Legitimes Befremden

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Alle Sprachgewalt geht vom Volke aus
Sprachlog

Todd Akin, Kandidat für den US-Senat, hat mit seinen Aussagen zu Abtreibung und Vergewaltigung nicht nur die Welt schockiert, sondern auch für sprachliche Verwirrung gesorgt. Die sprachliche Verwirrung kann ich aufklären, und damit vielleicht sogar zeigen, dass Akins schockierenden Aussagen ein schockierendes Weltbild unterliegt.

Akin vertritt eine radikale Anti-Abtreibungspolitik, bei der selbst Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung entstehen, nicht beendet werden dürften. In einem Interview des Fernsehsenders KTVI TV (einem lokalen Ableger von FOX) führte er die Gründe dafür folgendermaßen aus:

Moderator (Charles Jaco): What about in the case of rape. Should it be legal or not?

Akin: Well, you know, people always want to try and make that as one of those things, well, how do you– how do you slice this particularly tough sort of ethical question. It seems to me, first of all, from what I understand from doctors, that is really rare. If it is a legitimate rape, the female body has ways to try to shut that whole thing down. But let’s assume that maybe that didn’t work or something, I think there should be some punishment, but the punishment ought to be on the rapist, and not attacking the child.

Akin glaubt also, dass der weibliche Körper in bestimmten Situationen von sich aus eine Schwangerschaft verhindern könne — eine absurde Behauptung, die allein schon ausreichen sollte, ihn für immer von öffentlichen Ämtern fernzuhalten. Hinzu kommt aber die Formulierung „legitimate rape“, die vor allem in den deutschen Medien für Verwirrung sorgt.

Die Süddeutsche Zeitung übersetzt die Passage mit „Wenn es eine legitime Vergewaltigung ist, hat der weibliche Körper die Möglichkeit, das zu verhindern“ und kommentiert dann „Eine ‘legitime’ Vergewaltigung – was auch immer das sein soll…“, und auch in den Diskussionen in den sozialen Medien sorgt die Vorstellung einer „legitimen“ Vergewaltigung für noch mehr Befremden als es Atkins krude Thesen ohnehin tun.

Tatsächlich hat das Wort legitimate mehrere Bedeutungen und damit mehrere mögliche Übersetzungen, von denen „legitim“ zwar eine, aber in diesem Kontext nicht die richtige ist. Die anderen sind „seriös/ernstzunehmen“ (z.B. a legitimate concern) und „rechtlich/gesetzmäßig“ (z.B. a legitimate child), die erst einmal auch nicht weiterzuhelfen scheinen.

Die Übersetzung von Spiegel Online trifft es besser: „Wenn es sich um eine tatsächliche Vergewaltigung handelt, dann kennt der weibliche Körper Möglichkeiten, mit denen er versucht, die ganze Sache nicht zuzulassen.“ Tatsächlich wird dann wie folgt erklärt: „Wenn sie ‘tatsächlich’ vergewaltigt werden – und es nicht nur vorspielen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können.“

Wenn diese Übersetzung stimmen würde, wäre Atkins Aussage dadurch nicht viel besser, aber er würde hier „nur“ dem Stereotyp in die Hände spielen, dass Frauen häufig behaupten, sie seien vergewaltigt worden, um auf diese Weise eine Abtreibung durchführen zu können (was natürlich, wenn überhaupt, nur dort der Fall ist, wo dies wegen Politikern wie Akin die einzige Möglichkeit ist, legal abtreiben zu können).

Tatsächlich ist es aber etwas schlimmer. Akin unterscheidet mit der Phrase „legitimate rape“ nicht echte von vorgetäuschten Vergewaltigungen, sondern solche Vergewaltigungen, die seiner Vorstellung von Vergewaltigung entsprechen, von allen anderen Vergewaltigungen. Wer von „legitimate rape“ spricht, meint damit die Art von Vergewaltigung, wie sie in traditionellen Gesellschaften und Rechtssystemen verboten war und ist: Eine Vergewaltigung, bei der ein Mann eine ihm fremde, „sittlich“ bekleidete Frau überfällt und mit physischer, Spuren hinterlassender Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingt obwohl die Frau sich mit aller Kraft physisch wehrt und verbal deutlich macht, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht will.

Nur das ist für Menschen wie Akin — das meint er mit legitimate — eine „Vergewaltigung im rechtlichen Sinne“.

Nun ist es so, dass die Gesetze aller zivilisierten Gesellschaften „Vergewaltigung“ inzwischen anders definieren — nämlich als „mit einer Person gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchführen“. Ob Täter und Opfer sich kennen — sogar ob sie verheiratet sind –, ob physische Gewalt oder physisches Sich-Wehren im Spiel ist, wie die Frau (oder, wenn das Opfer ein Mann ist, natürlich auch der Mann) sich angezogen oder verhalten hat, spielt (theoretisch) keine Rolle mehr.

Wer die Phrase „legitimate rape“ verwendet, sagt damit, dass er (ich sage einfach mal „er“) diese zivilisierte Definition von Vergewaltigung ablehnt und weiterhin nur die traditionelle Definition akzeptiert und dass es Vergewaltigungen zwischen Bekannten oder gar in einer Beziehung ebensowenig geben kann, wie Vergewaltigungen, bei denen Gewalt „nur“ explizit oder implizin angedroht wird oder bei denen keine sichtbaren Verletzungen entstehen.

Und leider zeigen die Statistiken, dass — egal, welche Fortschritte es bei der Gesetzgebung gegeben haben mag — bei der Rechtssprechung der veraltete Mythos, dem Akin anhängt, nach wie vor eine große Rolle spielt. Das macht den Begriff „legitimate rape“ mindestens so gefährlich wie Akins Unkenntnis der menschlichen Reproduktionsbiologie.

[PS. Ich sage das alles nicht einfach so, ich habe mir den Gebrauch der Phrase legitimate rape im Prä-Akin-Diskurs in Büchern und Zeitungen angesehen und gebe hier das Ergebnis dieser Recherche wieder. Die, die sich selbst überzeugen wollen, ermutige ich, einfach in Zeitungsarchiven oder bei Google Books nach der Phrase zu suchen.]

[Nachtrag (21.8.2012). Akin hat die in diesem Beitrag dargestellte Lesart mittlerweile durch weitere Aussagen gefestigt: Der Ex-Präsidentschaftsbewerber und konservative Radiomoderator Mike Huckabee fragte ihn, ob er möglicherweise forcible rape gemeint habe und Akin bejahte dies. Der Begriff der forcible rape ist ein vom FBI verwendeter veralteter Begriff, der sich auf das oben dargestellte traditionelle Denkmodell bezieht.]

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Nach Umwegen über Politologie und Volkswirtschaftslehre habe ich Englische Sprachwissenschaft und Sprachlehrforschung an der Universität Hamburg studiert und danach an der Rice University in Houston, Texas in Allgemeiner Sprachwissenschaft promoviert. Von 2002 bis 2010 war ich Professor für Englische Sprachwissenschaft an der Universität Bremen, im August 2010 habe ich einen Ruf auf eine Professur für anglistische Sprachwissenschaft an der Universität Hamburg angenommen. Mein wichtigstes Forschungsgebiet ist die korpuslinguistische Untersuchung der Grammatik des Englischen und Deutschen aus der Perspektive der Konstruktionsgrammatik.

32 Kommentare

  1. Und Akin hat der traditionellen, unglaublich engen Definition von Vergewaltigung, die Sie beschrieben haben, jetzt eben noch die Zusatzbeschränkung “…und endet nicht mit einer Schwangerschaft” mitgegeben. Wie praktisch. Selbst wenn eine Frau also alle Bedingungen erfüllt um als “echtes” Opfer anerkannt zu werden, wird ihr dieser Status wieder entzogen, wenn sie als Folge der Vergewaltigung schwanger wird. Denn dann kann sie es ja nicht wirklich nicht gewollt haben. Sonst hätte ihr Körper ja magischerweise den Eisprung verhindert? Rückgängig gemacht? Dem Samen den Zugang zur Gebärmutter verweigert? Oder wie auch immer Mr. Akin sich das vorstellt.

    Echt perfide.

  2. Vielen Dank für ihre treffende Analyse der ideologischen Implikationen von Todd Akins Wortwahl.

    Ich möchte aber hinzufügen, dass er für seine reichlich absurden Aussagen zur Reproduktionsbiologie nicht allein verantwortlich ist – hier trägt die evolutionäre Psychologie auch einen Teil der Schuld, wenn auch die ohnehin schon an den Haaren herbeigezogene Hypothese auf die er sich implizit beruft auf dem Weg zu seinen Aussagen noch einmal durch das Stille-Post-Prinzip ordentlich verzerrt worden ist.

    Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass Präeklampsie, eine häufige Schwangerschaftskomplikation verurscacht durch eine Überreaktion des mütterlichen Immunsystems, bei Erstgeburten vermehrt auftritt. Eine genauere Analyse hat ergeben, dass der Grund dafür sein dürfte, dass sich das Immunsystem durch die Samenflüssigkeit an väterliche Antigene gewöhnen kann – Hinweise dafür sind, dass es einen signifikanten Unterschied ausmacht ob und wieviel die Eltern vor und während der Schwangerschaft ungeschützen Geschlechtsverkehr hatten, und dass die Reduktion bei weiteren Geburten ausbleibt wenn der Vater ein anderer ist.

    Die auf der Hand liegende Erklärung dafür ist, dass es sich um einen unvermeidlichen Nebeneffekt davon handelt, wie unser Immunsystem Freund und Feind zu unterscheiden lernt (womöglich beim Menschen verschlimmert dadurch, dass das überproportionale Gehirnwachstum im dritten Trimester eine engere Verbindung zwischen Uterus und Plazenta und damit mehr Gelegenheit für Leaks als bei anderen Säugetieren erfordert). Auch wenn Präeklampsie spezifischer ist kann man auch bei Mäusen ähnliche Effekte feststellen.

    Aber warum denn einfach wenn man auch spekulieren kann, dass es sich um eine Anpassung an Paarungsstrategien, zum Beispiel zur Vermeidung von Schwangerschaften nach Vergewaltigungen, handelt? Also postulierten Davis&Gallup (2006): “A mechanism (i.e. a preeclampsia trigger) that could distinguish between familiar and unfamiliar semen as a means of differentiating between committed and uncommitted males could have had considerable adaptive significance.” Das ist nicht unparsimonious, sondern ignoriert auch dass Präeklampsie auch eine der häufigsten Ursachen von Müttersterblichkeit ist – und dass sowas ähnliches bei Mäusen, bei denen jedes Männchen uncommitted ist, völlig unabhängig von der Vertrautheit der Antigene, wird hier zum Paradox.

    Doch selbst so bleibt Todd Akins Aussage fachlich falsch. “Erhöhte Rate von Komplikationen im 3. Trimester” heißt nicht “erfolgreiche Schwangerschaften kommen praktisch nicht vor”, und wenn es tatsächlich so wäre (i.e., eine Komplikationsrate von nahezu 100%) wäre das ja wohl eher ein Argument für als gegen eine Abtreibung.

  3. Linksammlung (nachgereicht)

    Englische Wikipedia: en.wikipedia.org/wiki/Pre-eclampsia

    Davis&Gallup (2006): http://scholar.google.at/…;as_sdt=0&sciodt=0

    Zur Epidemiologie von Präeklampsie, zeigt wie absurd es ist, das als Adaption zu interpretieren: http://www.gfmer.ch/Endo/Course2003/Eclampsia.htm

    Über Gewöhnungseffekte in Mäusen: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12896827

    Und, for the giggles, eine Hypothese die das genaue Gegenteil von D&G sagt, nämlich dass menschliches Paarungsverhalten zu einem Gutteil als Strategie zur Vermeidung von Präenklampsie zu erklären ist – ähnlich spekulativ, aber doch plausibler als eine schwere Komplikation als gezielte Anpassung zu interpretieren. Etwas bedenklich finde ich allerdings, dass D&G das Paper mehrmals zitieren ohne of die dort vorgestellte Erklärung auch nur in einem Wort einzugehen. http://www.sciencedirect.com/…/S0165037803000408

  4. Den Schuss nicht gehört

    Akin findet es nicht nur dufte, wenn vergewaltigte Frauen dazu gezwungen werden, das Baby ihres Vergewaltigers auszutragen, sondern hat auch rausgefunden, dass die Homoehe den Untergang der Menschheit darstellt. Mit einem besonders stichhaltigen Argument:

    And we also have anybody who knows something about the history of the human race knows that there is no civilisation which has condoned homosexual marriage widely and openly that has long survived.

    Der Mann hat’s drauf! One Million Moms und andere Gestörtenorganisationen empfangen ihn sicher mit offenen Armen.

  5. Legitimate kann auch einfach nur ein selbstbestätigendes Füllwort sein. Ausgehend vom Vorliegen einer Schwangerschaft – und davon ist bei der Frage nach Abtreibung auszugehen, ist die Frage nach der Tatsächlichkeit einer Vergewaltigung aus verschiedensten Gründen zu stellen, nicht zuletzt im Täterinteresse.

    Vielleicht meinte Akin also auch etwa statutory rape auszuschließen oder vorsatzlosen nicht-konsensualen Geschlechtsverkehr.

    The devil in the detail..

  6. Was genau dürfen wir uns unter “vorsatzlosem nicht-konsensualen Geschlechtsverkehr” vorstellen, inwiefern unterscheidet dieser sich aus Opfersicht von dem was Sie eine “tatsächliche” Vergewaltigung nennen, und welche Relevanz hat diese Unterscheidung für die Frage nach dem ethischen Status einer Abtreibung nach Vergewaltigung? Ich hoffe ich verstehe Sie hier falsch. Haben Sie überhaupt den Beitrag gelesen?

  7. und ich dachte

    wir hätten dieses mittelalterliche Denken langsam hinter uns gelassen.

    Mr. Todd Akin liegt total daneben:

    Study: Rape victims have a higher pregnancy rates than other women
    http://www.washingtonpost.com/…than-other-women/

    Was für ein Vollpfosten!

  8. Oder auch nur …

    Es kann auch nur zur Unterscheidung von einer “statuatory rape” gemeint sein; in letzterem Falle ist die Vergewaltigung mehr ein Rechtskonstrukt (z.B. weil das Age of Consent noch nicht erreicht wurde)

  9. @Anatol

    Du unterscheidest zwischen “traditionellen Gesellschaften und Rechtssystemen” und “zivilisierten Gesellschaften”. Wenn ich dich richtig verstehe, leben wir in einer “traditionellen Gesellschaft” bzw. einem “traditionellen Rechtssystem”*. Und du findest das schlimm.

    Warum sagtst du das nicht klar und deutlich? Ist es verboten, seine Meinung klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (oder traust du dich nicht)? Oder habe ich dich falsch verstanden?

    *Im StGB steht ja:
    1. mit Gewalt,
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist

  10. @stefle, @Stefanowitsch

    Ich habe Herrn Stefanowitsch schon so verstanden, dass Deutschland zu den zivilisierten Ländern gehört. Denn was im Gegensatz dazu die “traditionellen Rechtssysteme” unter Vergewaltigung verstehen (“Eine Vergewaltigung, bei der ein Mann eine ihm fremde, „sittlich“ bekleidete Frau überfällt und mit physischer, Spuren hinterlassender Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingt obwohl die Frau sich mit aller Kraft physisch wehrt und verbal deutlich macht, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht will.”), wird vom deutschen Gesetz eindeutig nicht (mehr) gefordert.

    Wobei man bei aller – absolut gerechtfertigten Empörung – gegenüber Akin nicht vergessen sollte, dass in zwei Punkten das deutsche Recht noch bis 1997 dem “traditionellen” Vergewaltigungsbegriff entsprach, nämlich insofern es nur den erzwungenen AUßERehelichen Geschlechtsverkehr erfasste und auch nur die Konstellation männlicher Täter und weiblicher Opfer. Daneben enthält der von Stefanowitsch herausgearbeitete “Akinsch Vergewaltigungsbegriff” Elemente die in KEINER mir bekannten juristischen Definition eine Rolle spielen, wohl aber in mancher vor-rechtlichen Begriffsvorstellung, etwa die züchtige Bekleidung des Opfers. M.E. wird der Unterschied zwischen der einen und der anderen Art “traditioneller” Begriffselementen etwas verwischt, wenn man vom “veraltete[n] Mythos, dem Akin anhängt,” spricht.

    Und wenn Akins Thesen auch haarsträubend sind und ich Stefanowitsch in seiner Analyse und Kritik weitestgehend beipflichte, in einem Nebenpunkt tut er m.E. Akin Unrecht. Ich meine Stefanowitschs Passus: “aber er [Akin] würde hier ‘nur’ dem Stereotyp in die Hände spielen, dass Frauen häufig behaupten, sie seien vergewaltigt worden, um auf diese Weise eine Abtreibung durchführen zu können (was natürlich, wenn überhaupt, nur dort der Fall ist, wo dies wegen Politikern wie Akin die einzige Möglichkeit ist, legal abtreiben zu können).”

    Solche Politiker, die sich für eine Rechtslage einsetzen, in denen NUR die kriminologische Indikation einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt, sind in den Augen von Akin immer noch ZU LIBERAL. Er streitet ja gerade gegen eine kriminologische Indikation.

  11. @phaeake

    Du redest von “erzwungenem” Geschlechtsverkehr, Anatols Formulierung zielt aber auf das fehlende Einvernehmen ab (“gegen deren Willen”). Zum Zwang sagt er nichts.

  12. Hab hier im Blog immer als stefle gepostet, aber weil ich inzwischen überall unter Klarnamen poste, mache ich das ab jetzt auch hier.

    Meines Erachtens sind an Akins Aussage zwei Dinge besonders skandalös:
    – erstens die angebliche Fähigkeit des weiblichen Körpers, eine Schwangerschaft durch Vergewaltigung abzuwehren,
    – zweitens die Verpflichtung der Frau, auch ein durch Vergewaltigung gezeugtes Kind auszutragen, mit allen weiteren lebenslangen Konsequenzen für die Frau und das Kind (wobei noch zu klären wäre, welche gesellschaftliche Stellung beiden von Akin zugebilligt werden)

    Zu letzterem äußert sich Anatol nicht. Stattdessen beschäftigt er sich mit einem vermeintlichen Übersetzungsproblem, in wirklichkeit geht es ihm aber um eine juristische Unterscheidung.

    Er begibt sich dabei in einen Zirkelschluss. Er sagt:
    Wer von „legitimate rape“ spricht, meint damit die Art von Vergewaltigung, wie sie in traditionellen Gesellschaften und Rechtssystemen verboten war und ist
    (Und er ergänzt weiter unten, dies könne er aus einer Recherche der Phrase legitimate rape im “Prä-Akin-Diskurs” folgern.)

    Natürliche wäre dieser Begriff von „legitimate rape“ völlig in Übereinstimmung mit dem Begriff der „nicht vorgetäuschten Vergewaltigung“, sofern man nämlich aus dem „traditionellen Rechtssystem“ argumentiert. Das ist zirkulär. Wenn Anatol aber sagt, dies sei “schlimmer”, kann es ihm also nicht mehr ums Sprachliche gehen, ja nicht einmal mehr um Akin. Anatol will eher eine Diskussion über das zugrundeliegende Rechtssystem anstoßen. Wenn er sein eigentliches Anliegen aber so versteckt, wie hier, muss es noch ein anderes Problem geben.

  13. Was wirklich mal sprachwissenschaftlich interessant wäre …

    Wie kommt man durch Recherche von Texten in Büchern und Zeitungen zu folgender Aussage?

    Wer von „legitimate rape“ spricht, meint damit die Art von Vergewaltigung, wie sie in traditionellen Gesellschaften und Rechtssystemen verboten war und ist: Eine Vergewaltigung, bei der ein Mann eine ihm fremde, „sittlich“ bekleidete Frau überfällt und mit physischer, Spuren hinterlassender Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingt obwohl die Frau sich mit aller Kraft physisch wehrt und verbal deutlich macht, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht will.

    Anatol meint hier nicht: Recherche in juristischer Fachliteratur, Analyse der Rechtsprechung oder so.

    Weiter unten schreibt Anatol:

    Nur das ist für Menschen wie Akin — das meint er mit legitimate — eine „Vergewaltigung im rechtlichen Sinne“.

    Hier macht er eine Eingrenzung: Menschen wie Akin. Dadurch bleibt seine Analyse des Begriffs „legitimate rape“ recht unklar.

  14. “Natürliche wäre dieser Begriff von „legitimate rape“ völlig in Übereinstimmung mit dem Begriff der „nicht vorgetäuschten Vergewaltigung“, sofern man nämlich aus dem „traditionellen Rechtssystem“ argumentiert. Das ist zirkulär. Wenn Anatol aber sagt, dies sei “schlimmer”, kann es ihm also nicht mehr ums Sprachliche gehen, ja nicht einmal mehr um Akin. Anatol will eher eine Diskussion über das zugrundeliegende Rechtssystem anstoßen. Wenn er sein eigentliches Anliegen aber so versteckt, wie hier, muss es noch ein anderes Problem geben.”

    Das ist natürlich Unsinn. Indem Akin den Begriff “Vergewaltigung” auf “Vergewaltigung unter Einsatz tatsächlicher physischer Gewalt” einschränkt – und genau das macht seine Wortwahl, und wem das noch nicht genug ist, der braucht sich nur anzusehen wie Akin sich herauszuwinden versuchte indem er eine “missglückte Wortwahl” einräumte und klarstellte dass er “forcible rape” meinte – sagt er Frauen, die über Monate hinweg von ihrem Vorgesetzten missbraucht wurden und sich aus Angst um ihren Job nicht zu den Behörden gehen trauten, Teenagern die von Verwandten missbraucht werden und allen anderen Opfern, die nicht an einer dunklen Straßenecke überfallen wurden ins Gesicht, dass sie ja eigentlich gar keine Opfer seien, es sich selbst zuzuschreiben hätten und dafür Verantwortung übernehmen müssten, und ihre etwaige Schwangerschaft damit aus Prinzip kein Argument für ein Recht auf Abtreibung unter gewissen Umständen sein kann. Die einzige Situation, die in seinem Weltbild eventuell eine Abtreibung rechtfertigen könnte ist die nach “legitimate rape”, und da baut er vor, indem er fälschlich behauptet, in solchen Fällen käme es ohnehin zu keinen Schwangerschaften. Er versucht damit weit über 90% aller Vergewaltigungen aus der Welt zu definieren. Damit, ob die Anschuldigung im Einzelfall gerechtfertigt ist hat das alles gar nichts zu tun.

  15. @stefle

    Ich nehme nur Bezug auf deinen mit “stefle” gezeichneten Beitrag.

    In der Tat klafft ein Spalt zwischen der von dir teilweise zitierten Legaldefinition des deutschen Rechts und der laut Stefanowitsch in allen zivilisierten Staaten geltende Definition „mit einer Person gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchführen“ Der Unterschied besteht darin, dass nach deutschem Recht nur der Einsatz bestimmter Nötigungsmittel zur Vergewaltigung führt. Dass aber auch nach Stefanowitschs Definition irgendeine Nötigungshandlung dazukommen muss, würde ich schon vermuten, denn irgendwie muss der entgegenstehende Willen ja überwunden werden. Ich habe aus dem beschriebenen Unterschied (Einsatz BESTIMMTER Nötigungsmittel nach deutschem Recht vs. Einsatz irgendwelcher Nötigungselemente nach der Definition “aller zivilisierter Staaten”) allerdings nicht den Schluss gezogen, dass Deutschland kein zivilisiertes Land seo, weil Stefanowitsch diesen Unterschied im Gegensatz zu den anderen zwischen ‘legitimate rape’ und ‘others’ mit keinem Wort thematisiert hat. Aber wie gesagt: Das ist meine Lesart, auf die ich keinen Wahrheitsanspruch erhebe.

  16. Anatols Ausführungen zu „legitimate rape“ sind meines Erachtens zu oberflächlich, als dass sie seine Schlussfolgerungen stützen. Hier nochmal die Problematik seiner (behaupteten) sprachwissenschaftlichen Analyse:

    Der Spiegel übersetzt mit „tatsächlicher Vergewaltigung“ und präzisiert das dann mit „nicht vorgetäuschter Vergewaltigung“. Diese Präzisierung sagt erstmal nichts darüber aus, ob der Geschlechtsverkehr, der zur Schwangerschaft geführt hat, einvernehmlich war oder nicht. (Die Möglichkeit des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs schließt Anatol auch nicht aus, weist aber auf offenbar bestehende unzulässige Vorurteile hin.)

    Anatol sagt nun, diese Deutung von Spiegel Online wäre unzutreffend. Aus sprachwissenschaftlichen Erwägungen könne man folgern, dass hier nur eine klar abgegerenzte Bedeutung von „legitimate rape“ in Betracht käme (eine Bedeutung, die z.B. auch die „sittliche Kleidung“ des Opfers voraussetzt).

    Da wäre eine genauere Begründung schon hilfreich. Selbst wenn er nachweisen kann, dass dies die vorherrschende Bedeutung on „legitimate rape“ ist, ist damit noch nicht viel gewonnen. Wie sorglos Anatol hier Meinungsäußerung und logische Schlussfolgerung durcheinanderbringt, zeigt seine folgende Formulierung:
    Akin unterscheidet mit der Phrase „legitimate rape“ nicht echte von vorgetäuschten Vergewaltigungen, sondern solche Vergewaltigungen, die seiner Vorstellung von Vergewaltigung entsprechen, von allen anderen Vergewaltigungen.

    Aber es ist hier gerade egal, was Akins unter einer Vergewaltigung versteht, denn es geht hier ja darum, wovon er sie unterscheidet. Da Akins dies nicht sagt, behilft sich Anatol mit einer bloßen Unterstellung.

    Zitat Anatol:
    Die anderen [Übersetzungsmöglichkeiten für „legitimate“] sind „seriös/ernstzunehmen“ (z.B. a legitimate concern) und „rechtlich/gesetzmäßig“ (z.B. a legitimate child), die erst einmal auch nicht weiterzuhelfen scheinen.

    Doch, sie helfen weiter, je nachdem ob man eine Akins moralische oder juristische Aussage unterstellt, sind das gute Übersetzungen. Aber manchmal lässt sich Politiker-Wischiwaschi eben schwer übersetzen, inbesondere wenn es das entsprechende Wischiwaschi-Wort in der anderen Sprache nicht gibt.

  17. Gesetze

    “Nun ist es so, dass die Gesetze aller zivilisierten Gesellschaften „Vergewaltigung“ inzwischen anders definieren — nämlich als „mit einer Person gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchführen“.”

    Diese Aussage ist falsch. Z.B. definiert der deutsche Gesetzgeber Vergewaltigung anders als Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers, siehe § 176 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB.

    [Der § 176 StGB handelt nicht von Vergewaltigung sondern vom Sexuellen Missbrauch von Kindern. Er enthält im Abs. 2 auch keinen Satz 2. — A.S.]

  18. Anatols Argumentation funktioniert etwa so: Wenn eine begriffliche Unterscheidung besteht wie “strafrechtlich relevante Vergewaltigung” vs. “Vergewaltigung”, kann nicht gleichzeitig eine andere Unterscheidung bestehen wie “strafrechtlich relevante Vergewaltigung” vs. “vorgetäuschte Vergewaltigung”.

    [Sie haben Ihre idiosynkratische Lesart des Textes dargestellt, andere haben versucht, Ihnen zu zeigen, wo diese Lesart möglicherweise fehlgeht. Ich denke, dieser Aspekt ist damit ausreichend diskutiert. — A.S.]

  19. @Jakob

    Gerade was die Wortwahl “legitimate rape” anbelagt, geht es ja nicht so sehr um Akin, sondern um die Gesellschaft (und deren Zivilisationsgrad). Nicht umsonst beruft sich Anatol auf Recherchen von Zeitungstexten und Büchern, nicht auf Hinweise aus Akins persönlichem Sprachgebrauch.

    Das bringt mich auf eine andere Frage: Kann ein Weltbild, dass in amerikanischen Zeitungen und Büchern überwiegend vertreten wird, für Amerikaner schockierend sein?

    Zitat Anatol: Die sprachliche Verwirrung kann ich aufklären, und damit vielleicht sogar zeigen, dass Akins schockierenden Aussagen ein schockierendes Weltbild unterliegt.

    Anatol stellt es ja so dar, dass “legitimate rape” ein von de Amerikaner wohlerstandener, recht klar zu umschreibender Begriff ist. Aber du, Jakob, sagst nun, dass sich Akin vor den Amerikaner rechtfertigen und seine Wortwahl ändern musste.

    Meinst du, Anatol hat unsauber recherchiert?

  20. Wenn man Akins Argumentation

    anwendet, kommt man ja noch zu weiteren lustigen Schlüssen:

    Wenn ich jemanden gegen seinen Willen Alkohol einflöße, wird die person nicht betrunken. Nur beim freiwilligen Saufen kippt man um.

    Wenn ich einer Frau K.O.-Tropfen heinlich ins Glas schütte, fällt sie nicht um.
    (Heißt im Umkehrschluss natürlich: Rape Dates gibt es nicht. Die Schlampen haben es alle freiwillig gemacht.)

    Vor allem ist es aber ein wichtiger Beitrag zum Thema “Rauchverbot”:

    Vom Passivrauchen, welches ja in der Regel unfreiwillig passiert, kann ich keinen Lungenkrebs kriegen!

    Da gibt es bestimmt noch mehr Felder, wo man das Akin-Theorem verwenden könnte, oder…

  21. Unglaublich

    Es ist unglaublich, dass so eine Debatte überhaupt entstehen kann und solche Aussagen öffentlich gemacht werden. Aber sehr gute, sachliche Analyse.

  22. Läuft gerade ein Wettbewerb, wieviele Fehlschlüsse man in einem Kommentar unterbringen kann?

    “Gerade was die Wortwahl “legitimate rape” anbelagt, geht es ja nicht so sehr um Akin, sondern um die Gesellschaft (und deren Zivilisationsgrad).”

    Nicht “die Gesellschaft”, sondern diejenigen Segmente der Gesellschaft, die das Codewort “legitimate rape” verwenden. Ich kann auch die Codewörter analysieren, mit denen österreichische Neonazis das Wiederbetätigungsgesetz umgehen und darlegen was damit gemeint ist, ohne dem Land als ganzen zu unterstellen, es sei im Nationalsozialismus steckengeblieben.

    “Das bringt mich auf eine andere Frage: Kann ein Weltbild, dass in amerikanischen Zeitungen und Büchern überwiegend vertreten wird, für Amerikaner schockierend sein? “

    Nirgends wurde impliziert, dass Akins Weltbild “überwiegend” vertreten werde – nur dass seine Wortwahl ein gewisses Weltbild indiziert.

    Aber unabhängig davon, wie weit verbreitet dieses Weltbild nun tatsächlich ist – mit seiner (sachlich falschen) Behauptung dass es im Falle von “legitimate rape” (oder, wie er später korrigierte, “forcible rape”) kaum Schwangerschaften gebe, als Antwort auf die breiter gefasste Frage nach Schwangerschaften nach Vergewaltigungen generell, impliziert er ganz klar, dass Ausnahmen von dem von ihm verlangten Abtreibungsverbot für andere Opfer sexueller Gewalt gar nicht erst der Diskussion würdig sei, dass diese quasi keine richtigen Opfer sind. Genau das ist das befremdliche.

  23. Der Ausdruck “forcible rape”…

    …hat eine Vorgeschichte in einem Gesetzesvorhaben, an dem auch Romneys designierter Vize Paul Ryan beteiligt war:

    http://www.motherjones.com/…ryan-redefining-rape

    Nicht nur in Akins Kopf spukt also die Idee von Vergewaltigungsopfern erster und zweiter Klasse.

  24. Biologie vs. Gesellschaft/Individualität

    Auch wenn ich kategorisch gegen jedwede Fremdbestimmung bin, habe ich mit einer Aussage des Posts so meine Probleme:

    Akin glaubt also, dass der weibliche Körper in bestimmten Situationen von sich aus eine Schwangerschaft verhindern könne — eine absurde Behauptung, die allein schon ausreichen sollte, ihn für immer von öffentlichen Ämtern fernzuhalten.

    Warum ist dies Behauptung absurd? Was wissen wir denn bisher über das Funktionieren des (weiblichen) Organismus? Kaum etwas! Und unsere Forschungen sind insofern sehr widersprüchlich – aus meiner Sicht auch, weil wir nur einen Bruchteil der relevanten Kriterien erheben (können).

    Auch wenn Gunnar oben eine Studie zitiert hat, die scheinbar gegen die weibliche Abwehrreaktion spricht: Was sagt uns das wirklich? Bestätigt das wirklich die Absurdität der Akinschen These? Wohl eher nicht. Denn wir wissen andererseits, dass mit Pille verhütende Frauen andere Männer wählen als ohne Pille. Und sehr wahrscheinlich funktioniert noch so Manches im Menschen ganz ohne (oder gegen) seinen (bewussten) Willen biologisch richtig. Es ist also auf biologischem Gebiet keineswegs absurd, dass frau biologisch unsinnige ‘Vergewaltigungen’ effektiv bekämpfen kann, unbewusst. Und dass also Vergewaltigungen möglicherweise auch deswegen zu häufigeren Schwangerschaften führen, weil dort der biologisch richtige Partner gewählt wird. Vermutlich nicht selten der passendere Partner als über die gesellschaftlich vermittelte ‘Paarung’. (Möglicherweise ist die sogenannte Liebe auf den ersten Blick eben Ausdruck der – heute seltener werdenden – biologischen Passung.)

    Eine andere Frage ist die gesellschaftliche Wirklichkeit und die dort akzeptierte bzw. ermöglichte Partnerwahl. Dort bin ich, wohl mit der überwiegenden westlichen Bevölkerung, für eine romantische Partnerwahl – und damit strikt gegen jedwede Vergewaltigung und für das Recht jeder im gesellschaftlichen (bzw. rechtlichen) Sinne vergewaltigten Frau zur Abtreibung. Aber auf wissenschaftlichem Gebiete müssen Unterscheidungen zwischen Biologie und Gesellschaft möglich bleiben – und auch die Diskussion bzw. Behauptung unbewiesener Korrelationen oder Ursachen.

  25. Legitimes Anliegen: Original vs. Kopie

    Ich bin eigentlich N o ï t A t i g a – aber leider ist dieser Name aufgrund eines einzigen, dem Blogbetreiber unwillkommenen Beitrages gesperrt.

    Allerdings würde ich gern wieder unter meinem Künstlernamen auftreten – und bitte daher Blogbetreiber um entsprechende Anpassung des Spam-Filters. Soweit diese erfolgt habe ich nichts gegen die Löschung dieses Kommentars. Vielen Dank.

  26. Gut gebrüllt, Tiger!

    Auch wenn es mittlerweile zahlreiche Studien gibt, die nahelegen, dass die Erde älter als 6000 Jahre ist (z.B. C14-Datierung von Dinosaurier-Knochen): Was sagt uns das wirklich? Bestätigt das wirklich die Absurdität des Kreationismus? Wohl eher nicht. Denn wir wissen andererseits, dass die Evolution nur eine von vielen möglichen Theorien zur Entstehung der Artenvielfalt ist. Und sehr wahrscheinlich gibt es noch viel mehr zwischen Himmel und Erde als sich unsere Weisheit träumen lässt. Und nachts ist es kälter als draußen. Es ist also auf biologischem Gebiet keineswegs absurd, dass die Erde erst einige Tausend Jahre alt ist. Und dass Gott damals die heute beobachtete Artenvielfalt erst geschaffen hat.

  27. @Matthias Brüll-Natur vs. Wissen-Diskurs

    Ich weiß ja, dass der Blogbetreiber eine sehr loyale und teils wenig kritische Gefolgschaft hat. Aber darum tue ich mir keine Zwang an – Tiger etwa ist nämlich wie oben angeführt nicht mein Name und Brüllen nicht meine Natur – und zwar aus gutem Grund: Mit meinen Äußerungen bin ich prinzipiell zurückhaltend und mein eigentliches Pseudo beruht bewusst auf vielen, im Mainstream westlicher Gesellschaften überwiegend negativen Assoziationen.

    Inhaltlich gibt es insofern auch einen gravierenden Unterschied zwischen Ihrem Beispiel des Kreationismus und meiner Kritik: Der Kreationismus bedarf eines bewusst handelnden Gottes – meine These hingegen basiert auf den aktuellen Erkenntnissen über menschliches Handeln, ganz ohne jede Übernatürlichkeit. Wir wissen, dass Menschen nicht nur bewusst und willentlich handeln und dass die Biologie oft den menschlichen Willen übersteuert – gerade zum Überleben des Individuums oder der Art. Versuchen Sie etwa einmal, Ihre Atmung bis zum Tode zu unterdrücken – was Ihnen hoffentlich wie vermutet nicht gelingen wird. Denn dort greift das Unbewusste oder auch das Unterbewusste.

    Ähnlich scheint es bei manchen zwischenmenschlichen Kontakten zu sein. Wer viele Beziehungen pflegt, der sollte das auch schon erlebt haben: In Form Süß-Saurer-Beziehungen, also von Beziehungen mit Menschen, die uns gleichzeitig anziehen und abstoßen. Dort arbeiten teils Un(ter)bewusstes und Bewusstes gegeneinander – und beide haben irgendwie Recht. Die Auflösung kann aber nicht über irgendein Übernatürliches erfolgen, sondern über Unterschiede in der bewussten und un(ter)bewussten Bedürfniserkennung eines jeden Menschen. Der erste Teil ist uns anerzogen, der zweite angeboren. Und so wird ein als Tiger erzogener Schwarzer manchmal unterwürfig – oder ein als Tiger geborener Weißer manchmal aufmüpfig…

  28. Chapterhouse

    So daneben ist das ganze nicht. Wir alle wissen schließlich, daß in einigen Millenien die Bene-Gesserit-Schwestern in der Lage sein werden, sogar das Geschlecht ihrer Kinder bewußt zu bestimmen, wofür sie bekanntlich in der Lage sein müssen, Einfluß darauf auszuüben, welche Samenzellen mit der Eizelle verschmelzen können und welche nicht. Nun sind Bene-Gesserit-Schwestern kein Spaß; die können was, und ehrlich gesagt: Ich möchte keiner persönlich begegnen! Aber die Annahme, daß eine viel kleinere Leistung als die, die sie bewußt zu vollbringen in der Lage sind, heutigen Frauen schon unbewußt möglich sein könnte, ist so absurd nicht!

  29. @David: SfiFi vs. erkennendes Beobachten

    Auf Chapterhouse-Ebene haben Sie sicher recht, dass alle (Re)Aktionen des weiblichen Organismus zweifellos in der aktuellen Welt ganz ohne jede biologische Relvanz sind. Bedeutung kann der Frau und ihrem Körper allenfalls in utopischen Gesellschaften auf utopischen Planeten zukommen, denn was (Sprach)Wissenschaftler nicht verstehen, das kann nicht existieren. Und Orgasmen von Frauen etwa sind nunmal auf der heutigen Erde ebenso funktionslos wie deren mentale Einstellung – darum sind Frauen ja auch grundlos ständig in mieser Laune und nicht auf Sex eingestellt, ganz im Gegensatz zu Männern. Allerdings scheint mir mehr Macho fast unmöglich…

    Auf wissenschaftlichem Gebiet hingegen spricht einiges für die grundlegende Bedeutung des weiblichen Orga(ni)smuses hinsichtlich der Konzeption – und zwar sowohl bezüglich des Geschlechtes als auch bezüglich der ‘Besamungserfolges’. Allerdings bleibt auch dann noch das Auseinanderfallen zwischen Biologie und Gesellschaft – und das gesellschaftlich begründete Recht auf willentliche Selbstbestimmung. Aber diese Unterscheidung ist natürlich sprachlich schwierig…

  30. was

    Nur das ist für Menschen wie Akin — das meint er mit legitimate — eine „Vergewaltigung im rechtlichen Sinne“.

    Nein, das ist grundfalsch! Er meint eine “regelrechte Vergewaltigung”, also eine, bei der echte physische Gewalt im Spiel ist oder die durch Nötigung erzwungen wurde.

    Auch die Def. des FBI von “forcible rape” ist nicht veraltet, sondern dient zur Unterscheidung von “statutory rape”, wie in den USA sexueller Missbrauch von Jugendlichen bezeichnet wird. Wenn man nur “rape” sagt, sind beide Formen beinhaltet, was Akin ausschließen wollte. Nur leider ist ihm gerade keine glückliche Formulierung eingefallen.

    Seine Theorie war wohl, dass der weibliche Körper bei nicht-einvernehmlichem Sex weniger empfängnisberiet ist. “Statutory rape” ist aber häufig einvernehmlich. Solche Fälle wollte er ausschließen.

    Eine genauere sprachliche Analyse des Vorfalls hier:

    http://furormundi.wordpress.com/…egitimate-rape/

    [Forcible rape trennt keineswegs sauber zwischen statutory rape und anderen Arten der Vergewaltigung; der Begriff ist juristisch nicht definiert und sorgt seit Jahrzehnten für Diskussion. Wie das Wort forcible deutlich macht, steckt hinter diesem Konzept die Idee, dass nur eine Vergewaltigung mit Gewaltanwendung eine „echte“ Vergewaltigung ist. Nichts gegen Ihren verlinkten Blogbeitrag, aber „eine genauere sprachliche Analyse“ (oder überhaupt eine sprachliche Analyse) stellt er ganz sicher nicht dar. — A.S.]