Keine Leiharbeit in der Wissenschaft
Die Umgehung der Zwölf-Jahres-Regelung hat zu Problemen geführt, so dass ich mich am 3. Mai gezwungen sah, die Personalabteilung meiner Universität zu bitten, mein Dienstverhältnis vorzeitig zum Ende des Semesters aufzulösen.
Eigentlich waren strukturelle Probleme absehbar. Die Gastdozentur bewegt sich in meinem Fall unbestritten in den Grauzonen des Rechts und ist letztlich nichts anderes ist als eine zweite, abgesenkte Lohnlinie ohne jede Perspektive. Sie führte mich ins Abseits, nicht zuletzt, weil ich die Probleme frühzeitig und mit deutlichen Worten intern angesprochen habe, später dann auch offen hier im Blog. Die Gastdozentur als Dienstverhältnis eigener Art (so heißt es wirklich) eignet sich für Gäste, um neue Impulse von außen in einer Hochschule einzubringen. Sie eignet sich auch, um Lehre kurzfristig abzudecken. Sie ist dagegen ungeeignet, um Wissenschaftler nach vier Jahren für weitere viereinhalb Jahre nun als "Gäste" zu beschäftigen. Sollte man meinen. Denn das ist eigentlich keine Grauzone mehr. Das ist in meinen Augen der Missbrauch von Abhängigkeit.
Leider soll gerade dass nun anscheinend etabliert werden, das Beispiel macht Schule: eine Vergütung unter Tarif bei gesetzlich garantierter Perspektivenlosigkeit für Wissenschaftler, die eigene Drittmittel einwerben, ist attraktiver als die sinnvollen und gesetzlich sauberen Alternativen, deren Stärkung längst quer durch alle Parteien gefordert wird. Für wen attraktiver? Warum wird ein Flickwerk an fragwürdigen Einzelmaßnahmen erfunden, satt vor Ort die Wege zu wirklich attraktiven akademischen Juniopositionen umzusetzen?
Dabei ist die Gastdozentur, die missbraucht wird für die befristete und unterbezahlte Fortführung meiner Forschungsarbeit, gar nicht das ärgerlichste für mich. » weiter
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