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Mal was politisches: Altersgrenze des Bundespräsidenten

von Lars Fischer, 19. Februar 2012, 11:57

Ich mische mich mal wieder in die Politik ein, aus gegebenem Anlass. Mit dem Online-Petitionssystem des Bundestags habe ich bisher ja sehr gute Erfahrungen gemacht, darum werde ich diesen Kanal auch diesmal wieder nutzen. Wie beim letzten Mal stelle ich meinen Petitionstext erst einmal hier zur Diskussion und sammle Verbesserungsvorschläge von meinen Lesern ein, bevor ich die Eingabe in das System einspeise.

Es sei vorweg darauf hingewiesen, dass mein Vorschlag für die aktuelle Präsidentenfrage nicht relevant ist. Schon die Zeichnungsfrist wird bis nach dem jetzigen Wahltermin andauern, und das gesamte Petitionsverfahren dauerte bei meiner letzten Petition länger als ein Jahr.

Update: Da die positive Resonanz auf den Entwurf eher lauwarm ist und wir nun wirklich andere Probleme haben, werde ich die Petition bis auf weiteres nicht einreichen. Der unten stehende Text ist damit zur allgemeinen Verwendung ohne Einschränkungen freigegeben, falls jemand anderes das Thema aufnehmen möchte. Bedient euch. Namensnennung, falls möglich, wäre nett.

Hier ist mein Entwurf, ich bitte um Meinungen:

 

Der Bundestag möge beschließen, dass in Artikel 54, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes die Formulierung "und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat" ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt die Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert seine Bürgerinnen und Bürger nach außen. Prinzipiell sollten deswegen alle Bürgerinnen und Bürger auch in dieses Amt gewählt werden können. Die vom Grundgesetz vorgegebene Altersgrenze schließt dagegen eine große Gruppe von Deutschen vom passiven Wahlrecht für das Bundespräsidentenamt aus, ohne dass dafür eine erkennbare Begründung vorliegt. Das widerspricht dem Gedanken der Gleichbehandlung, der in vielen Bundesgesetzen und Vorschriften verankert ist.

Mit der Bundesversammlung existiert ein eigens eingesetztes Verfassungsorgan, dessen Aufgabe es ist, den geeignetsten Kandidaten zum Bundespräsidenten zu wählen. Ist ein Kandidat oder eine Kandidatin aus einem speziellen Grund für das Amt nicht geeignet, ist die Bundesversammlung ausreichend qualifiziert, darüber zu entscheiden, ohne dass für diesen speziellen Grund eine Vorschrift im Grundgesetz notwendig ist.

 

In den letzten Tagen habe ich den Eindruck gewonnen, dass ziemlich viele Leute das ähnlich sehen und die Altersgrenze gerne gestrichen hätten, völlig unabhängig davon, wen sie gerne als Präsident oder Präsidentin sehen würden. Außerdem scheint es ja nicht gerade einen Überfluss an geeigneten Personen zu geben, da ist es vielleicht an der Zeit, den Kreis der potentiellen Kandidaten etwas zu erweitern.





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Kommentare

  1. Chris Michely kein Betreff
    19.02.2012, 12:12

    Ich bin da nicht deiner Meinung. Ich finde die Grenze von 40 als gering genug. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ein Präsident bspw. erst 35 oder gar noch jünger ist. Ein Präsident sollte bereits etwas darstellen und dazu gehört i.m.h.o. eben auch eine gewisse Portion Lebenserfahrung.
    Zweiter Punkt wäre für mich dann auch noch der finanzielle Aspekt. Je jünger jemand bei seiner Wahl als Präsident ist, desto länger erhält er voraussichtlich den Ehrensold.
    Eine i.m.h.o. bessere Idee wäre, die Regelung der lediglich einmaligen Wiederwahl entfallen zu lassen. Die empfinde ich als den weitaus unnötigeren Quatsch.

  2. Dierk kein Betreff
    19.02.2012, 12:15

    Ich denke seit Jahren, die Altersgrenze müsste erhöht werden. Der BuPrä repräsentiert im Sinne eines Empfanges, nicht im Sinne der Statistik - er stellt dar, er ist nicht der Durchschnitt. Ein Unterschied, der gerne übersehen wird.

    Das Amt soll - und so wurde es bis zu den sich in die Tagespolitik einmischenden Präsi von Weizäcker, Rau und Herzog auch beachtet - ein elder statesman sein, eine Person, die außerhalb irgendwelcher Partei- und Gruppenkaspereien steht. Er soll reichlich Lebenserfahrung haben*, soll ohne Eifer, überlegt und doch mit Begeisterung Einschätzungen und, ja, auch Visionen vertreten.

    Jugendkult hat weder der FDP geholfen noch der Wirtschaft [auch wenn wir da noch ein paar Jahre warten müssen, bis wir es akut merken]. Da unsere Gesellschaft das durchschnittliche Sterbealter ja doch weit rausgeschoben hat, spricht wenig dagegen, das Alter auf 60 hochzusetzen.

    *Stimmt, die können auch jüngere Menschen haben.

  3. Sven Rudloff kein Betreff
    19.02.2012, 12:20

    Ich unterstütze den Vorschlag. Ich glaube nicht, dass wir dadurch jüngere Bundespräsidenten bekommen, aber die Altersbeschränkung ist - wie in Deiner Begründung beschrieben - eine unnötige Einschränkung. Wer die Mehrheit der Bundesversammlung überzeugen kann, die Bundesrepublik angemessen repräsentieren zu können, gehört in dieses Amt.

  4. bee kein Betreff
    19.02.2012, 12:38

    Diese Altersgrenze existiert nicht ohne Grund. Der deutsche Bundespräsident übt ein Seniorenamt aus, d. h. er sollte nach dem Amtsverständnis seine Eignung durch zuvor erworbene Verdienste um die Gesellschaft bereits erbracht haben. (Hier liegt auch das fundamentale Missverständnis Christian Wulffs begründet, der für sich ein „Hineinwachsen“ in die Amtswürde reklamiert hatte; eine peinliche Selbstüberschätzung.) Folglich gehört es zum guten Ton, dass er nach dem Ende seiner Präsidentschaft keine politische Ämter mehr ausübt. Unter 40 ist das wenig sinnvoll, da einerseits in so jungen Jahren niemand ausreichend Verdienste und/oder Bekanntheit erworben haben dürfte, andererseits nach dem Ende auch zweier Amtsperioden noch viel Lebenszeit übrig bliebe. Und ja, eine gewisse Reife korreliert auch positiv mit dem Lebensalter.

  5. mirko kein Betreff
    19.02.2012, 12:58

    Bin ich eigentlich dagegen. Vom Standpunkt der Gleichberechtigung (alle ab 18 haben alle Rechte) ist das sicher sinnvoll.

    Aber ich möchte eigentlich nicht, dass der "President" nach seiner Amtszeit noch irgendeinen politischen Job hat. Das setzt ein gewisses Mindestalter voraus.

  6. Ute Bin dafür.
    19.02.2012, 13:02

    Elizabeth II war 25 oder 26 als sie Königin wurde. Geht doch. Und der Kanzler unterliegt schließlich auch keiner Altersbeschränkung, obwohl er viel mehr Einfluß hat.

    Fischblog for President! *g*

  7. 19.02.2012, 13:16

    Dass der Präsident danach nicht mehr politisch aktiv sein sollte, damit gehe ich konform. Aber dann ist die gegenwärtige Altersgrenze von 40 auch nicht sinnvoll, wir hatten schließlich diverse Kabinettsmitglieder, die weit über die 50 hinaus waren.

    Mein Punkt ist halt, dass man das Mindestalter nicht sinnvollerweise in der Verfassung festschreiben kann: Entweder ist es zu niedrig, dann haben wir das Problem mit den Ex-Präsidenten in den besten Jahren, oder es ist zu hoch, dann schließen wir haufenweise potentielle Kandidaten aus.

    Die Verfassung ist nicht der Ort, an dem solche Dinge festgeschrieben gehören.

  8. TIna Egal wie alt ;)
    19.02.2012, 13:36

    Altersgrenze ist meiner Meinung nach egal - es gibt Menschen, die mit 20 voll geschäftsfähig/tüchtig einen derartigen Job ableisten können und inhaltlich sowie moralisch und auch Ältere >50 die es nicht können.
    Die Verankerung einer Altersgrenze halte ich für sinnlos, zumal dieser Posten kaum an einen "Dummy" gehen wird, da das die politischen Strukturen es eher nicht zulassen würden.

  9. Pit Schnapsidee
    19.02.2012, 21:08

    Gute Idee, -prost- Papst kann ja auch jeder ohne Altersgrenze nach unten werden. Deshalb sind Päpste auch meistens jüngere Leute.

  10. Olsch kein Betreff
    20.02.2012, 08:11

    Prinzipiell gebe ich dir recht, die Altersgrenze wirkt recht willkürlich uns lässt sich nicht mit dem Prinzip der Gleichbehandlung verbinden. Andererseits möchte ich aber auch keinen BuPräs haben, der jünger ist. Ich sehe es gern, wenn sich junge Leute in der Politik engagieren, aber mit dem Amt des Präsidenten verbinde ich auch eine gewisse Reife und Lebenserfahrung. Daher bin ich mir nicht sicher wie sinnvoll der Vorschlag ist.

  11. Björn Schwentker Keine Altersdiskriminierung, bitte!
    20.02.2012, 09:20

    Ich bin für diesen Vorschlag.

    Altersdiskriminierung sollte in keine Richtung stattfinden: Weder sollten Jüngere noch Ältere von irgendwelchen Jobs ausgeschlossen werden. Dass so etwas in Deutschland Gesetz - sogar Grundgesetz - ist, ist eigentlich nicht hinnehmbar und setzt ein falsches Zeichen.

    Gleichwohl scheint mir die Frage, ob nur jemand mit ausreichend Erfahrung das Volk vertreten kann, berechtigt. Genauso berechtigt übrigens wie die Frage, ob es wirklich angehen kann, dass wir uns auch im 21. Jahrhunderts weiterhin nur von Männern repräsentieren lassen wollen. Von der 40-Jahre Grenze sollten wir uns ebenso trennen wie von dem Begriff "StaatsMann".

    Wenn ich so darüber nachdenke, welcher Präsident mit welchen Eigenschaften wohl gut und richtig für uns wäre, fällt mir eins auf, das meiner Ansicht nach wichtiger als alle anderen Aspekte ist: In einer Demokratie sollte ein Repräsentant wie der Präsident (der jenseits des Parlaments, und damit m.E. auch jenseits der Idee der parlamentarischen Demokratie steht) vom Volk direkt gewählt werden.

    Das Volk könnte dann selbst entscheiden, wie alt sein Präsident sein soll. Und ob es endlich mal eine Frau an der Staatsspitze haben will. Zu allererst sollte man es aber etwas anderes fragen: Wollt ihr überhaupt noch einen Präsidenten?

  12. AK minor detail
    20.02.2012, 17:28

    In der ersten Zeile müsste es "der Bundesrepublik heißen"

    Ich finde die Altersbegrenzung in Ordnung wenn auch nicht unbedingt notwendig. aber Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich nicht glaube, dass dieser Petitionsentwurf auch nur annähernd so erfolgreich sein wird wie die Open Access Geschichte. Einfach, weil ich nicht glaube, dass sich viele Leute die, sicherlich kleine, Mühe machen eine Petition zu zeichnen die letzttlich nichts verändern wird, da die Institution die den Präsidenten wählt (wahrscheinlich)sowieso keinen 30 jährigen wählen würde.

  13. Alexandra kein Betreff
    20.02.2012, 22:08

    Ich finde die Altersgrenze auch eher zu niedrig als zu hoch. Man will eben keine finanziell abhängigen Menschen, die eventuell noch ihren Kindern das Studium finanzieren müssen, sondern Erwachsene mit Lebenserfahrung und einer unabhängigen Meinung. Das mit den Kindern war bei Wulff nun nicht der Fall, aber das war ja letztendlich dann auch sein Problem, dass er eigentlich ein bißchen zu jung (im Geiste) war. Letztendlich gebe ich den anderen aber Recht, dass man das "zu junge" Alter auch gleich abschaffen könnte, weil kaum ein 30 Jähriger als "weise", "besonnen" und "unabhängig" genug angesehen werden könne. Insofern wäre die Abschaffung aber eine "Entbürokratisierung". Das mit Diskriminierung in Zusammenhang zu bringen ist eher lächerlich, wohl aber eines der wenigen Argumente, mit denen das Verfassungsgericht einer Streichung zustimmen könnte. Viel Erfolg (so oder so)

  14. gottwuerfeltnicht "... ausreichend qualifiziert"
    20.02.2012, 23:22

    Eigentlich hast du ja Recht damit, dass die Altersgrenze willkürlich ist, eigentlich nichts in der Verfassung zu suchen hätte und die Bundesversammlung schon selbst einen geeigneten Kandidaten bestimmen können sollte. Aber irgendwie bin ich mir nicht so ganz sicher bei dem letzten Punkt:
    Was, wenn irgendwann einmal (vielleicht in einer Zeit, wo nicht alle unbedingt einen Konsens-Präsidenten haben wollen) ein Lager die Mehrheit in der Bundesversammlung, aber keinen geeigneten Kandidaten hat? Wird dann wirklich Machtpolitik hintenangestellt oder doch eher irgendein junger Hüpfer zum Präsidenten gewählt? Schließlich muss der ja nur massenhaft Ehrenurkunden unterschreiben, Leute empfangen, nette Reden halten und einen guten Eindruck machen. Das könnte ein Guttenberg auch...

    So gesehen wäre die Altersgrenze dann aber fast zu niedrig - mit 40 ist man noch kein elder statesman.

  15. Roland kein Betreff
    21.02.2012, 22:30

    Alle, die für die Altersgrenze plädieren, scheinen der Meinung zu sein, daß die Bundesversammlung ziemlich inkompetent ist.

  16. stefle kein Betreff
    24.02.2012, 04:35

    Ich würde dafür plädieren, die Altersgrenze auf 200 Jahre heraufzusetzen. Wär das beste für das Amt ;-)

  17. Lars Fischer Würde Merkel sicher auch freuen...
    24.02.2012, 09:43

    Der Präsident riecht zwar komisch, aber er muckt wenigstens nicht rum oder blamiert sich öffentlich. Was will man als Kalzlerin mehr?

  18. headRemark Altersgrenze vs. Ehrensold
    24.02.2012, 16:08

    Meines Erachtens nach sollte man eher die Ehrenbesoldung Wulffs infrage stellen. Prinzipiell ist er als BuPräs im Amt gewesen, aber der Rücktritt ist nicht politisch begründet, wohl eher privat. Erst ab einer Amtszeit von mindestens 5 Jahren und im Falle eines Rücktritts aus politischen Gründen, fände ich den Ehrensold gerechtfertigt.

    Zudem sollte eine hinreichende Offenlegung aller Politiker (in den entsprechenden Positionen) eingeführt werden: wer das Volk führt, soll dem Volk auch ein Vorbild sein!

  19. Ludwig Trepl Kompromißvorschlag
    04.03.2012, 12:20

    Könnte man nicht einen Kompromiß schließen: die Altersgrenze für das Bundespräsidentenamt auf 18 senken, die Altersgrenze für den Führerschein auf, sagen wir mal, 25 hinaufsetzen?

    Das müßte doch jedem einleuchten: Egal wie die Diskussion darum ausgeht, ob ein 20jähriger zu unreif oder ein 70jähriger zu verknöchert ist für das Präsidentenamt - daß 20jährige im allgemeinen nicht reif zum Autofahren sind, ist statistisch erwiesen.

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