Joachim Gauck, der Spinner?

BLOG: un/zugehörig

Wien. Heidelberg. Berlin: ein israelischer Blick auf Deutschland
un/zugehörig

Mit großem Erstaunen habe ich heute die Nachricht aus Karlsruhe gelesen, dass die dortigen Richter dem Bundespräsidenten erlauben, seine Mitbürger aus politischen Gründen als “Spinner” zu beschimpfen.

Zu der Frage, ob Gauck einem so hohen Amt in einer Demokratie überhaupt gewachsen sei, habe ich schon früher Stellung genommen. Nun scheint aber der Bruch mit den demokratischen Grundprinzipien wesentlich bedrohlicher zu sein als damals befürchtet, da diese nun auch von den Richtern infrage gestellt werden.

Dass auch Richter, wie jeder andere Mensch, sich irren und lächerlich machen können, ist ja eine Binsenweisheit. Trotzdem dürfte man von Richtern mehr erwarten als vom gemeinen Volk, für welches Demokratie oft nur ein Mittel zum Zweck ist.

Was die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht begreifen wollen, ist das einfache demokratische Prinzip, dass eine Partei entweder legal ist oder nicht. Da gibt es keine Grauzone (und selbst wenn, hätten da die persönlichen Vorlieben der Richter nichts verloren).

Ist eine Partei legal, ja so sehr, dass sie in deutschen Parlamenten und dem europäischen Volksvertreter hat, dann steht der Partei und ihren Mitgliedern – ob NPD, SPD oder DKP – genauso viel Respekt zu wie jedem anderen Bürger, darunter auch dem Bundespräsidenten. Dieser steht im Dienste aller Bürger gleichermaßen, ungeachtet deren Engagement für die eine oder andere, zum jew. Zeitpunkt vollkommen legale Partei.

Dieses Grundprinzip wollen die Richter mit höchst subjektiven Spekulationen offenbar unterminieren, wenn sie meinen, ihre eigenen Mitbürger seien Spinner, nachdem sie, wie ich den Medien entnehme, “ihre Ideologie vergeblich durchzusetzen hofften“. Ist es nicht Sinn und Zweck jeder Partei, ihre Ideologie durchzusetzen, und sei der Versuch auch vergeblich? Und abgesehen von diesem erschreckend niedrigen Argumentationsniveau der Richter, stellt sich unweigerlich die nächste Frage, ob das Merkmal “vergeblich” nur auf die NPD zutrifft. Vielleicht suggerieren hier die Richter, dass eine neue “Bundesbehörde zur Überprüfung der Vergeblichkeit bei zugelassenen Parteien” errichtet werden müsste. Dann wüssten wir immerhin, welche anderen Parteianhänger vom Bundespräsidenten als Spinner zu beschimpfen sind (mir fällt dazu nicht nur die FDP ein).

Noch erstaunlicher wird der Richterspruch, wenn man bedenkt, dass ein demokratisches Staatsoberhaupt – im Gegensatz zu einem König – eine Vorbildfunktion ausübt. Wie er sich über seine Mitbürger äußert, so können sich diese über ihn äußern. Hätten die Karlsruher Richter an diese logische Folge gedacht, so wäre ihnen bestimmt aufgefallen, auf welch unheimlich niedriges Niveau sie, fast eigenhändig, die politische Kultur in Deutschland senken. Aber vielleicht sind inzwischen, zumindest unter deutschen Richtern, auch solche Reflexionen eine Zumutung.

Ich lasse diesen Text ein weiteres Beispiel dafür sein, wie man demokratische Grundprinzipien achtet und über seine persönlichen Vorlieben hinwegschaut: Es ist ja kein Geheimnis, das die NPD sich nicht für Menschen wie mich einsetzt. Trotzdem kann und darf ich in Bezug auf die NPD nicht gutheißen, was ich in Bezug auf mir näher stehende Parteien ebenfalls nicht akzeptabel fände.

Veröffentlicht von

www.berlinjewish.com/

Mancherorts auch als der Rebbe von Krechzn* bekannt, heißt der Autor von "un/zugehörig" eigentlich Yoav Sapir. Er ist 5740 (auf Christlich: 1979) in Haifa, Israel, geboren und hat später lange in Jerusalem gelebt, dessen numinose Stimmung ihn anscheinend tief geprägt hat. Nebenbei hat er dort sein M.A.-Studium abgeschlossen, während dessen er sich v. a. mit dem Bild des Juden im Spielfilm der DDR befasst hat. Seit Sommer 2006 weilt er an akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Mitteleuropa: anfangs in Wien, später in Berlin und dann in Heidelberg. Nach einer Hospitanz im Bundestag arbeitet er jetzt selbstständig in Berlin als Autor, Referent und Übersetzer aus dem Hebräischen und ins Hebräische. Nebenbei bietet er auch Tours of Jewish Berlin. * krechzn (Jiddisch): stöhnen; leidenschaftlich jammern.

52 Kommentare

  1. Ach Yoav, reg dich doch nicht über den Rostocker Pastor auf. Warum nicht Leute als Spinner bezeichnen? Ob das nun braune Spinner, grüne Spinner oder gelbe Spinner sind…. Jeder spinnt auf seine Art herum… Das hält die Demokratie schon aus… Aber wehe ein Jean-Marie Le Pen macht Witze… Bei den Juden hört der Spaß dann schnell auf… Auch da gibt es genügend Spinner… 🙂

    Shalom… Irgendwie spinnen alle herum…. Hauptsache ist, man bleibt gewaltfrei und kann herzlich drüber lachen… über all die Spinner….

      • Yoav, es liegt einfach daran, so denke ich, dass insbesondere in Deutschland ein im Grunde genommen sehr latenter Nationalismus, der zum Teil nicht sehr gesund ist, vorhanden ist… Genau dieser nicht sehr gesunde, latente Nationalismus ist es, der von allen Seiten torpediert wird. In meinen Augen haben “Deutsche” es nie verstanden was “echter Patriotismus” bedeutet.. Ich weiß nicht wo es herkommt, aber Deutsche neigen sehr zu “Schwarz-Weiß-Malerei”, sie neigen zu Überheblichkeit. Ich habe hierzu meine ganz eigene Theorie, die sich in meinen Augen in der Sprache als Ausdruck des Geistes manifestiert…. Und die deutsche Sprache kann sehr aggressive Auswüchse haben… (Stichwort Stammtisch)… In meiner Zeit als Student in Frankreich habe ich Aggressivität in der Sprache nie erlebt… Die französische Sprache ist sehr feinfühlig… Überhaupt schwingt in der Sprache immer die Emotion mit… Vielleicht täusche ich mich ja, aber für mich ist es eine subjektive Wahrnehmung…

      • Ich glaube, dich mittlerweile verstanden zu haben… Kognition/ Ratio ist das Eine, emotionale Intelligenz, das Andere… Ob Richter oder andere rein “linkslastige” Intellektuelle. Zum Thema emotionale Intelligenz empfehle ich dir die Lektüre von Fritz Stemme: “Die Entdeckung der Emotionalen Intelligenz – Über die Macht unserer Gefühle”

        S.H.

      • “Jeder spinnt auf seine Art herum” – du sagst es.
        Danke für das Kompliment Yoav… habe ich verstanden… 😉

  2. Ich teile nicht Deine etwas naive Einstellung, dass sich Demokratie unbedingt darin bewährt, ihren Feinden “Respekt” zu zeigen, zumal dies es ja auch nicht tun. Konkrete Beleidigungen verbieten sich selbstverständlich, “Spinner” gehört aber noch nicht dazu.

    • Wenn eine Partei ein “Feind der Demokratie” ist, soll sie nach dem entsprechenden Rechtsvorgang verboten werden. Es kann natürlich sein, dass dieser Verdacht auf die NPD wie auch auf jede andere Partei zutrifft. Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft die eine oder andere Partei verboten wird. Bis dahin gilt aber die Unschuldsvermutung für alle legalen Parteien gleichermaßen.

      • Hallo Yoav,

        Verfassungsfeindlichkeit reicht für ein Verbot nicht aus:

        „Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“

        http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienverbot

        Es gilt hier m. E. auch nicht die Unschuldsvermutung, es geht nicht um einen Strafprozess. Sich als Bürger oder Präsident ein Bild von der NPD zu machen, ist “politische Willensbildung”. Da gibt es keine “Unschuldsvermutung”, was nicht bedeutet, dass man über politische Geger alles behaupten darf.
        Der Fall scheint bei der NPD ziemlich klar zu sein:
        Holger Apel über die NPD:
        „ die das politische System in der BRD bis auf die Wurzel bekämpft, auch die Wurzel abnimmt. Ja, liebe Freunde, wir sind stolz darauf, dass wir alljährlich in den bundesdeutschen Verfassungsberichten stehen und dort als feindlich, verfassungsfeindlich, gegen dieses System gerichtet genannt sind. Jawohl, wir sind verfassungsfeindlich.“
        http://de.wikipedia.org/wiki/NPD#Allgemeine_Inhalte

        Aber ich bin kein Jurist. Das Urteil zur “Spinner”-Äußerung besagt auch nicht, dass dies nun jeder sagen soll oder darf. Es bezieht sich nur auf den Bundespräsidenten. Dabei wurde auch der Kontext berücksichtigt, Gauck hat es zu Schülern gesagt und sich gewissermaßen etwas ihrem Sprachgebrauch angepasst. Vielleicht wäre ein andere ausdruck passender gewesen. Das Verfassungsgericht stellt es aber dem Verantwortungsgefühl des Bundespräsidenten anheim, dass dies nicht der übliche Ton in der politischen Debatte wird. Alles andere hätte bedeutet, dem Bundespräsidenten eine politisch-korrekten Maulkorb zu verpassen. Die NPD hätte sich dagegen damit gebrüstet, dass man sie nicht ungestraft Spinner nennen darf.

        Und wie gesagt, Respekt bekommt, wer Respekt verdient.

        Hier noch etwas zur “wehrhaften Demokratie”:
        http://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie

        • Ja, das verstehe ich schon, aber ein Bundespräsident ist kein normaler Bürger (wir dürfen die Anhänger aller Parteien als Spinner bezeichnen). Und ja, er hat einen Maulkorb, der dem Amt innewohnt.

  3. Dass man allen legalen Parteien den gleichen Respekt entgegebringen muss, finde ich nicht unbedingt. Grund: Parteien verbieten ist problematisch. Die jetzigen Parteianhänger könnten nach dem Verbot aus dem Untergrund operieren. Darum kann es durchaus eine Partei von Spinnern geben. Eine Partei nämlich, die am Rande der Legalität operiert und die man mehr aus taktischen Gründen nicht verbietet.
    Trotzdem ist es nicht unbedingt klug die Spinner als Spinner zu bezeichnen.

  4. [blockquote]dass eine Partei entweder legal ist oder nicht[/blockquote]
    Thema verfehlt, setzen 6. In der Spinner-debatte gehts nirgends um irgendeine Legalität, sondern um das was der Grüssaugust sagen darf und was nicht.
    Dass dann irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Kommentare bzgl. Juden kommen (und obendrein durch unkritischen Kommentar-kommentar geehrt): herzlichen Glückwunsch!
    Ich begrüsse die Geschichte, da es auf lange Sicht die Meinungsfreiheit erweitern wird. Man wird auf lange Sicht möglicherweise die Verräterpartei eine Verräterpartei nennen dürfen und das ganze andere korrupte Geschmeiss auch als korruptes Geschmeiss. Nazis als Nazis, Antisemiten als Antisemiten und religiöse Affen als religiöse Affen.

    Wie da jetzt irgendwelche Juden in New York und sonstwo in die Diskussion reinpassen, nunja. Die sind auch religiös.
    Also:
    Juden raus aus Teheran!

  5. Zu dieser interessanten Analogie des “korrupten Geschmeiß”: “Nazis als Nazis, Antisemiten als Antisemiten und religiöse Affen als religiöse Affen.”; da gibt es eine Szene in Monty Phytons “Das Leben des Brian”. Die wurde zu der Zeit, als der Film entstand aufgrund der brisanten Lage in Israel aus “political correctness” herausgeschnitten… ich finde die Szene höchst amüsant…. hier zu sehen (fällt unter Freiheit der Kunst, ähnlich der Mohammed-Karrikaturen, oder wie war das gleich?);

    http://www.youtube.com/watch?v=h1dZ0YddG7w

    P.S.: Dem Vorkommentator sei gesagt, dass nicht alle Juden religiös sind und schon gar nicht die Mehrheit, die sich in New York “umtummelt”, genauso wenig wie alle Deutschen religiös sind…aber das scheint für so manch einen Zeitgenossen in diesen Breiten nicht so ganz einzuleuchten. Yoav kann hoffentlich auch drüber lachen… Ein Hoch auf alle Spinnner… solange Sie mir nicht meine gute Laune verderben und unqualifiziert rumpöbeln oder gar morden…

    P.P.S.: Yoav wollte hier meines Erachtens einfach mitteilen, dass es keiner richterlichen Entscheidung bedarf, dass Herr Gauck generell seine (politische) Meinung äußert, schon gar nicht über rechte Spinner. Er könnte aber auch in Analogie etwas über linke Spinner sagen…. das tut er mit Verlaub nicht…

    Wobei der Ausdruck Spinner sehr unqualifiziert ist, da substanzlos ohne jegliche Konkretisierung was die Spinnerei ausmacht… Bei den Morden der NSU hört die Spinnerei dann allerdings auf. Der Zynismus in der politischen Praxis fängt hier bekanntlich erst an… da hat 10 Jahre lang keiner was von mitbekommen, von diesen tatkräftigen Spinnern…

    S.H.

  6. dieser ansatz trifft genau.nicht der pastorale quatschkopf und selbstdarsteller ist das bedrohliche,sondern der zustand der rechtssprechung auf vielen gebieten und nun auch
    erschreckender weise demonstriert von parteilichen,juristisches denken in den müll-
    eimer tretenden repräsentanten des höchsten deutschen gerichts.eine wahre schande!

    • “Nicht Mangel an Geist, sondern ein Geist*, der sich ununterbrochen selbst gegenwärtig ist, eine Ausgeglichenheit gegen die nichts und niemand ankommt. Die Menschen reden, die Karawane zieht vorüber: Die Dummheit erkennt man an jenem ruhigen Fortschreiten eines Wesens, das Worte von aussen weder ablenken noch berühren können. Sie ist nicht das Gegenteil der Intelligenz, sondern jene Form der Intellektualität, die alles auf ihr eigenes Maß zurechtstutzt und jeden Anfang in einem vertrauten Vorgang auflöst. Der Dummheit ist nichts menschliches jemals fremd; die macht – über die Lächerlichkeit hinaus – ihre unerschütterliche Kraft und ihre mögliche Grausamkeit aus.” (Alain Finkielkraut) *Zeitgeist / Bewußtsein

      All die multischizophren-funktionale Dummheit, erwächst im “Recht des Stärkeren” der westlichen Welt- und “Werteordnung” einer hierarchiesch-“individualbewußten” Bildung zu Suppenkaspermentalität auf Schuld- und Sündenbocksuche, für den nun “freiheitlichen” Wettbewerb um “Wer soll das bezahlen?” und “Arbeit macht frei” – das macht dann sehr viele Wahrheiten, wo es bei genauer Betrachtung nur eine gibt! 😉

  7. Der Kreislauf des Faschismus ist immernoch und überall, solange wie der geistige Stillstand seit der “Vertreibung aus dem Paradies” eben währt – das Urteil ist sozusagen vorrauseilender Gehorsam, denn da wird sicher noch mehr und schlimmere einseitige “Spinnerei” / Heuchelei kommen!!!

    • Wenn man die Sachlage mit dem Verständnis der systematischen Bewußtseinsbetäubung im geistigen Stillstand betrachtet, könnte man meinen der Bundespräsident ist auch nur ein Versager der nicht erfasst für was er steht und geht, indem er ein tragisch-logisches Symptom dieser kreislaufenden Welt- und “Werteordnung” als Spinnerei abtut. Doch in der ignoranten Arroganz dieses Systems von Ausbeutung und Unterdrückung, wo die Konfusion durch Überproduktion von systemrationalen Komunikationsmüll den Erfolg der Heuchelei bringt, ist er wohl viel mehr nicht nur ganz auf der Höhe des Zeitgeistes und somit gnadenlos verachtenswert – eine Hierarchie der Dummheit, die sehr viel besser mit Verkommenheit in Unwahrheit zu bezeichnen ist!

  8. Die NPD ist eine Gruppe von Spinnern. Punkt.
    Das darf ich sagen. Selbstverständlich darf ich das sagen. Aber ich bin eben auch nicht Bundespräsident, für den ein parteipolitisches Neutralitätsgebot gilt!
    Yoav Sapir hat die Argumente klar herausgearbeitet, weshalb die Richter ein Fehlurteil gesprochen haben. Unser -überforderter- Bundespräsident ist eben keine Person wie jeder andere.

    • Nein, unser Bundespräsident ist nicht verpflichtet, verfassungsfeindlichen Parteien gegenüber neutral zu sein, er hat einen Eid auf die Verfassung geschworen. Er hat unsere demokratische Ordnung auch zu verteidigen. Bleibt also nur die Frage der Wortwahl, ob “Spinner” vielleicht zu grob und beleidigend war. Wäre “realitätsferne, antidemokratische Ideologen” in einer Schule angemessener gewesen?

      “Im Grundgesetz ist eine etwaige parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten nicht festgeschrieben, jedoch ist eine eher überparteiliche Amtsführung Tradition.”
      http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)

      Wer will, kann sich das ganze Urteil durchlesen:
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20140610_2bve000413.html

      Auszüge:
      “Den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland entspricht es, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 – 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 95 m.w.N.). Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für die Amtsausübung. Insbesondere ist der Bundespräsident nicht etwa, wie die Antragstellerin meint, von Rechts wegen gehalten, seinen Äußerungen stets eine umfassende und nachvollziehbare Abwägung zugrunde zu legen und darüber in seinen Verlautbarungen Rechenschaft zu geben.”

      “Gehen Risiken und Gefahren nach Einschätzung des Bundespräsidenten von einer bestimmten politischen Partei aus, ist er nicht gehindert, die von ihm erkannten Zusammenhänge zum Gegenstand seiner öffentlichen Äußerungen zu machen. Dem steht die verfassungsrechtliche Erwartung nicht entgegen, dass der Bundespräsident – insbesondere zu Wahlkampfzeiten – eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (oben Rn. 25), weil mit ihr nicht die Vorstellung eines politisch indifferenten Amtswalters verbunden ist. Äußerungen des Bundespräsidenten sind dabei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind.”

      • Mit anderen Worten würdest du es ebenfalls für akzeptabel halten, wenn ein Bundespräsident die Anhänger der SPD als Spinner bezeichnen würde (weil sie in seinen Augen eben die Kriterien dafür erfüllen)?

        • Die SPD ist nicht verfassungsfeindlich eingestellt, das hängt nicht von einer individuellen Beurteilung ab.
          Im Urteil steht deutlich, dass der Bundespräsident nicht willkürlich Kritik an Parteien üben darf, wegen der von ihm erwarteten Neutralität.
          Es steht doch in der verlinkten Passage aus dem Urteil und in anderen Passagen des Urteils.

          • Erstens hat “Spinner” nichts mit angeblicher oder tatsächlicher Verfassungsfeindlichkeit zu tun. Zweitens ist das eine Wahrnehmungssache. Die Frage ist nicht “darf ein Bundespräsident die Anhänger einer Partei als Spinner beschimpfen?”, sondern: Darf ein Bundespräsident überhaupt Bürger bzw. eine Gruppe von Bürgern, in deren Dienst er steht, aus politischen Gründen als Spinner beschimpfen?

  9. Ischt schon mal woanders per WebLog-Artikel vorab verwurstet worden:
    -> http://scienceblogs.de/mathlog/2013/09/17/spinner-und-die-politische-korrektheit
    -> http://scienceblogs.de/mathlog/2013/09/17/spinner-und-die-politische-korrektheit/#comment-12491

    Der oben verwiesene Wikipedia-Artikel wurde nach dem Urteil bereits angepasst.

    Hier das Urteil:
    -> https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20140610_2bve000413.html (vom Schreiber dieser Zeilen hervorgehobene Stelle: ‘Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als „Spinner“ – neben derjenigen als „Ideologen“ und „Fanatiker“ – als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale – nationalistische und antidemokratische – Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).’

    Dem Schreiber dieser Zeilen scheint es OK Gauck auch parteipolitische Meinung vertreten zu lassen, schlecht ist die Unterscheidung zwischen Gruppen, die ‘Spinner’ genannt werden dürfen, und anderen. Die SED-Nachfolgepartei hätte anzunehmenderweise nicht verfassungsrechtlich abgesegnet derart genannt werden dürfen.

    MFG
    Dr. W

  10. Ich lasse diesen Text ein weiteres Beispiel dafür sein, wie man demokratische Grundprinzipien achtet und über seine persönlichen Vorlieben hinwegschaut: Es ist ja kein Geheimnis, das die NPD sich nicht für Menschen wie mich einsetzt.

    Nicht ganz klar, Sie werden ja von streng linker Seite als nationalistischer Jude geführt, ein Webverweis soll jene Meinung an dieser Stelle nicht aufwerten, zudem ist bspw. Peter Marx als Jude bezeichnet worden und die Nationalzeitung griff oder greift auch gerne auf Meinung von Juden zurück, auf den Sohn von Yehudi Menuhin beispielsweise. Mahler, der Horst, scheint sich mit Gilad Atzmon angefreundet zu haben.
    Insofern ist das Ihrem Kommentatorenfreund nicht ganz klar. – Sind national sozialistische Juden denkbar?

    Trotzdem kann und darf ich in Bezug auf die NPD nicht gutheißen, was ich in Bezug auf mir näher stehende Parteien ebenfalls nicht akzeptabel fände.

    Diese Partei sollte am besten bei klarer Datenlage verboten werden, es muss hier von staatlich bezahlten Informanten weggekommen werden, das ist kein Zustand. – Die Ziele scheinen klar verfassungswidrig zu sein.

    MFG + SCNR
    Dr. W

    • Man sollte zwischen nationalen Interpretationen von Sozialismus einerseits und dem spezifischen Phänomen des deutschen “Nationalsozialismus” andererseits unterscheiden, auch wenn Letzteres sicherlich viel mit dem Ersteren zu tun hatte.

      • War, wie oben angedeutet, eher eine “Nerv-Frage”, natürlich sind auch national-sozialistische Juden oder “Juden” denkbar, es gibt wohl in Israel eine dbzgl. Beleglage, Einwanderer aus dem slawischen Raum betreffend,
        MFG
        Dr. W (der für Ihre Geduld dankt, btw: die unterschiedlichen Sichten zur Historisierung von Ereignissen, die aus Sicht Ihres Kommentatorenfreundes am besten nicht psychologisierend erfolgt, bspw. das angeblich Banale des Böse betreffend, sorgt auch nicht mehr für Aufregung, gell – der zudem seit Langem Ihre Suche nach Richtigkeit goutiert)

      • Der nationale Sozialismus steht / stand, wie der Nationalsozialismus, immer im, nun “freiheitlichen”, Wettbewerb um …, das war und ist immer spezifisch und niemals ein Phänomen – der Sinn des Lebens: Die bewußtseinsentwickelnde Fusion der Kräfte des Geistes der “Gott” ist, von dem wir alle im SELBEN Maß durchströmt sind, für einen “gottgefälligen” Verstand von menschenwürdiger Vernunft, “… wie im Himmel all so auf Erden …”!!

        Ein Kreislauf des geistigen Stillstandes und seiner spezifisch-spalterischen Symptomatik ist absolut vorhersehbar, aber niemals unüberwindbar!

        Einen “Himmel” für erfolgreiche und “brave” Bürger der Hierarchie von und zu … gibt es ganz sicher nicht. 🙂

  11. Yoav Sapir:
    “Erstens hat “Spinner” nichts mit angeblicher oder tatsächlicher Verfassungsfeindlichkeit zu tun. Zweitens ist das eine Wahrnehmungssache.”

    Natürlich ist “Spinner” kein Synonym für Verfassungsfeindlichkeit. Das wäre ein Kurzschluss der Diskussion und eine Fehlinterpretation meiner Aussage. Es kommt auf den Kontext der Wortverwendung an, steht auch im Urteil.
    Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und die Nichtverfassungsfeindlichkeit der SPD ist keine Sache der Wahrnehmung!
    Der Webbaer hats noch mal gut zusammengefasst.

    “Darf ein Bundespräsident überhaupt Bürger bzw. eine Gruppe von Bürgern, in deren Dienst er steht, aus politischen Gründen als Spinner beschimpfen?”

    Er steht nicht im Dienst der NPD, als Mitglieder der NPD hat er sie als “Spinner” bezeichnet. Das war vielleicht keine perfekte Wortwahl, ist aber nicht justiziabel.
    Wenn Gauck jetzt jeden, der ihm persönlich oder politisch nicht passt, als “Spinner” bezeichnen würde, könnte man zu recht an seiner Amtseignung zweifeln. Tut er aber nicht.

  12. Die hiesige kommentatorische Lage, die der Schreiber dieser Zeilen eher im Abgang notiert, ist witzig bis besorgniserregend, irgendwie scheinen die Demokratie und aufklärerisches Denken nicht, dezent formuliert: umfänglich, angekommen zu sein, auf diese Lage bezogen oder auch allgemein auf die bundesdeutsche, mit anderen Ausläufern.
    Wenn eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist qua Datenlage zu reagieren, Befindlichkeit und Ad hoc-Denken dürfen dann gerne zu Hause bleiben.

    Es wäre schon gut dann einfach zu verbieten, womöglich stehen hier Ängste entgegen, weil der bundesdeutsche Staat durch Finanzierung mittätig geworden ist, national-sozialistisch finanziertes Bemühen bei den sogenannten Döner-Morden (“NSU”) lange Zeit ausschloss – und auch nicht in international sozialistisch-extremistisches Vorgehen gehen will, dort nicht herumstochern will, denn dort könnten womöglich welche böse werden. Aber nicht nur dort.

    MFG
    Dr. W (der diese Verhandlungsmasse aus den Siebzigern kennt, die RAF durfte bspw. lange Zeit nicht als streng sozialistisch bezeichnet werden. denn sie war gefährlich; Helmut Schmidt und witzigerweise auch Dr. Kohl sprachen denn, im Rahmen einer anzunehmenden Regelung, von ‘verbrecherischem Verhalten’ Einzelner und von bestimmten Gruppen, die aber nichts, auch gar nichts mit dem Sozialismus zu tun hatten, mit dem angeblich richtig verstandenen)

  13. @ Yoav Sapir .

    Zur Frage:

    »Darf ein Bundespräsident überhaupt Bürger bzw. eine Gruppe von Bürgern, in deren Dienst er steht, aus politischen Gründen als Spinner beschimpfen? «

    Eine bestimmte Gruppe von Leuten („Bürger“) mit dem Schimpfwort „Spinner“ zu belegen, ist nach meinem Empfinden nicht das Gleiche wie diese Leute zu „beschimpfen“. Zudem gibt es Situationen oder Leute, da wäre die Bezeichnung „Spinner“ noch als verharmlosend zu werten.

    Mir ist Joachim Gauck auch nicht sonderlich sympathisch, und was die Richterschaft angeht, bin ich inzwischen auch ziemlich desillusioniert. Aber in diesem Falle haben die Karlsruher Richter wohl alles richtig gemacht. Ein Bundespräsident darf nicht nur, sondern er sollte bei verfassungsfeindlichen und rassistischen Bestrebungen unbedingt Klartext reden. Wenn er „Spinner“ meint, dann sollte er das auch so sagen, und nicht das Gemeinte durch irgendwelche Wendungen höflich umschreiben.

    • Aber in diesem Falle haben die Karlsruher Richter wohl alles richtig gemacht. Ein Bundespräsident darf nicht nur, sondern er sollte bei verfassungsfeindlichen und rassistischen Bestrebungen unbedingt Klartext reden.

      Die genannte Richterschaft hat insofern ‘alles richtig gemacht’, dass sie verfassungsnah erläutert hat, wann wer wen beschimpfen darf, zumindest auf den Bundespräsidenten und auf seine Meinungsäußerung bezogen.
      Nur mal so zum Vergleich:
      -> http://www.merkur-online.de/lokales/fuerstenfeldbruck/landkreis/polizist-beleidigt-sie-spinner-kostet-1600-euro-469896.html

      Im Hintergrund lauert natürlich das bekannte bundesdeutsche Problem mit der freien Meinungsäußerung, die rechtlich “ein wenig” anders verwaltet wird, als eine aufgeklärte Kraft vielleicht annehmen würde.

      MFG
      Dr. W

  14. Das Urteil bekräftigt den Zynismus, die Heuchelei, aber vor allem die systemrationale MENSCHENVERACHTUNG, zum Wohle der Profitler dieses Systems – der “Rest der Welt”, alles Spinner, wenn sie sich mit der “Sozial”- und “Entwicklungshilfe” / dem Tititainment nicht zufrieden geben! 😉

  15. Ist ja nett, dann kann also jetzt vollkommen legal jemanden als “Spinner” bezeichnen. Wenn dass der Herr Bundespräsdent kann, kann das wohl auch der normale Bürger.

    • Das Urteil ist ein “Spezialurteil”, das nicht jeden verstandesmäßig erreicht bzw. zur Kritik einlädt, es wirkt maßgeschneidert und beispringend.

      Davon unabhängig ist ‘Spinner’ erkennbar freie Meinungsäußerung, also keine Beleidigung, wurde nur von der bundesdeutschen Rechtssprechung, die hier wahlfrei mit Listen arbeitet, zu einer erklärt, vgl. :
      -> http://www.duden.de/rechtschreibung/Spinner

      Auch bspw. ‘Weber’ oder ‘Webbaer’ könnte in diesem Sinne zur Beleidigung erklärt werden.

      MFG
      Dr. W

  16. aus den überlegungen vieler kommentatoren spricht die merkwürdige ansicht,es gäbe
    “gute”beschimpfungen(gegen alles,was mit dem 3.reich zu tun hat oder zu tun haben s c h e i n t ;oder alles, was sie,die kommentatoren, zusammen mit den medien als verdächtig
    beurteilen) im gegensatz zu “bösen” beschimpfungen,die sich gegen vertreter political korrekter
    ansichten richten.das ist genauso falsch,wie die einteilung in “gute”folter,wie die amerikaner sie
    schamlos und selbstgerecht anwenden und “böse” folter,wie sie andere praktizieren.
    solche wertungen haben in urteilen nichts zu suchen.aber dies ist kein einzelfall sondern in unter-
    schiedlicher ausprägung symptom einer gesinnungsrechtssprechung in deutschland.noch geläufig?

  17. Es ist nicht viel mehr als eine Stilfrage. Von einem Bundespräsidenten wird eine überparteiliche Objektivität erwartet. Kritik, auch an den etablierten Parteien, ist nicht grundsätzlich tabu. Die Kritik sollte allerdings in eher diplomatischer Sprache geäussert werden. So zumindest wird es erwartet.

    Anstatt die NPDler schlicht als Spinner zu titulieren, hätte er darauf hinweisen können, dass kein allgemeiner Konsens darüber besteht, ob die NPD erlaubt oder verboten sein sollte und er selbst die politischen Positionen der NPD “sehr kritisch” und “sehr problematisch” erachte. Sowas in der Art und Weise. Diplomatisch, staatsmännisch bundespräsidial.

  18. Schon lustig, sonst wird doch gerade hier auf diesem Blog immer soviel über Meinungsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung (selbst wenn es um Themen wie Holocaustleugnung etc. geht) und dergleichen geredet und geschrieben. Jetzt hat halt auch unserer Bundespräsident mal vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, wo ist das Problem?

      • Dennoch einmal ausschnittsweise ein Teil der webverwiesenen Nachricht:


        Obwohl der Mann alles abstritt, glaubte das Gericht dem Polizisten (26). Denn: „Es ist unwahrscheinlich, dass die Polizisten lügen“, sagte der Richter am Landgericht München II. „Das wäre Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger. Sie würden hochkant aus dem Dienst fliegen.“

        Der Gröbenzeller (49) dagegen beteuert, nur “So eine Spinnerei” gesagt zu haben. Der Polizist in zivil habe sich nicht ausgewiesen, zudem sei Faschingszeit gewesen. Der Polizist dagegen beteuerte, seinen Ausweis sehr wohl gezeigt zu haben.

        Ein junger 26-jähriger in Zivil auftretender Polizist gerät mit jemandem aneinander, der ihn, wie festgestellt oder “festgestellt” worden ist, bei einer Faschingsveranstaltung als ‘Spinner’ bezeichnete.

        Keine Zeugen, abär €1,6k an die Staatskasse.

        MFG
        Dr. W (der hier aber keine Zweitthemen aufmachen mochte, nur die Schwere der rechtlich relevanten Beleidigung hervorheben wollte – ein vergleichbares Ereignis (mit einem “Polizisten in zivil”) ist dem Schreiber dieser Zeilen von dritter Seite ebenfalls bekannt)

      • Freie Meinungsäußerung und Beleidigung ist nicht dasselbe.

        Am Rande notiert: Die Aufklärer oder Gründerväter in den Staaten haben diese Unterscheidung aus Sicht Ihres Kommentatorenfreundes dadurch sehr schön herausgearbeitet, dass sie sie nicht vorgenommen haben und den Staat in einem sogenannten Amendment von der Bearbeitung dessen befreit haben, was Beleidigung eigentlich ist. – Es können natürlich auch Listen geführt werden, lol.
        MFG
        Dr. W

  19. Mich würde ja mal interessieren, ob einer der Disputanten hier sich die Mühe gemacht hat, das Urteil zu lesen.
    Wenn sich die NPD beleidigt fühlt, kann sie das ganz normal zur Anzeige bringen, aber bitte nicht beim Verfassunggericht.
    Auch im Falle einer gewöhnlichen Beleidigung hängt es von dem Kontext, ob der Ausdruck als Beleidigung gewertet werden kann. Eine Wortliste reicht da nicht. Ein Gericht wird die NPD dann vermutlich darauf hinweisen, dass sie sich nicht so haben soll, denn ihre Weltanschauung ist vielfach diffamierender als der Ausdruck “Spinner”, höchst wahrscheinlich auch ihr Sprachgebrauch.

    • Gefühlsmässig geht das in die richtige Richtung. Aber es macht schon einen Unterschied ob der Bundespräsident in einer seiner Reden ab Blatt von Spinnern spricht oder ob er “Spinner” ins Mikrofon ruft weil er von den “Spinnern” in seiner Rede gestört wird.

  20. Joachim Gauck, der Spinner?

    Würde man das Fragezeichen durch ein Ausrufezeichen ersetzen, dürfte der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt sein.

    Aber die allgemeine Rede von linken, grünen, rechten oder sonstigen Spinnern fällt klarerweise unter das Recht auf Meinungsfreiheit.

    Ich frage mich, woran es liegt, dass manche diesen Unterschied im Falle Gaucks nicht wahrhaben wollen.

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