Wenn Straftaten nach Videoüberwachung ansteigen …

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Wenn Straftaten nach Videoüberwachung ansteigen …
Über den Nutzen der bildlichen Überwachung des öffentlichen Raumes

Kameras gehören mittlerweile zum gewohnten Stadtbild; die Überwachung des öffentlichen Raumes wird zur Selbstverständlichkeit. Nach dem versuchten Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof will die Deutsche Bahn die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. Konzernchef Grube sagte der “Bild am Sonntag”, er wolle mehr Video-Aufzeichnungen an Bahnhöfen [1]. 

Die Forderung von Grube ist verständlich. Der Tatort in Bonn wurde nicht flächendeckend videoüberwacht oder die Bilder wurden nicht gespeichert, es konnten nur schemenhafte Aufnahmen der Täter sichergestellt werden, die in einem Burger-Restaurant in der Nähe aufgezeichnet wurden. Das Unternehmen Bahn wirkte blamiert, weil es den Ermittlern nicht mit eigenem Videomaterial helfen konnte. Der Bundesgrenzschutz sah ebenfalls schlecht aus, weil er keine eigenen Kameras betrieb sondern sich auf die Videoüberwachung der Bahn verlassen hatte.

Piktogramm Videokamera

Die nach dem gescheiterten Anschlag erneut angestoßene Debatte verläuft nach üblichem Muster: Sicherheitspolitiker (so lassen sie sich gerne öffentlich bezeichnen) fordern eine Ausweitung der Videoüberwachung, um Straftaten aufklären zu können und potentielle Straftäter abzuschrecken. Datenschützer verweisen auf die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung des öffentlichen Raumes und lehnen eine Ausweitung ab. Eindimensionale Diskussionen ersetzen jedoch keine politische Debatte. Die Frage, wie weit die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes gehen sollte, ist vielschichtiger. Es gibt einige technische Entwicklungen aus jüngerer Zeit, deren Berücksichtigung die Debatte bereichern könnte, zudem wäre es hilfreich, eine Bestandsaufnahme belastbarer Erkenntnisse durchzuführen: Was wissen wir heute über die Wirksamkeit von Videoüberwachung, welche unbeantworteten Fragen sollten untersucht werden?

Videoüberwachung ist nicht gleich Videoüberwachung!

Zunächst ist hier zwischen Technologien und Überwachungsabsichten zu unterscheiden: Closed Circuit Television (CCTV) sind Videoüberwachungsanlagen, die Bilder auf eine begrenzte Zahl entfernter Monitore übertragen. Solche Monitore sind oft in Pförtnerbüros oder Alarmzentralen aufgestellt. Im Vordergrund steht hier nicht die Aufzeichnung der Bildinformation sondern die Möglichkeit, Livebilder einzusehen und in Gefahrensituationen schnell reagieren zu können. Die Bildübertragung und Aufzeichnung kann hier noch analog (und oft in eher schlechter Qualität) erfolgen, moderne Anlagen übertragen die Bilder digital und bieten zusätzliche Funktionen wie z. B. Bewegungserkennung oder motorgesteuerte Ausrichtung und das „Hineinzoomen“ über ein fernsteuerbares Objektiv, so dass die Monitore möglichst die Orte zeigen, bei denen verdächtige Aktivität herrscht. Die Systeme sind generell zur Kriminalprävention und zur Aktivierung von Einsatzkräften bestimmt, sie können ein Sicherheitsgefühl verstärken, wenn die überwachten Personen den Eindruck gewinnen, dass Sicherheitskräfte im Notfall etwas bemerken und rasch zum Einsatz kommen. Die Akzeptanz der Videoüberwachung öffentlicher Räume ist in der Bevölkerung recht hoch. 

Videoüberwachung mit digitaler Aufzeichnung findet jedoch oft ohne gleichzeitiges Monitoring des Bildmaterials statt. Die Bildinformation wird dann nur übertragen und zentral gespeichert, ein Anschauen auf einem Monitor findet nicht oder höchstens zufällig statt, weil ausreichendes Personal nicht bereitgestellt wird. Das Ziel einer solchen Überwachung (sofern es überhaupt klar definiert wird) ist dann in der erleichterten Täteridentifizierung und Strafverfolgung anzusiedeln. Eine Kriminalprävention findet hierbei indirekt statt, sofern die potentiellen Täter eine Identifizierung fürchten bzw. nicht über die Natur der Anlage orientiert sind und sich beobachtet fühlen. Die abschreckende Wirkung der Videoüberwachung ist jedoch schwierig zu messen, weil Verdrängungsaspekte berücksichtigt werden müssen und nicht jede Form der Kriminalität von äußeren Umständen beeinflusst wird. Die Tatsache, dass verstörende Videoaufnahmen von Gewalttätern gezeigt werden, die gegen den Kopf von am Boden liegenden Personen treten, ist eher als Beleg anzusehen, dass stark betrunkene Gewalttäter sich hier irrational verhalten und das Entdeckungsrisiko ihrer Tat nicht abwägen. Im Bereich von Diebstählen in Kaufhäusern zeigt die Videoüberwachung eine gewisse Wirkung, kann aber diese Form der Kriminalität nicht wesentlich zurückdrängen.

Tatsächliche und mutmaßliche Erfolge der Videoüberwachung

Parkhausdelikte: Der kriminalpräventive Effekt von Videoüberwachung in Parkhäusern ist mehrfach nachgewiesen worden (offen blieb jedoch in der Regel die Frage der Verdrängung der Kriminalität in andere Parkhäuser). Insbesondere wenn die Videoüberwachung mit weiteren Maßnahmen kombiniert wurde (verbesserte Beleuchtung, personelle Ausstattung), konnte die Zahl der Diebstähle aus PKWs deutlich reduziert werden. Die Ergebnisse stammen überwiegend aus Großbritannien; eine Übertragung auf deutsche Verhältnisse erscheint bei dieser Deliktart aber sinnvoll. 

Diebstähle und Körperverletzung: Deutsche Studien anlässlich von Pilotprojekten zeigen gewisse Erfolge bei der Prävention von Fahrraddiebstählen [2], eine Wirkung bei Körperverletzung  entzieht sich der Nachweisbarkeit. Unabhängige Studien mit hoher Datenqualität sind eher die Ausnahme [3], oft können nur dürre Zahlenwerke (Vorher-Nachher-Statistik ohne Vergleichswerte und ohne Signifikanzaussagen) oder anekdotische Fallberichte (wie die Festnahme der Kofferbomber 2006) der Polizeibehörden, die die Überwachungsmaßnahme selbst initiiert haben, herangezogen werden, teilweise mit überraschenden Ergebnissen: Die Innenbehörde der Stadt Hamburg ermittelte einen Anstieg (!) von 75% bei Körperverletzungsdelikten im videoüberwachten Teil der Reeperbahn über einen Zeitraum von drei Jahren nach Beginn der Überwachung. Hier zeigen sich methodische Herausforderungen: Die Videoüberwachung kann dazu führen, dass mehr Straftaten erfasst werden, wodurch eine kriminalpräventive Wirkung (sofern vorhanden) statistisch aufgehoben wird. Die öffentlichkeitswirksame Bekanntgabe der Videoüberwachung in Problembezirken führt bereits vor dem eigentlichen Beginn der technischen Maßnahme zur Verlagerung, weswegen Vergleichswerte schwierig zu bestimmen sind. [4] 

Drogen: Ein deutlicher Rückgang wurde bei der untersuchten Reeperbahn-Maßnahme im Bereich der Betäubungsmitteldelikte verzeichnet, ähnliche Ergebnisse liegen aus den Vereinigten Staaten vor; eine positive Wirkung auf den Drogenkonsum und –Handel, die über die Verlagerung auf Seitenstraßen hinausgeht, ist jedoch kaum anzunehmen. Über den tatsächlichen Nutzen der Überwachung kann daher nur gemutmaßt werden, was Sicherheitspolitiker jedoch nicht an einer positiven öffentlichen Bewertung der Maßnahme hindert.

“Angst-Räume”: Die Beseitigung von Angst-Räumen in Stadtgebieten (z. B. dunkle Unterführungen, Tiefbahnhöfe) kann mit gut sichtbarer Videoüberwachung in Verbindung mit anderen Maßnahmen (Notrufknöpfe, Müllbeseitigung, Beleuchtung, Streifengänge) gelingen und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur erhöhen. Inwieweit hier die Videoüberwachung selbst einen wesentlichen Anteil zur Sicherheit (oder zum Sicherheitsgefühl) beiträgt oder einfach “dazu gehört”, bleibt festzustellen.

Kosteneffizienz: In Großbritannien konnte gemäß einem internen Report der Sicherheitsbehörden im Jahre 2008 nur eine (!) aufgeklärte Straftat pro tausend Kameras in der Londoner City verzeichnet werden. [5] Hier drängt sich die Frage auf, ob eine Investition in personelle Ressourcen (z. B. uniformierte Sicherheitskräfte in den überwachten Bereichen) nicht effizienter ist, wenn die Investitions- und Wartungskosten von tausend Kameras die Finanzierung einer Polizistenstelle überschreiten und wir mit begrenztem Optimismus davon ausgehen, dass ein Streifenpolizist pro Jahr mehr als eine Straftat verhindert bzw. aufklärt.

PKS_Abb
Abb. 1 Diebstahlstatistik (Quelle: Poliz. Kriminalstatistik, 2011)

Sicherheitsgefühl: Eine weitere Schwierigkeit bei der Feststellung des Nutzens liegt im glücklichen Umstand begründet, dass die polizeiliche Kriminalstatistik seit Jahren einen Rückgang bei den Delikten Mord / Totschlag, Raub, schwere Körperverletzung, Ladendiebstahl, Fahrzeugdiebstahl und Sachbeschädigung aufweist. [6] Eine Ausweitung der Videoüberwachung ist daher eher einem ansteigenden Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung geschuldet als tatsächlich vorhandenen Bedrohungen (siehe Abb. 1). Eine Wirksamkeit der Überwachung sollte daher fokussiert auf eine Verstärkung des Sicherheitsgefühls hin bewertet werden, denn eine präventive Wirkung wird angesichts der Kriminalstatistik nicht benötigt. Leider weisen jedoch diesbezügliche Untersuchungsergebnisse darauf hin, dass Menschen sich zum Teil unsicherer fühlen, wenn sie videoüberwacht werden, weil sie eine offensichtlich videoüberwachte Gegend als gefährlich ansehen. Spektakuläre Aufzeichnungen von schweren Körperverletzungen führen unweigerlich zu einem starken Anstieg des Unsicherheitsgefühls, wodurch ein Regelkreis begründet wird, der als simples Erklärungsmodell für die überbordende Ausweitung der Videoüberwachung in Großbritannien und in den USA herangezogen werden kann (siehe Abb. 2), aber mangels verlässlicher Daten auch nicht als erwiesen gilt.

Regelkreis
Abb. 2: Regelkreis

Eingriffe in Datenschutz aufgrund der Videoüberwachung

Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Private (z. B. Parkhäuser, Banken) ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Das Bundespolizeigesetz erlaubt es zudem der Bundespolizei, Bahnhöfe, Bahnsteige und Gleisanlagen zu überwachen, wobei in erster Linie auf eine Speicherung der Bilder (für bis zu 30 Tage) abgezielt wird. Öffentliche Plätze in Städten können durch Polizeibehörden überwacht werden, sofern die Bundesländer entsprechende polizeigesetzliche Regelungen getroffen haben.

Die Ansicht, dass Videoüberwachung auf Plätzen und Bahnhöfen grundsätzlich “erlaubt” ist oder von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird, sollte jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Qualität der Überwachung und damit der Eingriff in die Privatsphäre sehr unterschiedlich sein können. Hochauflösende Kamerabilder, die algorithmisch ausgewertet werden, bieten tiefe Einblicke, wie aktuelle Forschungs- und Pilotprojekte aufzeigen:

  • Automatische Gesichtserkennung und damit eine Verfolgung von Personen über mehrere überwachte Bereiche hinweg
  • Erkennung von Nummernschildern oder Barcodes / QR-Codes mit einem automatischen Abgleich von Datenbanken während der Videoüberwachung
  • Ablesen von Buchstaben auf Zeitungen, getragenen Büchern, Displays (z. B. SMS, E-Mail auf Notebooks oder Smartphones)
  • Tastatureingaben auf Notebooks und Smartphones (Texte, gewählte Nummern)
  • Mustererkennung in Bezug auf personenbezogene Daten, z. B. Täterbeschreibung oder Rasterung gemäß phänotypischer Merkmale; Alter, Geschlecht, Kopfbedeckung
  • Algorithmenbasierte Bewertung menschlichen Verhaltens: z. B. aggressiv, “normal”, rennend, sitzend, Erkennung von potentiellen Gefährdern (z. B. Verdacht auf Ladendiebstahl aufgrund ungewöhnlichen Bewegungsverhaltens im Geschäft)
  • Kombination mit anderen Datenquellen (z. B. Mobilfunk, GPS) zur lückenlosen Überwachung von (verdächtigen) Personen

Nicht für jede dieser möglichen Auswertungen des Bildmaterials existiert eine rechtliche Grundlage oder eine gerichtlich festgestellte Bewertung der Rechtmäßigkeit. Für den Einzelnen ist es oft ohnehin nicht nachvollziehbar oder überprüfbar, welche Qualität die ihn betreffenden Aufnahmen haben und welchen Speicherfristen und Auswertungsalgorithmen diese unterworfen werden – falls er überhaupt die Kameraüberwachung am jeweiligen Aufenthaltsort bemerkt. 

Eine Ausweitung der Videoüberwachung besteht also nicht nur aus den demonstrativen Maßnahmen, wie beispielsweise auf bisher nicht überwachten Plätzen gut sichtbare Kameras zu installieren; der Eingriff in die Privatsphäre kann viel dramatischer sein, wenn vorhandene Kamerasysteme unbemerkt von der Öffentlichkeit modernisiert werden und die Überwachungszentrale informationstechnisch aufgerüstet wird. Eine langfristige Speicherung hochaufgelöster Bilder in Verbindung mit Mustererkennung und Datenabgleichen wird einen informierten Datenschützer stärker interessieren als die Frage, ob alte analoge Videobänder in der Überwachungszentrale regelmäßig überspielt werden. 

Stellt sich die Videoüberwachung von Parkhäusern auch hierzulande als wirkungsvolles Instrument der Kriminalprävention heraus, sollten Datenschützer darauf drängen, dass die moderne Anlage keine Kennzeichen erfasst bzw. die erfassten Nummernschilder als solche über die Algorithmen erkennt und die darin codierten Daten gezielt unleserlich macht, bevor die Bildinformation gespeichert wird. Gleiches gilt für die Überwachung von Angst-Räumen: Die Kameras müssen keine ins Handy getippten Nummern oder die URL-Zeile im Browser aufzeichnen; diese Informationen können vor einer Archivierung der Bilder entfernt werden. Eine datenschutzfreundliche Kameratechnologie könnte ein sinnvoller Kompromiss sein, der das bloße Tauziehen zwischen Polizei und Datenschützern um mehr oder weniger Kameras im öffentlichen Raum beendet. Es ist zudem zu prüfen, ob die Auswertung hochauflösender Bilder und der Abgleich mit Datenbanken grundsätzlich unter Richtervorbehalt stehen sollte.

Was ist zu erforschen?

Sollte es nun tatsächlich zu einer Ausweitung der Videoüberwachung kommen, wäre es an der Zeit, dass Sicherheitsbehörden und Datenschützer gemeinsam die Ziele der Maßnahmen formulieren und die Zielerreichung unabhängig und wissenschaftlich untersucht wird.

Wünschenswert wäre eine Feststellung, wie sich Videoüberwachung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung präventiv oder forensisch auswirkt, wie methodische Schwierigkeiten bei der Datenerhebung gelöst werden können und welche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung im täglichen Einsatz erfolgen. Eine einfache Frageliste bei Wirksamkeitsuntersuchungen von Videoüberwachungsmaßnahmen wäre die folgende:

  • Wirkt sich die Maßnahme präventiv aus (bei welchen Deliktarten)?
  • Findet eine Verdrängung statt; ist die Wirkung nachhaltig?
  • Erhöht die Maßnahme die Aufklärungsquote (bei welchen Deliktarten)?
  • Wie hoch sind die Kosten pro aufgeklärter oder verhinderter Straftat?
  • Verbessert die Maßnahme das Sicherheitsgefühl der betroffenen Bevölkerung?
  • Welche Eingriffe in die Privatsphäre bewirkt oder erlaubt die Maßnahme?
  • Werden Datenschutzanforderungen durchgesetzt oder gibt es Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen im “laufenden Betrieb”?

Eine unabhängige Auswertung einer Maßnahme muss auch keinen Interessenskonflikt der Beteiligten verstärken. Ganz im Gegenteil: Ergibt sich beispielsweise, dass eine Überwachungsmaßnahme weder präventiv wirkt noch die Aufklärung von Straftaten erleichtert und das Sicherheitsgefühl der Überwachten zudem auch noch senkt, könnten sich Sicherheitspolitiker und Datenschützer rasch einigen, dass die Kameras wieder entfernt werden und der oben aufgezeigte Regelkreis unterbrochen wird. Der Schutz der Bevölkerung ist letztlich das gemeinsame Anliegen beider Parteien.

 

Quellen:
[1] Deutschlandradio, Sonntag, 23. Dezember 2012 16:00 Uhr, http://www.dradio.de/nachrichten/2012122316/6/
[2] Stolpe, Konsequenzen aus dem Pilotprojekt Videoüberwachung im Land Brandenburg, S. 248. Januar 2006.
[3] Kett-Straub, Dient die Technoprävention der Vermeidung von Kriminalität? ZStW 123 (2011) Heft 1
[4] Unterrichtung der Bürgerschaft über die Videoüberwachung der Reeperbahn, Stadt Hamburg, Juli 2010. 
[5] 1,000 cameras ‘solve one crime’, BBC-News. Online: 18:27, Monday, 24 August 2009 19:27 UK http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/london/8219022.stm
[6] Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, Bundesrepublik Deutschland Berichtsjahr 2011

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”The purpose of computing is insight, not numbers.” (Richard Hamming) Ulrich Greveler studierte in Gießen Mathematik und Informatik, arbeitete sechs Jahre in der Industrie im In- und Ausland, bevor er als Wissenschaftler an die Ruhr-Universität nach Bochum wechselte. Seit 2006 lehrt er Informatik mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit an der Fachhochschule Münster (bis 03/2012) und der Hochschule Rhein-Waal (seit 03/2012). Sein besonderes Interesse gilt datenschutzfördernden Technologien und dem Spannungsverhältnis zwischen Privatsphäre und digitaler Vernetzung.

19 Kommentare

  1. Feigenblatt

    Gerade das Beispiel Großbritannien ist ein krasses Argument gegen die Videoüberwachung , die Kriminalitätsrate dort ist die höchste in Westeuropa.

    Ausnahmen wie Parkhäuser , Unterführungen u.ä. können Sinn machen , wir haben aber eine Tendenz zu immer mehr und immer undifferenzierterer Überwachung.
    Diese dient vor allem als Feigenblatt , um vom eigentlihcen Problem abzulenken .

    Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland etwa 10 000 Polizeistellen abgebaut worden , und die Politik weigert sich , diese Fehlentwicklung zu korrigieren .

    Der Grund dafür ist sehr weitreichend , es ist schlicht die durch die markrtradikale Ideologie verursachte – und gewollte – Finanzknappheit der öffentlichen Hand .

    Ich persönlich möchte nicht an allen Ecken und Enden unter Beobachtung stehen , dieser ganze Kontrollwahn muß gestoppt werden – und bei reinen Eigentumsdelikten ist Videoüberwachung sowieso völlig fehl am Platz , es gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  2. Die zentralen Bedingungen

    … scheinen hier korrekt und umfänglich wiedergegeben:

    Ergibt sich beispielsweise, dass eine Überwachungsmaßnahme weder präventiv wirkt noch die Aufklärung von Straftaten erleichtert und das Sicherheitsgefühl der Überwachten zudem auch noch senkt (…)

    Kommentar:
    Die Zahl der durch visuelle Daten aufgeklärte Straftaten scheint nicht gering, zudem entstände ohne Bildmaterial in der Gesellschaft womöglich der Eindruck, dass vom Staat nicht genug getan wird Straftaten aufzuklären, was sehr ungünstig wäre.

    Davon, dass Kameras dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht entsprechen, hat der Schreiber dieser Zeilen übrigens noch nichts gehört.

    MFG
    Dr. W

  3. Sicherheitsgefühl

    Eine Verstärkung des Sicherheitsgefühls ist nicht sinnvoll, weil es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann.

    Nur eine flächendeckende und hochauflösende Überwachung mit Langzeitspeicherung kann die meisten Gesetzesbrecher ins Gefängnis transportieren.

    Die Kosten für Kameras und Speicherplatz halbieren sich bereits jedes Jahr, während die Gesundheit der Menschen unbezahlbar ist.

  4. Hier

    .. scheint zudem eine Kontemplation Räume betreffend angeraten:

    Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Private (z. B. Parkhäuser, Banken) ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. (Zitat, Artikel)

    Es leuchtet nämlich erst einmal nicht ein warum Privatbesitz öffentlicher Raum sein soll, für die Mitarbeiter der Parkhäuser & Banken ist er es definitiv nicht.

    Hintergründig mag hier auch die Präferenzlage der sogenannten Datenschützer (Hint: Sie schützen Information) lauern, sicherlich hat diese Gruppe auch eine Lobby.

    MFG
    Dr. W

  5. Nachfragen

    Danke, sehr interessanter Beitrag. Hier noch ein paar (mehr oder weniger ernst gemeinte) Nachfragen:

    1) Handelt es sich bei Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG wirklich noch um öffentliche Räume?

    2) Was sind die Aussagen von Kreisen vs. Dreiecken in der Polizeistatistik? Erfasste vs. aufgeklärte Fälle?

    3) Woher kommt es, dass wir uns unsicherer Fühlen, obwohl wir in einer sichereren Gesellschaft wohnen?

    Mit Blick auf die letzte Frage musste ich an einen Beitrag denken, den ich im Oktober 2011 zur Occupy-Bewegung geschrieben habe. Passend dazu hatte ich auf einem Berliner U-Bahnhof eine Zeichnung gefunden, die auf diesen Regelkreis hinwies (nach unten scrollen oder hier klicken): Bitte achten Sie auf verlassene Gehirne!

  6. Re: Nachfragen

    Hallo Stephan Schleim!
    Danke für Lob und Hinweise.

    zu 1) Noch gehört die Bahn dem Bund. 😉 Aber vielleicht sollte man allgemein von öffentlich zugänglichen Räumen sprechen, wenn es um Überwachung geht. Für die Bevölkerung ist diese Zugänglichkeit wohl das wesentliche Merkmal.

    zu 2) Danke. Ich habe die Grafik etwas verkleinert, so dass sie noch in die schmale Spalte passt. Ich hoffe, die Legende ist jetzt lesbar.

    zu 3) An sowas sind immer die Medien oder das Internet schuld, oder?

  7. the Future of Surveillance

    Gegenwärtig hat die flächendeckende Videoüberwachung wie sie in Grossbritannien schon üblich ist nur wenig Einfluss auf die verübte Kriminalität, das heisst die Kriminalitätsrate sinkt kaum, jedoch werden nachträglich einige Kriminalfälle durch Auswertung der Videos aufgeklärt.
    Man muss sich aber bewusst sein, dass wir erst am Anfangspunkt der Entwicklung stehen und dass viele Aussagen zur Unwirksamkeit der Technologie sich auf den gegenwärtigen Stand der Technik beziehen. Zukunft ist die intelligente Kamera mit Musterkennung und der algorithembasierten Bewertung menschlichen Verhaltens in Kombination mit hochauflösenden Bildern und dem Verfolgen von verdächtigen Objekten. Zukfünftige Systeme werden die Situation verstehen und werden somit in der Lage sein, zuständige Stellen (zuständiger Polizist/Polizeistation) auf die kritische Situation aufmerksam zu machen oder gar selbsttätig Aktionen einzuleiten wie es die Ausgabe von Warnungen oder gar die Einschüchterung von potentiellen Tätern über Lautsprecher darstellt. Solche Systeme, die auf die aktuelle Situation reagieren machen es auch nicht mehr notwendig, Videoaufzeichnungen über längere Zeiträume abzuspeichern. Solche Datenhaltungen sind problematisch, könnten sie doch auch ganz anderen Zwecken als der Aufklärung von Verbrechen dienen.
    Von intelligenten Videosystemen überwachte Gebiete sollten allerdings als solche markiert und bekannt sein. Die Idee, potenzielle Täter durch heimliches Überwachen all überall zu überführen ist problematisch, denn es sollte nicht so sein, dass potenziell jeder Fleck – möglicherweise inklusive Privatsphäre – überwacht wird. Wer in Zukunft sicher sein will, begibt sich eben in eine solche videoüberwachte Zone und wer die videoüberwachte Zone verlässt ist anschliessend auf sich selber und auf privat eingesetzte Technik angewiesen um seine Sicherheit zu gewährleisten.
    Fazit: Von intelligenten Systemen überwachte Gebiete sollten klar als solche gekennzeichnet sein und Personen, die dieses Gebiet betreten oder verlassen, sollten darauf aufmerksam gemacht werden.

  8. Kriminalitätsschwelle

    @ Stephan Schleim

    “3) Woher kommt es, dass wir uns unsicherer Fühlen, obwohl wir in einer sichereren Gesellschaft wohnen?”

    Dazu könnte auch beitragen , daß wir zwei Entwicklungen parallel zueinander haben – Offen und schwer kriminelles Verhalten nimmt ab , anti-soziales Verhalten unterhalb der Kriminalitätsschwelle nimmt aber zu.

    Ausuferndes Konkurrenzdenken , Hinterhältigkeit , Mobbing , Ausschlußverhalten usw.usw. sind eben auch geeignet , Unsicherheit zu verbreiten.

    Natürlich ist es Unfug , von einer ständig mehr werdenden echten Kriminalität zu sprechen , da tragen die Medien in der Tat eine Hauptschuld daran , ob die Überschätzung echter Kriminalität aber ein modernes Phänomen ist , bin ich mir nicht so sicher, vielleicht hat diese Art der Angst auch ein bißchen den Aberglauben früherer Tage ersetzt.

  9. @Greveler, DH: sich verrückt machen

    Tja, die Medien… aber eben auch unsere Wahrnehmung/Psyche.

    Gerade erschien auf Spiegel Online ein Artikel über Aneurysmen – erweiterte Blutgefäße, die tödlich werden können, wenn sie reißen (und das Körperinnere mit Blut überschwemmen).

    Man spürt es in der Regel nicht, ob man so ein Aneurysma hat oder nicht, sie werden manchmal zufällig bei einer anderen Untersuchung gefunden. Jetzt kann man sich mit der unsichtbaren Bedrohung – ähnlich wie bei der Kriminalität: es könnte ja etwas passieren – verrückt machen…

    …oder man klickt einfach weg, weil man weiß, dass das Risiko, an einem reißenden Aneurysma zu sterben (bzw. ein Opfer von Gewalt zu werden), sehr klein ist.

    Noch einmal: Bitte achten Sie auf verlassene Gehirne und lassen Sie sich nicht verrückt machen.

    Guten Rutsch allerseits! Bitte ohne reißende Aneurysmen und Überfälle.

  10. @Holzherr

    Zukfünftige Systeme werden die Situation verstehen und werden somit in der Lage sein, zuständige Stellen (zuständiger Polizist/Polizeistation) auf die kritische Situation aufmerksam zu machen oder gar selbsttätig Aktionen einzuleiten wie es die Ausgabe von Warnungen oder gar die Einschüchterung von potentiellen Tätern über Lautsprecher darstellt. Solche Systeme, die auf die aktuelle Situation reagieren machen es auch nicht mehr notwendig, Videoaufzeichnungen über längere Zeiträume abzuspeichern.

    Sicher, all diese Hinweise fehlten im Artikel. Für die Überwachung öffentlicher wie privater Räume sollte rechtzeitig eine Regelmenge entworfen werden. – Wir wollen nämlich nicht, dass die visuellen Systeme übertreiben und gleich die Personen erkennen. Oder wollen wir das?

    MFG
    Dr. W

  11. @Bednarik: vorbeugende Untersuchung

    Sinnvoll wofür? Den Geldbeutel des Arztes zu füllen?

    Ich kann nicht für die Medizin insgesamt sprechen aber z.B. eine verdachtsunabhängige Suche nach Hirntumoren ist überhaupt nicht wirtschaftlich.

    Wo wollen Sie denn nach Aneurysmen suchen? Im ganzen Körper? Und womit? Mit CT? Oder einem radioaktiven Kontrastmittel? Dann viel Spaß mit der ionisierenden Strahlung, die bei der n-ten Untersuchung selbst zum Risikofaktor für Krebs wird. Oder woher wissen Sie, dass Sie fünf Jahre später nicht vielleicht doch krank sind, ohne es zu merken?

    In den USA ist Werbung für solche “vorbeugenden” Ganzkörperuntersuchungen an Privatpersonen zulässig; eine ganze Industrie hat sich dort entwickelt. Dann werden erst die Menschen verunsichert (es könnte ja irgendwo ein Tumor oder ein Aneurysma sein) und schließlich in die eigene Firma gelockt.

    Nee, nee, bitte achten Sie auf verlassene Gehirne; oder lesen Sie

    Illes et al. (2004). Advertising, Patient Decision Making, and Self-referral for Computed Tomographic and Magnetic Resonance Imaging. Arch Intern Med. 164: 2415-2419

    und die weiterführende Fachliteratur.

  12. @Dr. W: Surveillance will recognise you

    Zukünftige Überwachungssysteme werden die Fähigkeiten von Polizisten haben – sie werden also Personen wiedererkennen und die Interaktionen zwischen Personen verstehen und damit in der Lage sein zwischen einem Liebespaar und der Bedrohung einer Person durch eine andere zu unterscheiden.
    Das kann sogar gut sein, denn das “richtig” orientierte Überwachungssystem wird – im Gegensatz zu einem Polizisten – eine neutrale Haltung gegenüber Personen einnehmen. Regeln (die 3 Robotogesetze) werden dafür sorgen, dass das Überwachungssystem Personen nach einer gewissen Zeit “vergisst” und dass es viele Daten so verwaltet, dass Menschen damit nichts anfangen können – wie im Artikel vorgeschlagen z.B. Speicherung von Bildern ohne Identifikationsmerkmale (wie Nummernschildern, Handyscreeninhalt etc.). Das System wird also gegenüber Menschen – zu Recht – misstrauisch sein und allenfalls mit ganz wenig Berechtigten kommunizieren.

    Trotzdem ist solch ein System zugegebenermassen problematisch. Deshalb schlage ich ja vor, dass jede Person die eine solche smart video surveilled zone betritt oder verlässt darauf aufmerksam gemacht wird. Im Gegenzug erhält man eine gewisse Sicherheit und Garantien, die man der Bevölkerung mitteilen sollte. In einem smart video überwachten Zug beispielsweise wird das System bei gewissen Gewalttatten – Vergewaltigung, Bedrohung an Leib und Leben – den Zug am nächsten Bahnhof mit verschlossenen Türen zum Stillstand bringen und die Täter werden nicht entkommen können.

  13. Newtown und das Kosten/Nutzen-Verhältnis

    Der Vorschlag der NRA als Reaktion auf das Massaker in Newtown: N.R.A. Envisions ‘a Good Guy With a Gun’ in Every School würde umgesetzt bedeuten, dass allein in den USA viele Milliarden Dollar jährlich für die Bewachung von Schulhäusern ausgegeben werden müsste.

    Das zeigt exemplarisch, wie Sicherheitsrisiken verzerrt wahrgenommen werden, bezugsweise, dass die Unverhälntissmässigkeit von eingesetzter Sicherheitstechnik – z.B. Videoüberwachung wie es auch in diesem Artikel festgestellt wurde – letztlich in psychologischen Faktoren begründet ist.
    Neutral betrachtet sind die 20 erschossenen Schüler in Newton gegenüber den täglich im Strassenverkehr Getöteten verkraftbar, sogar für die Zielgruppe des Täters: das Leben als Schüler ist nicht gefährlicher als es vor dieser Tat war und das Risiko für ein Kind unter ähnlichen Umständen zu sterben ist weit unter 1:100’000. Doch so ein Vorkommnis beschäftigt eine ganze Nation – ja die halbe Welt.
    Ähnlich verhält es sich mit dem Terrorismus. Angenommen, in Berlin gäbe es monatlich terroristische Anschläge mit im Durchschnitt 10 Toten. Deutlich mehr Berliner sterben im Strassenverkehr. Trotzdem würde eine solche Entwicklung das Leben in Berlin völlig verändern und hundertausende, ja Millionen von Berlinern wären verunsichert.

    Genau wegen dieser Wirkung gibt es den Terrorismus überhaupt.

    Doch es nützt nichts, den potenziell betroffenen Menschen obiges zu kommunizieren. Schon der RAF-Terrorismus, der nur zwei dutzend Opfer schuff, hatte gewaltige Auswirkungen in der damaligen BRD: Es wurde die Rasterfahndung eingeführt, es kam häufig vor, dass in Nacht und Nebel Studentenbuden gestürmt wurden, weil man die Terroristen dort vermutete und überall – im letzten Herrgottswinkel noch – hingen Fahndungsplakate.

    Deshalb bin ich überzeugt, dass Menschen auch bereit sein werden, smarte Videoüberwachungssysteme zu akzeptieren. Videoüberwachungssysteme, die sie wiedererkennen und die ihre Handlungen verstehen. Das Missbrauchspotenzial ist jedoch enorm und es wird wohl einige Zeit dauern, bis man solche Systeme gegen Missbrauch absichert.

  14. @Holzherr

    Grundsätzlich alles sehr schön analysiert, hierzu aber noch ganz kurz:

    Genau wegen dieser Wirkung gibt es den Terrorismus überhaupt.

    Doch es nützt nichts, den potenziell betroffenen Menschen obiges zu kommunizieren.Die ‘betroffenen Menschen’ haben durchaus verstanden, dass nicht das individuelle Sterberisiko das Problem beim Terrorismus ist, sondern die politische Wirkung, die Tatsache, dass die einfache öffentliche Meinung wie bspw. die RAF oder den I S zu finden, zu früherem Sterbealter führen kann. Und das ist völlig inakzeptabel. Das weiß die Bevölkerung.

    BTW, es können IT-basierte Systeme entwickelt werden, die Personen und Situationen erkennen, aber keine Schnittstelle zur Ausgabe haben. Oder gar den richterlichen Entscheid in IT nachgießen. Da sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Und das kann auch alles hübsch rechtsstaatlich stattfinden.

    MFG
    Dr. W

  15. Subjektives Sicherheitsgefühl

    @ Stephan Schleim

    Das “subjektive Sicherheitsgefühl” ist auch eines dieser Unworte , die in den letzten Jahren um sich gegriffen haben.

    Dahinter steckt tatsächlich eine Angst , die durch die tatsächlichen Kriminalitätsraten nicht begründbar ist.

    Ich finde auch , daß auf diese Leute viel zu viel gehört wird , nebenbei bemerkt auch durch die Zunahme sogenannter Ordnungsamtsstreifen , die vor Ort häufig wegen Lappalien einen Riesenaufstand machen.

    Daher habe ich auch nicht von Überfällen gesprochen , sondern von assozialem Verhalten, daß meines Erachtens deutlich zugenommen hat.

    Um keinen falschen Eindruck zu erwecken:

    Damit meine ich nicht irgendeinen kleinkarierten Quatsch wie Zigarette wegschnippen oder an der falschen Stelle feiern oder den Hund ausführen.

  16. Hallo Stephan Schleim,

    die ionisierende Strahlung ist überhaupt nicht notwendig, und genau so wenig die Kontrastmittel.

    Aneurysmen findet man schon mit Ultraschall (durch die reflektierenden Grenzflächen), und Tumore mit Magnetic Resonance Imaging (durch die chemischen Unterschiede).

    Selbstverständlich muss man den ganzen Körper untersuchen.

    Fünf Jahre später wird man dann nicht krank, wenn man sich jährlich untersuchen lässt.

    Wenn es um Laben und Gesundheit geht, ist die Frage nach der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll.

  17. Aha, also ist das Argument gegen die Überwachung totschweigen.
    Wenn dadurch die Straftaten steigen ist dies ein gutes Zeichen, denn viele, wenn nicht die meisten Leute zeigen die einfach nicht an weil es „eh nichts bringt“. Also eigentlich ist ihr Gegenargument ein Grund dafür, dass es gut ist.

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