Bretschneider 2016), in dem zugleich die Fortschritte der internationalen Debatte aus den letzten Jahrzehnten aufgenommen werden; insbesondere auch die Zumutbarkeitskriterien des wegweisenden General Comment No. 15 (vgl. CESCR 2003). Dabei handelt es sich um einen konzeptionellen Rahmen für die notwendige Spezifizierung, aber noch nicht um die Spezifizierung selbst. Hier bleibt die politische und zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit gefordert – und sicher nicht (in erster) Linie Nestlé.

Literatur

CESCR (Committee on Economic, Social and Cultural Rights): General Comment No. 15. The Right to Water, 20. Januar 2003, UN Doc E/C.12/2002/11.

Gawel, E. / Bretschneider, W.: Ein neues Konzept zur Bewertung von nachhaltigem Zugang zu Wasser,in: Ökologisches Wirtschaften, 31. Jg. (2016), S. 35-40.

Gawel, E. / Bretschneider, W.: Gehalt und Grenzen eines Rechts auf Wasser – ein Zwischenruf, in: Archiv des Öffentlichen Rechts, 137. Jg. (2012a), S. 321-359.

Gawel, E. / Bretschneider, W.: Das Recht auf Wasser – eine institutionenökonomische Perspektive, in: ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 63. Jg. (2012b), S. 325-363.

Köck, W.: Zur Entwicklung des Rechts der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, in: E. Gawel (Hrsg.) Die Governance der Wasserinfrastruktur, Duncker & Humblot: Berlin (2015), S. 63-94.

Pies, I.: Markt und Organisation: Programmatische Überlegungen zur Wirtschafts- und Unternehmensethik, Diskussionspapier Nr. 2008-2 des Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (2008).

UN (United Nations): Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development, 12. August 2015, UN Doc A/69/L.85.

4 Kommentare

  1. Die Formulierung

    Beharrlichkeit von Schuldzuweisungssemantiken

    sollten Sie vielleicht noch einmal redigieren. Auf mich wirkt die Formulierung gestelzt (nur Menschen sind beharrlich).

    Dieses Motiv [Gewinnerzielungsabsicht] sollte nicht Gegenstand der Debatte sein […]

    Ja warum denn eigentlich nicht?

    […] , denn es ist generell die Voraussetzung all der Annehmlichkeiten, die wir heutzutage für selbstverständlich halten.

    Warum eine legitimierende Formulierung (der [Kollateral-]Nutzen einer Sache wird als deren Hauptaspekt behauptet) wo eine deskriptive Formulierung wie

    Bedingung für den Bestand eines Unternehmens in der Marktwirtschaft ist die Erzielung von Gewinn

    ausgereicht hätte? Gilt die legitmierende Formulierung auch für den selbstständigen Schutzgelderpresser, der seiner Familie gegenüber erklärt, dass seine Gewinnerzielungsabsicht generell die Voraussetzung für die Annehmlichkeiten der Familienmitglieder ist? [1]

    Gerade wir als Gesellschaft also erwarten, dass private Unternehmen neue Märkte, Innovationen und Effizienzpotenziale entdecken.

    In welcher Agentur arbeiten sie werktags? Ich jedenfalls erwarte nichts dergleichen, aber ich erwarte, dass Sie, bevor Sie mich argumentativ kollektivieren, zumindest einmal fragen, ob ich das überhaupt will.

    Neben vielen anderen Gütern vertrauen wir auch beim ebenso essenziellen „täglichen Brot“ wie selbstverständlich auf diese Kräfte. Wasser hier von vornherein auszunehmen, ist unbegründet.

    Mich würde interessieren, wie Sie in Ihrer Welt die Existenz von Behördlicher Lebensmittelüberwachung [2] erklären.

    So. Ich muss jetzt für die Annehmlichkeit von frischer Wäsche sorgen und schreibe vielleicht später zum Rest Ihrer Glosse noch ein paar Zeilen.

    [1] Argumentativ zart Besaitete aufgemerkt: Das ist kein „Vergleich“ (Gleichsetzung) von Nestlé mit der Mafia, sondern die Frage, wann das Argument nach Ansicht seines Autors gilt und wann nicht.

    [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rdliche_Lebensmittel%C3%BCberwachung

  2. Geht es beim (Menschen-) Recht auf Wasser um (Zitat) “Die globalen Versorgungsprobleme” und gilt es vor allem den Trinkwasserzugang zu gewährleisten und zu regeln obwohl doch das meiste Wasser für die Landwirtschaft und Industrie verwendet wir?
    Mir scheint hier wird ein Problem globalisiert, das vor allem in armen, wenig entwickelten Ländern überhaupt ein Problem ist und das auch genau dort angegangen werden muss. Wenn man nach Rechtsstandards strebt, die vom Geiste her aus den entwickelten, reichen, demokratischen Staaten stammen, dann will man im Grunde auf der ganzen Welt die gleichen Voraussetzungen und Standards schaffen. Dabei müssen wir nur in den Nahen Osten (Syrien etc.) schauen um zu entdecken, dass dort Menschenrechte sehr wenig gelten. Gilt es also in Syrien das Recht auf Trinkwasser zu etablieren, wenn es nicht einmal ein Recht auf grundlegenden Schutz gibt und sogar das Recht auf Leben nicht respektiert wird.? Das befremdet mich auch darum, weil sich gleichzeitig hier im Westen ein Werterelativismus breit gemacht hat, der beispielsweise Menschenrechte als westliche, nicht etwa als globale Rechte sehen will.

    Für mich ist also die Trinkwasserversorung und die Wasserversorgung überhaupt vor allem ein lokales Problem, denn es geht ja um lokales Wasser und nicht um die Nutzung etwa des Bodenseewassers auf der ganzen Welt. Und als lokales Problem ist die Wasserversorgung, sind die Zugangshürden, das Organisatorische und Finanzielle von den lokalen Verhältnissen, dem lokalen Rechts- und Wirtschaftssystem abhängig. Wenn in einem Land wie Indien beispielsweise die Nahrungsmittelhilfe oft nicht bei den Hungernden ankommt weil es von den Zwischenhändlern abgezweigt wird, dann passiert das woh auch mit dem Trinkwasser oder jedem anderen Gut. Wer kann das nun ändern? Am ehesten – um bei Indien zu bleiben – die indische Gesellschaft selbst. Ein Menschenrecht auf Wasser wäre dann als Appell und Richtlinie für die indische Gesellschaft zu betrachten und nicht als etwas was in Paris, Bonn oder einer anderen Konferenzstadt beschlossen wird und dann weltweit umgesetzt wird.

    Die Diskussion um die Rolle von privater versus staatlicher Wasserversorgung scheint mir in diesem Zusammenhang tatsächlich sekundär. Wenn private Wasserversorger die Rechte von weniger reichen Bürgern, ja die Rechte von ganzen Gemeinschaften ignorieren, indem sie beispielsweise das knappe Wasser für kommerzielle Zwecke abzapfen und den ursprünglichen Wasserbesitzern kaum noch etwas übrig lassen, dann weist das auf ein schwach ausgebildetes Rechtssytem im betreffenden Land hin, möglicherweise auf Korruption oder gar auf Rechtlosigkeit. Die fehlende oder ungerechte Wasserversorgung und -verteilung ist in so einem Fall also Ausdruck einer Gesellschaft, die viele ihrer Mitglieder zu kurz kommen lässt.
    Der ganze Artikel hat immer wieder den ganzen Globus im Blick was positiv betrachtet alle Menschen zu prinzipiell gleichberechtigten Bewohner des ganzen Globus macht, was aber mit der heutigen Realität recht wenig zu tun hat.
    Ein Beispiel dazu:

    Kein Mensch weiß, unter welchen Umständen genau dieses Recht [das Recht auf Wasser] erfüllt ist und unter welchen nicht. Sicher ist nur: „Kostenloses Wasser“ kann damit nicht gemeint sein, zumindest nicht von vornherein. Denn das wäre der sichere Garant dafür, dass eine flächendeckende globale Wasserversorgung nie erreicht werden wird und knappe natürliche Ressourcen übernutzt werden.

    Eine flächendeckende globale Wasserversorgung gibt es heute sicher nicht. Im besten Fall gibt es eine flächendeckende lokale Wasserversorgung in einem bestimmten Gebiet, in einem bestimmten Land. Und wenn die Wasserversorgung nicht flächendeckend ist, dann kenne ich heute keine globale Instanz, die das ändern könnte. Das muss vielmehr von der lokalen Administration und den Menschen vor Ort angestrebt, organisiert und in Betrieb gehalten werden.

    Der globale, mindestens überregionale Blick auf die Wasserversorgung macht dennoch Sinn – aber nicht für die Wasserversorgung in einem bestimmten indischen Dorf, sondern in Bezug auf grosse, Regionen und Länder überschreitende Wassersysteme wie etwa den Mekong, eine Fluss, der mehrere Länder durchquert und in jedem dieser Länder genutzt wird. Hier geht es um Interessenkonflikte, um Gerechtigkeit und um die Nachhaltigkeit der Wasserversorgung. Doch auch dieses Problem muss wohl von den Ländern gelöst werden, die am Mekong liegen. Es kann nicht global gelöst werden, also nicht von uns hier in Deutschland oder den USA.

    Es verwundert aber nicht, dass im Zusammenhang mit der globalen Wasserversorgung und dem Menschenrecht auf Wasser, Firmen wie Nestle in den Fokus geraten, denn Nestle ist eine global tätige Firmen mit Hauptsitz in einem westlichen Land – und genau in diesen westlichen Ländern wohen ja die Leute, die sich Gedanken machen um die globale Wasserversorgung und das Menschenrecht auf Wasser. Folglich wird erwartet, dass Nestle den Anforderungen dieser Wasserglobalisierer gerecht wird. Das liegt auch in der Tradition der Kritik an westlichen Firmen, die in Entwicklungsländer Produkte, etc. herstellen lassen. Auf der Website Bottled Life Film findet man dann genau dieselben globalen Betrachtungen zum Wasser, die auch Thema dieses Beitrags sind. Man liest etwa von Maude Barlow:

    Wir Menschen haben es zugelassen, dass das Süsswasser unseres Planeten bedenkenlos als Grundlage für die Errichtung jener Welt genutzt wird, die wir als modern bezeichnen. Gleichzeitig haben wir vergessen, dass Wasser der grundlegende Rohstoff unseres gesamten Ökosystems ist. Für mich ist klar, dass wir unsere Haltung zum Wasser und dessen Nutzung ändern müssen. Und wir müssen dies rasch tun.

    Auch hier verwundert mich der “globale” Ton. “Wir Menschen haben es zugelassen…das Süsswasser … als Grundlage für die Errichtung jener Welt genutzt wird, die wir als modern bezeichen Das lässt doch fragen: Welche Menschen? Alle Menschen oder die Menschen im wohlhabenden Westen? Kann es sein, dass viele Wasserglobalisierer glauben, dass “unser” Verhältnis zum Wasser gut wird, wenn sich Firmen wie Nestle in Bezug auf Wasser richtig verhalten? Wenn das so ist, dann überschätzen diese Leute den Westen und Firmen wie Nestle. Denn Wasser hat zwar globale Bedeutung, aber es wird fast immer lokal gewonnen, lokal genutzt und unterliegt lokalen Regelungen. Selbst wenn Nestle Wasser in Bangladesh oder Indien nutzt, dann ist das nicht allein Nestles Angelegenheit sondern auch die Angelegenheit von Bangladesh und Indien und ein Wohlverhalten von Nestle im Sinne der westlichen Wasserglobalisierer ändert noch gar nichts am Falscherhalten der lokalen Wassernutzer in Bangladesh oder Indien. Zudem wird in Zukunft der Einfluss der westlichen Vordenker sowieso abnehmen. Länder wie Indien, China und Brasilien bestimmen immer mehr selbst was in Indien, China und Brasilien passiert und was die Leute hier zu den globalen Wasserproblemenen denken wird immer weniger Einfluss darauf haben, was dort passiert.

    • “Denn Wasser hat zwar globale Bedeutung, aber es wird fast immer lokal gewonnen, lokal genutzt und unterliegt lokalen Regelungen.”

      Da sind Sie etwas im Irrtum, weil Wasserrechte schon seit Jahren weltweit privatisiert werden – auch bei uns. Näheres siehe hier: http://www.tadema.de/aktuell/was.html

      • Jeder Staat/jede Region entscheidet selbst ob die Wasserversorgung privatiisiert wird. Zitat:
        Die Wasserindustrie wurde 1989 privatisiert, jedenfalls in England und Wales. In Schottland und Nord- irland blieb sie staatlich.

        Wasserkonflikte sind typischerweise lokal: An Euphrat und Tigris, am Nil, am Jordan und am Ganges ist die Gefahr einer Krise besonders hoch. Was geschieht, wenn sich der Irak und Syrien gegen die türkischen Wasserbauprojekte zur Wehr setzen, die beiden Staaten das Wasser abgräbt? Von Spannungen zwischen den Regierungen hört man seit Monaten. Zu welchen Maßnahmen sähe sich Ägypten gezwungen, wenn der Sudan seine Drohung wahrmachte, dem Nachbarn das Wasser des Nils zu verweigern? Immerhin lebt Ägypten zu 97 Prozent von seinem größten Fluss. Werden Syrer, Jordanier und Palästinenser friedlich bleiben, wenn Israel die Wasser des Banias’, Hisbanis und des Jordans weiterhin hauptsächlich für sich in Anspruch nimmt?”

        Grundsätzlich liegt das Recht für die Wasserversorgung bei Staat oder Region.Damit private Wasserversorger überhaupt agieren können, muss ihnen das Recht dazu vom Staat oder der Region übertragen werden. Das heisst, das letztlich Politiker und Behören entscheiden ob die Versorgung privatisiert wird. Der Staat und die Behörde können das später auch wieder rückgängig machen. Wenn die Privatisierung praktisch überall zum Fiasko führt – wie das im verlinkten Artikel behauptet wird – dann wird früher oder später das Versorgungsrecht wieder an den Staat, die Region zurückfallen.

        Zudem denke ich: Wenn private Versorger Rechte in einem Entwicklungsland erhalten, ist der Grund wohl oft, dass es dort keine funktionierende Versorgung gibt. Viele Entwicklungsländer sind betreffend Infrastruktur und Verwaltung im Rückstand. Grosse Wasserversorger wie Vivendi Environnemen oder Suez Lyonnaise des Eaux besitzen zudem ein grosses Wissen und verfügen über Angestellte, die eine Wasserversorgung aufbauen und betreiben können. Wenn Länder und Regionen sich nicht in die Abhängigkeit solcher Firmen begeben wollen, müssen sie selber die entsprechende Kompetenz aufbauen. Das scheint mir auch erstrebenswert.

        Auch in Deutschland geht die Privatisierung von der Regierung aus, wie man dem Artikel entnehmen kann:

        Fällt erst das Gebietsmonopol der 7000 kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorger in Deutschland – wie es die Regierung plant – steigen Privatunternehmen ein

        Falls die Bürger nicht einverstanden sind mit dem was die Regierung entscheidet, müssen sie halt die Regierung abwählen und sich für eine andere Regelung engagieren.

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